Umspannwerk Molln, Umbau 220 kV-Leitung Weissenbach - Ernsthofen; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Geschäftszahl: 2026-0.779.647
Bewilligungsverfahren gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968; Austrian Power Grid AG; Umspannwerk Molln - Errichtung einer 220 kV-Schaltanlage; Umbau 220 kV-Leitung Weissenbach - Ernsthofen; Ermittlungsverfahren; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
unter Verwendung technischer Einrichtungen
zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz)
K U N D M A C H U N G
(Ladung)
Die Austrian Power Grid AG ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Übertragungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 kV in Österreich und ist für die Betriebsführung, Instandhaltung und den Ausbau des Netzes zuständig.
Die Contour Global plant die Errichtung und den Betrieb einer Energiespeicheranlage im Gemeindegebiet von Molln. Mit gegenständlichem Projekt beabsichtigt die Austrian Power Grid AG die Errichtung einer 220 kV-Schaltanlage in einem Umspannwerk („Umspannwerk Molln“), auf den Grundstücken Nr. 1201/2, 1201/3, 1205/1, alle KG 49002 Außerbreitenau. Das Umspannwerk Molln soll dabei eine schaltbare Anbindung der Energiespeicheranlage an das Höchstspannungsnetz der Austrian Power Grid AG darstellen. Durch die Errichtung der neuen Schaltanlage muss auch die bestehende 220 kV-Leitung Weißenbach - Ernsthofen (Leitungssystem 201/202) zwischen den Masten Nr. 572 und 574 entsprechend umgebaut und adaptiert werden.
Mit Schreiben vom 14.9.2026 hat die Austrian Power Grid AG um Durchführung des starkstromwegerechtlichen Bewilligungsverfahrens gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, sowie des elektrizitätsrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, angesucht und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) die erforderlichen Einreichunterlagen übermittelt.
Mit Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 29.09.2020, Zl. 2020-0.407.055, wurde bereits eine starkstromwegerechtliche Bau- und Betriebsbewilligung für das gegenständliche Vorhaben erteilt. Weil aber die - bereits einmalig verlängerte - Frist für den Baubeginn nicht eingehalten wurde, erfolgte die nunmehrige Neueinreichung des Vorhabens.
Die Zuständigkeit des BMWET zur Durchführung des starkstromwegerechtlichen Verfahrens ergibt sich gemäß § 1 Abs 1 StWG iVm § 24 StWG daraus, dass sich die betroffene elektrische Leitungsanlage für Starkstrom auf zwei Bundesländer erstreckt.
Gemäß § 7 Abs 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Der BMWET ordnet über den Antrag gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, sowie den Bestimmungen der §§ 40 ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, sämtliche idgF, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung wie folgt an:
Mittwoch, 7. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Der Zugangs-Link für die Videokonferenz lautet wie folgt:
https://teams.microsoft.com/meet/321475600495158?p=adAGTyYu5SF92HV1jJ
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
Sie können an der Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz) teilnehmen oder – wenn Sie das wollen – persönlich am Sitz der Behörde erscheinen (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Referat V/1a - Energiewegerecht, Stubenring 1, 1010 Wien).
Wenn Sie an der Videokonferenz teilnehmen wollen und Ihnen der Zugangs-Link für die Videokonferenz nicht bereits elektronisch (per E-Mail) übermittelt wurde, geben Sie dies bitte – unter Angabe der Geschäftszahl – bis spätestens 6.10.2026 unter den E-Mail-Adressen Michael.Siegl@bmwet.gv.at und Post.V1a-25a@bmwet.gv.at bekannt. Sie erhalten in der Folge einen Zugangs-Link für die Videokonferenz.
Sie können persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 Abs 1 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.
Die mündliche Verhandlung wird auch im Internet auf der Website des BMWET unter https://www.bmwet.gv.at kundgemacht.
In die von der Austrian Power Grid AG übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt der Marktgemeinde Molln und beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.