Gebäudeeffizienz und Wärmeversorgung Gebäude sind mehr als ein Ort um zu leben, zu arbeiten und die Freizeit zu verbringen.
Inhaltsverzeichnis
Sie sind entscheidend für das Erreichen der österreichischen Energieziele – denn: Rund ein Drittel des heimischen Endenergieverbrauchs entfällt auf Raumwärme und Warmwasser. Um diesen Bereich zukunftsfähig zu machen, braucht es weniger Verbrauch, mehr Effizienz und den konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.
Der Weg dorthin ist klar skizziert: Österreich verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040. Gesetzliche Maßnahmen, wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und EU-Richtlinien, geben den Rahmen für den Ausstieg aus fossilen Energien vor.
Besonders im Gebäudebestand liegt großes Potenzial. Sanierungen steigern nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die Wohnqualität. Unterstützt wird dieser Wandel durch passende Förderungen, rechtliche Verbesserungen und ganzheitliche Sanierungskonzepte.
Technisch stehen bereits heute viele Lösungen bereit: von Wärmepumpen über Fernwärme bis hin zu innovativen Anergienetzen (kaltes Nahwärmenetz). Entscheidend ist, diese Technologien gezielt und standortgerecht einzusetzen. Ein durchdachter Mix aus Planung, Technik und politischer Unterstützung ebnet den Weg in eine klimafreundliche Wärmeversorgung, wirtschaftlich tragfähig und für alle leistbar.
Gebäude
Gebäude prägen unseren Alltag und bieten großes Potenzial für Klimaschutz und Energieeinsparung. Eine gute Bauweise und Dämmung tragen wesentlich zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei. In privaten Haushalten stammt jedoch ein erheblicher Teil des Energiebedarfs weiterhin aus fossilen Quellen, was gezielte Maßnahmen erforderlich macht.
In den vergangenen Jahrzehnten konnte im Gebäudebereich bereits viel erreicht werden. Zwischen 1990 und 2021 sanken die Treibhausgasemissionen in diesem Bereich um etwa 30 Prozent, wie aus dem Klimaschutzbericht 2024 hervorgeht. Dies ist vor allem dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, der Erneuerung alter Heizsysteme sowie der thermischen Sanierung zu verdanken. Doch in den letzten Jahren stagnierte dieser Trend, 2021 kam es sogar zu einem wetterbedingten Anstieg der Emissionen. Diese Entwicklung zeigt deutlich: Ohne weitere Maßnahmen wird die notwendige Transformation nicht gelingen.
Sanierung für Haushalte
Besonders in privaten Haushalten ist die thermische Sanierung ein zentraler Hebel zur Reduktion von Emissionen. Durch bessere Dämmung, moderne Gebäudetechnik und den Austausch alter Heizsysteme lassen sich nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die laufenden Kosten deutlich senken. Um diese Maßnahmen für alle leistbar zu machen, bietet die öffentliche Hand Förderungen an. Eine Übersicht über aktuelle Förderungen von Bund und Ländern bietet die klimaaktiv-Förderdatenbank. Das Programm "Sauber Heizen für Alle" unterstützt gezielt Haushalte mit geringem Einkommen.
Sanierung für öffentliche und gewerbliche Bauten
Auch öffentliche Einrichtungen und gewerbliche Immobilien stehen im Fokus der Wärmewende. Gerade bei größeren Gebäuden mit komplexen Eigentumsverhältnissen und langfristiger Nutzung erfordert die Sanierung ein hohes Maß an Planung. Dafür wurden spezielle Tools und Unterstützungsangebote entwickelt, etwa strategische Planungshilfen und gezielte Schulungen für Berater/innen.
Ein besonders effektives Modell in diesem Bereich ist das sogenannte Contracting. Dabei übernimmt ein externer Dienstleister die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen, die Investitionskosten werden durch die Einsparungen gedeckt. Für Schulen, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude ist dieses Modell besonders attraktiv, weil es ohne große Anfangsinvestitionen auskommt. Rechtssichere Musterverträge, etwa von der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT), fördern die Umsetzung solcher Projekte.
Orientierung für energieeffiziente Gebäude
Der klimaaktiv Gebäudestandard trägt wesentlich dazu bei, die Qualität von Neubauten und Sanierungen von Gebäuden sicherzustellen. Er dient als praxisnahe Orientierung für Eigentümer/innen, Planer/innen und Förderstellen und wird laufend an neue technologische und gesetzliche Anforderungen angepasst.
Das Bewertungssystem basiert auf diesen zentralen Kategorien:
- Energieeffizienz
- Standards für die Planungs- und Ausführungsqualität
- Qualität der Baustoffe und Konstruktion
- sowie zentrale Aspekte zu Komfort und Raumluftqualität
Das ermöglicht eine Einstufung in die Qualitätsstufen Bronze, Silber oder Gold. Zusätzlich können klimaaktiv-zertifizierte Gebäude von staatlichen Förderungen profitieren, was ihre Attraktivität weiter erhöht.
Ein weiteres zentrales Element ist der Sanierungsfahrplan, der eine schrittweise und langfristige Planung von Maßnahmen ermöglicht, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Ergänzend bietet klimaaktiv vielfältige Bildungsangebote für Fachkräfte und Entscheidungsträger/innen, die Wissen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren vermitteln.
Der Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit, basierend auf dem Gebäudestandard, zeichnet hervorragende Leistungen von Bauherr/innen, Architekt/innen und Fachplaner/innen aus, die anspruchsvolle Architektur und ressourcenschonende Bauweise verbinden.
Der Austrian Green Planet Building beruht ebenfalls auf dem klimaaktiv Gebäudestandard. Ausgezeichnet werden österreichische Architektur- und Fachplanungsbüros, die klimafreundliche und energieeffiziente Gebäude im Ausland umsetzen.
Gesetzliche Vorgaben
Auf europäischer Ebene bildet die überarbeitete Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden das zentrale Instrument für die angestrebte Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, alle Gebäude bis spätestens 2050 den Standard des sogenannten Nullemissionsgebäudes erreichen. Damit einher geht ein Plan zum schrittweiser Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2040 - dieser wird im nationalen Gebäuderenovierungsfahrplan konkret festgelegt. Auch die Integration von Solarenergie wird forciert: Schrittweise sollen Anlagen zur Gewinnung von solarer Energie an Gebäuden installiert werden, sofern dies technisch geeignet sowie wirtschaftlich und funktional realisierbar ist. Dieses Solargebot beginnt ab 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und auf allen neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m². Gestaffelt auf die Nutzfläche, gilt das Gebot ab 31. Dezember 2027 auch für bestehende öffentliche Bauten bzw. für Nichtwohngebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500m², wenn sie u.a. einer größeren Renovierung unterzogen werden. Ab dem 31. Dezember 2029 erweitert sich die Verpflichtung auf allen neuen Wohngebäuden und auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen.
Die Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt in Österreich durch bundes- und landesrechtliche Regelungen. Während die Bauordnungen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, liegt die Verantwortung für das Zivilrecht beim Bund. Im Bereich von Wohnbauförderungen im Rahmen des Artikels 15a B-VG arbeiten Bund und Länder gemeinsam.
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) fungiert als zentrale Plattform für die Entwicklung einheitlicher technischer Vorgaben. Es wurden mehrere OIB-Richtlinien erstellt, die als Grundlage für eine bundesweit koordinierte Umsetzung dienen. Darunter fällt insbesondere die OIB-Richtlinie 6 zur Energieeinsparung und zum Wärmeschutz in der Fassung 2023 sowie ergänzende Dokumente zum Nationalen Plan und zur langfristigen Renovierungsstrategie der Bundesländer.
Zur Umsetzung der europäischen Energie- und Klimaziele hat die Europäische Kommission mehrere Richtlinien auf den Weg gebracht. Diese müssen von den Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, in nationales Recht überführt werden. Relevante Vorgaben kommen bspw. aus Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zum Ausbau erneuerbarer Energieträger am Gebäudestandort, sowie Bestimmungen der Energieeffizienzrichtlinie (EED III) zum Energieverbrauch im öffentlichen Sektor und zur öffentlichen Auftragsvergabe.