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Energierecht

Das Energierecht bildet den gesetzlichen Rahmen für eine sichere, nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung. Es schafft klare Vorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Effizienzsteigerung, den Schutz der Verbraucher/innen sowie die Versorgungssicherheit. Die Übersicht zeigt eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Verordnungen der österreichischen Energiepolitik.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) 

In Planung befindet sich das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen für den Strommarkt zu modernisieren. Es soll das bisherige ElWOG ersetzen, die Integration erneuerbarer Energien erleichtern und die Marktstrukturen an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Verabschiedung dieses Gesetzes bis Sommer 2025 im Nationalrat zu erreichen. 

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bildet das Fundament für den forcierten Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und unterstützt somit das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2040.

Im EAG ist das Ziel verankert, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 auf erneuerbaren Strom umzustellen (national bilanziell) um damit einen Beitrag zur Erreichung unserer EU-Klimaziele zu leisten. 

Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, wird die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 27 Terawattstunden (TWh) gesteigert. 11 TWh davon sollen aus Photovoltaik kommen, 10 TWh aus Windkraft, 5 TWh aus Wasserkraft und 1 TWh aus Biomasse. Beim Ausbau werden ökologische Kriterien streng beachtet.

Als Förderinstrumente gibt es Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien sowie Investitionszuschüsse letztere nicht nur für Strom, sondern auch für die Erzeugung von erneuerbaren Gasen

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) 

Ebenfalls in Vorbereitung ist das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das darauf abzielt, Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte zu beschleunigen. Durch effizientere Verfahren sollen der Ausbau erneuerbarer Energien und die notwendige Infrastruktur rascher umgesetzt werden. Dieses Gesetz soll bis Sommer 2025 im Nationalrat beschlossen werden.

Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG)

Das Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) ist im Regierungsprogramm als eines der drei Leuchtturm-Gesetze (zusammen mit EABG und ElWG) aufgeführt, die bis Sommer 2025 prioritär umgesetzt werden sollen. Ziel des EGG ist es, die heimische Biogasproduktion bis 2030 auszubauen und 6,5 TWh pro Jahr grünes Gas in das Gasnetz zu speisen. Dafür ist ein Marktprämienmodell in Anlehnung des EAG (unter Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts) vorgesehen. 

Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012)

Das Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) ist die rechtliche Grundlage, um die Energieversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Ziel des Gesetzes ist es, ein System von Maßnahmen vorzubereiten, um im Krisenfall die Energieversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und Notstandsmaßnahmen zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zu ergreifen. Das Energielenkungsgesetz 2012 bezieht sich auf feste und flüssige Energieträger, Elektrizität sowie Erdgas. 

Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) 

Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) regelt die Erzeugung, den Transport, die Verteilung und die Versorgung mit Erdgas. Es sorgt für einen offenen und wettbewerbsorientierten Gasmarkt, indem es den diskriminierungsfreien Netzzugang garantiert und die Trennung von Netzbetrieb und Energieverkauf vorschreibt (Unbundling). Die Regulierungsbehörde E-Control überwacht die Einhaltung des Gesetzes, legt Netzentgelte fest und sorgt für faire Marktbedingungen. Das Gesetz verpflichtet alle Marktteilnehmer/innen zur Teilnahme am Bilanzgruppenmodell, bei dem Einspeisung und Entnahme von Gas ausgeglichen werden müssen. Zur Versorgungssicherheit sind Netzbetreiber/innen verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen – etwa durch Speicher oder Notfallpläne. Zudem werden mit dem GWG 2011 die Verbraucherrechte gestärkt: Durch transparente Information, freien Lieferantenwechsel und Schutz bei Versorgungsproblemen.

Gasdiversifizierungsgesetz (GDG)

Ziel des Gasdiversifizierungsgesetzes (GDG) ist es, die Abhängigkeit von einzelnen Gaslieferanten oder -quellen zu verringern und somit für Österreich eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten. Das Gesetz regelt strategische Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversifizierten Gasversorgung und umfasst Maßnahmen wie den Ausbau von Gasspeichern, die Diversifizierung der Lieferwege (z.B. durch alternative Pipelines oder LNG-Terminals) und die Förderung der Bereitstellung von Alternativen zur russischen Gasversorgung. Weiters sieht es eine stärkere Kooperation auf europäischer Ebene vor, indem nationale Maßnahmen in die EU-Gasmarktstrategie integriert werden, um die europäische Energieversorgung sicherer und flexibler zu gestalten.

Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)

Das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) ist ein Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Biogas. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung voranzutreiben und so zur Energiewende und zu den Klimazielen beizutragen. 

Das Gesetz regelt die finanzielle Förderung für Ökostromanlagen – hauptsächlich über Marktprämien, also Zuschüsse zur Differenz zwischen dem Marktpreis und den tatsächlichen Erzeugungskosten. Diese Förderung wird durch den Ökostromförderbeitrag finanziert, den Stromverbraucher anteilig zahlen. Das ÖSG 2012 legt auch technologie-spezifische Einspeisetarife und Kontingente fest, um den Ausbau geordnet zu gestalten. Besonders gefördert werden innovative Technologien und Projekte mit hoher Umweltwirkung. 

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Das Umweltförderungsgesetz (UFG) fördert Maßnahmen, die zur Verbesserung des Umweltschutzes, zur Energieeffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. 

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Transformation der Industrie (mehr zur Förderschiene) hin zu klimaneutralen Produktionsprozessen. Im Rahmen des UFG werden Unternehmen bei der Umstellung auf energieeffiziente Technologien, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Dekarbonisierung von Industrieprozessen unterstützt. Dazu zählen etwa der Umstieg auf grünen Wasserstoff, der Einsatz elektrischer Prozesse anstelle fossiler Brennstoffe oder Investitionen in CO2-arme Produktionsanlagen. Gefördert werden sowohl Investitionskosten als auch Machbarkeitsstudien oder Pilotprojekte.

Zudem gibt es im UFG Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen. Diese Förderungen richten sich insbesondere an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die durch Investitionen in moderne Technologien den Energieverbrauch und die Betriebskosten senken wollen. Konkret werden unter dem UFG Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe sowie im kommunalen Sektor unterstützt. Ziel dieser Förderungen ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu senken, wodurch Unternehmen und Kommunen nicht nur ihre Kosten senken, sondern auch zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele beitragen.

Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG)

Das österreichische Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) bildet den rechtlichen Rahmen zur Förderung von klimaneutralem Wasserstoff und soll den Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft unterstützen. Ziel ist es, Wasserstoff als nachhaltigen Energieträger zu etablieren. Gefördert wird die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Strom in erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs. Das Gesetz schafft finanzielle Anreize –  in Form von Betriebskostenförderungen – und stellt unter anderem nationale Mittel zur Teilnahme Österreichs an der wettbewerblichen Auktion des  EU-Innovationfonds bzw. der Europäischen Wasserstoffbank (IF24 Auction) 2024 bereit. Es enthält Kriterien für die Förderwürdigkeit, legt Nachhaltigkeitsstandards fest und priorisiert Projekte. Das Gesetz ist Teil der nationalen Wasserstoffstrategie und ein wichtiges Werkzeug zur Erreichung der Klimaziele bis 2040 (mehr zu Wasserstoff).

Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG)

Das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) regelt den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärme- und Kältenetzen. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in der leitungsgebundenen Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere Fernwärme- und Fernkältenetze ausgebaut und modernisiert werden, um sie zukunftssicher, effizient und klimafreundlich zu machen. Gefördert wird sowohl der Neuanschluss an bestehende Netze als auch der Neubau und Ausbau von Leitungsinfrastruktur.

Finanziert werden die Förderprojekte unter anderem aus Mitteln des EAG sowie durch EU-Fonds. Ein zentraler Aspekt ist die Vernetzung von erneuerbaren Wärmequellen, wie Solarthermie, Großwärmepumpen oder industrieller Abwärme, mit urbanen Wärmenetzen. Auch ökologische Kriterien, technische Standards und langfristige Dekarbonisierungspläne müssen bei geförderten Projekten eingehalten werden.

Energieeffizienzgesetz (EEffG)

Durch das Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde die EU Energieeffizienz-Richtlinie (EEDIII) umgesetzt. Österreich hat sich das Ziel gesetzt, 2030 maximal 920 Petajoule (PJ) Endenergie zu verbrauchen und dazu einen linearen Zielpfad einzuführen. Die kumulierten Endenergieeinsparungen sollen von 2021 bis 2030 650 PJ betragen. Davon sollen 250 PJ aus geförderten Maßnahmen, wofür 190 Millionen Euro budgetiert werden und 400 PJ aus strategischen Maßnahmen von Bund und Ländern kommen. Mehr zur Energieeffizienz.