Amtssignatur
Gültige Bildmarke (Amtssignatur) seit 1. April 2025
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraph 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG). Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) verwendet ab 1. April 2025 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Weiterführende Informationen
Frühere verwendete Bildmarken finden Sie auf der Seite: Historie der Bildmarken