Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vereinfachte Rücksendung von
Verbringungsgenehmigungen und Importzertifikaten
Newsletter - Juni 2026

Charts
Foto: ©peshkova - stock.adobe.com

Mit dem Ziel einer effizienteren und ressourcenschonenderen Verwaltung besteht die Möglichkeit, sowohl Verbringungsgenehmigungen für Verteidigungsgüter innerhalb der EU als auch Internationale Importzertifikate (IICs) nach Ausnutzung oder Ablauf der Gültigkeit alternativ zur postalischen Rücksendung auch elektronisch zu retournieren.

Die Übermittlung erfolgt durch Einscannen aller Seiten des jeweiligen Bescheids (Vorder- und Rückseite zwecks Zuordenbarkeit und Nachvollziehbarkeit) in gut lesbarer und vollständiger Form per E-Mail an: retouren@bmwet.gv.at

Die Übermittlung hat binnen 14 Tagen nach Ausnutzung oder Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung bzw. des Zertifikats zu erfolgen.

Die bisherige postalische Rücksendung des Originaldokuments an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bleibt weiterhin möglich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Hinweis

Für normale Ausfuhranträge (Anträge mit dem Bestimmungsland außerhalb der EU) steht diese elektronische Retourmöglichkeit derzeit noch nicht zur Verfügung. In diesen Fällen ist weiterhin die Rücksendung des Originaldokuments erforderlich. 

Achtung

Dies berührt jedoch weder die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten noch die Verpflichtung, die Originalunterlagen bei Bedarf vorzulegen.

Kontakt

Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at