Vereinfachte Rücksendung von
Verbringungsgenehmigungen und Importzertifikaten
Newsletter - Juni 2026
Mit dem Ziel einer effizienteren und ressourcenschonenderen Verwaltung besteht die Möglichkeit, sowohl Verbringungsgenehmigungen für Verteidigungsgüter innerhalb der EU als auch Internationale Importzertifikate (IICs) nach Ausnutzung oder Ablauf der Gültigkeit alternativ zur postalischen Rücksendung auch elektronisch zu retournieren.
Die Übermittlung erfolgt durch Einscannen aller Seiten des jeweiligen Bescheids (Vorder- und Rückseite zwecks Zuordenbarkeit und Nachvollziehbarkeit) in gut lesbarer und vollständiger Form per E-Mail an: retouren@bmwet.gv.at
Die Übermittlung hat binnen 14 Tagen nach Ausnutzung oder Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung bzw. des Zertifikats zu erfolgen.
Die bisherige postalische Rücksendung des Originaldokuments an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bleibt weiterhin möglich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Hinweis
Für normale Ausfuhranträge (Anträge mit dem Bestimmungsland außerhalb der EU) steht diese elektronische Retourmöglichkeit derzeit noch nicht zur Verfügung. In diesen Fällen ist weiterhin die Rücksendung des Originaldokuments erforderlich.
Achtung
Dies berührt jedoch weder die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten noch die Verpflichtung, die Originalunterlagen bei Bedarf vorzulegen.
Kontakt
Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at