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Transformation der Industrie

Mit dem Förderprogramm Transformation der Industrie sollen österreichische Industriebetriebe dabei unterstützt werden, ihre Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Das stärkt einerseits die Wertschöpfung in Österreich und führt andererseits zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.

Förderprogramm

Das Förderprogramm zur Transformation der Industrie ist im Umweltförderungsgesetz (RIS) verankert und unterstützt im Rahmen der Umweltförderung im Inland gemäß § 23 Absatz 4 die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung der förderfähigen Wirtschaftsbereiche bis 2040 sowie zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Dafür stehen bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt in diesem Programm sind jene Sektoren, die im Anhang I des UFG gelistet sind.

Im Rahmen der neuen Förderungsrichtlinien 2024 zur Transformation der Industrie (basierend auf den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (EUR-Lex)) kann Folgendes gefördert werden:

  • Investitionskosten auch über einem Förderbedarf von 30 Millionen Euro ("Investitionszuschuss") sowie
  • erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit einer Investition in eine klimafreundliche Technologie ("Transformationszuschuss")

Die Förderungen werden im Rahmen von kompetitiven Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Auswahlkriterien umfassen dabei Folgendes:

  • Zumindest mit 70 Prozent gewichtet wird die Angabe des Förderwerbers bzw. der Förderwerberin der Höhe der beantragten Förderung pro Umweltschutz- oder Energieeinheit, wie z.B. Euro pro Tonne eingesparte Treibhausgasemissionen
  • Maximal mit 30 Prozent gewichtet werden projektspezifische qualitative Kriterien (Projektreife, ökologische Nachhaltigkeit oder ökonomische Nachhaltigkeit)

Es sollen jährlich Ausschreibungen durchgeführt werden. Dazu werden im Vorfeld jeder Ausschreibung die Bedarfe der Unternehmen im Rahmen von Bedarfserhebungen/Umfragen ermittelt.

Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen, die für Endenergieverbrauchszwecke und nichtenergetische Zwecke im industriellen Sektor verwendet werden, zu erhöhen. Außerdem fördern sie die Elektrifizierung industrieller Prozesse auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen.

Transformationszuschuss

Der Transformationszuschuss unterstützt den Ausgleich der Kostendifferenz zwischen bestehenden fossilen und neuen erneuerbaren Energieträgern im Zusammenhang mit einer Investition in eine klimafreundliche Technologie. 

Der Transformationszuschuss umfasst somit sowohl laufende Mehrkosten (OPEX) als auch anteilsmäßige Investitionskosten (CAPEX), die jährlich über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt werden.

Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss unterstützt Investitionen in technische Anlagen bzw. Aggregate zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Treibhausgasemissionen

  1. durch effizienten Einsatz von Energie,
  2. zur Umstellung und/oder zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, einschließlich deren Speicherung zur späteren Nutzung und/oder
  3. zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Der Investitionszuschuss umfasst daher reine Investitionskosten (CAPEX), die als Einmalzahlung ausgezahlt werden.

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage der Leitlinien für staatliche Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUBELL) ist eine Ex-Post Evaluierung dieses Förderprogramms durchzuführen und dazu ein Evaluierungsplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Evaluierungsplan wurde im Rahmen des Notifikationsprozesses bei der Europäischen Kommission durch die Europäische Kommission genehmigt. Der folgende Evaluierungsplan beschreibt die Ziele des zu evaluierenden Förderprogramms und umfasst Evaluierungsfragen, die sich mit den direkten und indirekten Auswirkungen des Förderprogramms sowie der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Beihilfe befassen.

Evaluierungsplan zum Förderprogramm "Transformation der Industrie" (PDF, 485 KB)

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage (Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (EUR-Lex), Abschnitt 4.1.3.4) wurde für diese Maßnahme „Transformation der Industrie“ eine 6-wöchige öffentlichen Konsultation durchgeführt, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten.

Unterlagen zur abgeschlossenen öffentlichen Konsultation: Öffentliche Konsultation (PDF, 144 KB)

Das BMK bedankt sich für die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation und hat die Rückmeldungen wie folgt zusammengefasst: Zusammenfassung öffentliche Konsultation (PDF, 93 KB)

Eine erste Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie wurde 2023 durchgeführt. Siehe dazu Transformation der Industrie Ausschreibung Mai 2023 (umweltfoerderung.at). Dabei wurden neun große Klimaschutzprojekte zur Förderung empfohlen, die gemeinsam eine jährliche Treibhausgaseinsparung von 2,4 Millionen Tonne erzielen sollen – siehe dazu Presseaussendung (stefan-kaineder.at).

Erfolgreiche Projekte der Ausschreibung Mai 2023 (Kommunalkredit Public Consulting)

Die zweite Ausschreibung zur Förderung von Investitionskosten im Rahmen der Transformation der Industrie war von Juni bis September 2024 geöffnet. Dabei wurden fünf große Klimaschutzprojekte zur Förderung empfohlen, die jährlich insgesamt 121.000 Tonnen Treibhausgasemissionen reduzieren sollen.

Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter:
Transformation der Industrie Ausschreibung Juni 2024 (umweltfoerderung.at)

Die dritte Ausschreibung im Rahmen des Programms Transformation der Industrie wurde im Dezember 2024 veröffentlicht und war von Februar 2025 bis Mai 2025 zur Einreichung von Projekten geöffnet. Erstmals konnten bei dieser Ausschreibung Projekte, die einen Transformationszuschuss über eine Laufzeit bis zu 10 Jahren benötigen, einreichen. 

Alle Informationen zur Ausschreibung sowie die Ergebnisse der Ausschreibung finden Sie unter: 
Transformation der Industrie Ausschreibung Februar 2025 (umweltfoerderung.at)

Es werden jährliche Bedarfserhebungen für kommende Ausschreibungen im Rahmen des Programms Transformation der Industrie durchgeführt, um die aktuelle Projektpipeline der Unternehmen abzufragen. Mit der Teilnahme an den Bedarfserhebungen können die Inhalte und Ausschreibungsvolumen gestaltet werden, um zielgerichtete Ausschreibungen bereitstellen zu können. Wenn seitens eines Unternehmens eine Projekteinreichung im kommenden Jahr geplant ist, wird eine Teilnahme an der Bedarfserhebung empfohlen.

Bedarfserhebungen werden jährlich im Herbst durchgeführt. Die Öffnung wird über unseren Newsletter ausgesendet.

Wenn Sie aktuelle Informationen zum Programm Transformation der Industrie, Ausschreibungen sowie Bedarfserhebungen erhalten wollen, können Sie sich für den Newsletter Transformation der Industrie anmelden.

Für die Newsletter-Anmeldung sowie für allgemeine Fragen zum Förderprogramm schreiben Sie bitte eine E-Mail an transformationderindustrie@bmwet.gv.at.

Mit der schriftlichen Anmeldung per E-Mail zum Newsletter stimme Sie zu, dass die von Ihnen übermittelten angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck des Newsletter-Versands gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Organisation/Datenschutz.html

Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Abteilung V/2 - Strategische Energiepolitik
E-Mail: post.v2-25@bmwet.gv.at