Das 21. Sanktionen-Paket gegen Russland Newsletter - Juli 2026
Am 24. Juli 2026 ist das einundzwanzigste Sanktionen-Paket gegenüber Russland in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 23. Oktober 2025 und besteht aus folgenden Verordnungen: Verordnung - 2026/1848 - DE - EUR-Lex zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Verordnung - 2026/1846 - DE - EUR-Lex zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine; Verordnung - 2026/1844 - DE - EUR-Lex zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; Durchführungsverordnung - 2026/1843 - DE - EUR-Lex zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Das Paket umfasst weitere Beschränkungen des Handels mit bestimmten Waren und Dienstleistungen, insbesondere durch die Ausweitung der Güterlisten des Anhangs VII (Art. 2a) sowie des Anhangs XXI (Art. 3i). Mit Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten und in einem in Anhang LVII aufgeführten Drittlandsind niedergelassen sind, dürfen keine Transaktionen getätigt werden (Art. 5bc).
Das Verbot für Dienstleistungen im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten nach Art. 5n Abs. 2 sieht nunmehr eine genehmigungsfreie Ausnahme für die Bereitstellung von Computerreservierungssystemen vor (Art. 5n Abs. 2a).
Die Frist der genehmigungsfähigen Handlungen und Rechtsgeschäfte für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert (Art. 5aa, Art. 12b).
Die Raffinerie Kulevi Oil Refinery, Georgien, wurde im Anhang XLVII Teil D gelistet und unterliegt ab dem 25. Januar 2027 einem Transaktionsverbot (Art. 5ae).
Hinweis
Alle vorangegangenen Sanktionen-Pakete gegen Russland und generelle Informationen zu Sanktionen und Embargos finden Sie HIER.
Kontakt
Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at