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Retournierung von Verbringungsgenehmigungen Newsletter - September 2025

Glühbirne
Foto: Adobe Stock

NEU

Ab 01. Oktober 2025 ist die obligatorische postalische Rücksendung von Verbringungsgenehmigungen (d.h. Genehmigungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU) im Original nach Ausnutzung oder Ablauf der Gültigkeit nicht mehr zwingend erforderlich. 

 

Im Sinne einer effizienteren und ressourcenschonenderen Verwaltung genügt ab Oktober 2025 die Übermittlung eines gut lesbaren und vollständigen Scans des Genehmigungsbescheids per E-Mail an retouren@bmwet.gv.at. Die postalische Rücksendung des Originals ist nicht mehr zwingend erforderlich, die Möglichkeit dafür besteht jedoch weiterhin.

Folgende Punkte sind ab 01.10.2025 im Zusammenhang mit der Retournierung von Verbringungsgenehmigungen zu beachten:

  • Eigenverantwortliche Eintragung jeder Warenverbringung nach Stück und/oder Wert auf der Rückseite des Genehmigungsbescheids (wie bisher).
  • Übermittlung des Bescheids in Papierform (Original) binnen 14 Tagen nach Ausnutzung/Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung postalisch an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Abt. II/2. (wie bisher)

ODER

  • NEU - Einscannen aller Seiten (Vorder- und Rückseite zwecks Zuordenbarkeit und Nachvollziehbarkeit) und Übermittlung des vollständig eingescannten Genehmigungsbescheids binnen 14 Tagen nach Ausnutzung/Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung per E-Mail an retouren@bmwet.gv.at

Achtung: Dies berührt jedoch weder die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten noch die Verpflichtung, die Originalunterlagen bei Bedarf vorzulegen.

Mit dieser Maßnahme reduzieren wir den administrativen Aufwand, beschleunigen die Bearbeitungsprozesse und ersparen Ihnen gleichzeitig vermeidbare Portokosten. Darüber hinaus leistet die Umstellung einen Beitrag zur weiteren Entbürokratisierung und Digitalisierung unserer Abläufe.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Vorgehensweise. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

Kontakt

Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at