Erhebung von Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten (outbound investment)
In der von der Europäischen Kommission und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Am 26. März 2023 vorgelegten die Gemeinsame Mitteilung über eine "Europäische Strategie für die wirtschaftliche Sicherheit" (COM(2023) 20 final) wurde unter anderem eine Initiative zur Bewältigung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten angekündigt.
Eine der in der am 24. Jänner 2024 von der Europäische Kommission vorgelegten Mitteilung (COM(2024) 22 final) präsentierten Initiativen ist das Weißbuch zu Investitionen in Drittstaaten.
Auf dessen Basis legte die Europäische Kommission am 15. Jänner 2025 die Empfehlung (EU) 2025/63 zur Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereiche, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind, ABl. L vom 15.1.2024 Empfehlung (EU) 2025/63 der Kommission vom 15. Januar 2025 zur Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereiche, die für die wirtschaftliche Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind vor.
Auf dieser Basis sollen die Mitgliedstaaten auf vertraulicher Basis Investitionen von Unternehmen in Drittstaaten und die damit verbundenen Risiken in 3 Technologiebereichen erheben, die in der Empfehlung noch näher spezifiziert werden:
- Halbleitertechnologien
- KI-Technologien
- Quantentechnologien
Erhoben werden sollen Daten (wie beteiligte Parteien, Drittstaaten, Tätigkeitsbereich, Art der Transaktion) zu Transaktionen der folgenden Arten:
- Erwerb: Erwerb eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen, der eine tatsächliche Beteiligung an der Verwaltung oder Kontrolle des Unternehmens ermöglicht
- Fusion: Eingliederung eines oder mehrerer anderer Unternehmen oder die Zusammenlegung von Unternehmen zur Gründung eines neuen Unternehmens
- Vermögensübertragung: Übertragung materieller oder immaterieller Vermögenswerte im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung einschließlich geistigen Eigentums und Know-hows, die für Aufnahme oder Aufrechterhaltung einer Tätigkeit erforderlich sind, sofern diese einen identifizierbaren Teil der Geschäftstätigkeit darstellen
- Greenfield-Investition: die erstmalige Geschäftsgründung einschließlich der Gründung einer Tochtergesellschaft, einer Zweigniederlassung oder ähnlicher Unternehmen
- Joint venture: Gründung eines Unternehmens oder Investition in ein Unternehmen, in dem Ressourcen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels gebündelt werden
- Bereitstellung von Risikokapital: Bereitstellung von Kapital in Verbindung mit bestimmten anderen immateriellen Vorteilen wie Unterstützung bei Verwaltungsfragen, Zugang zu Investitionen und Talentnetzen, Marktzugang und verbesserter Zugang zu Finanzmitteln, wenn die investierende Person über Expertenwissen verfügt oder bereits in ein anderes Unternehmen in einem erfassten Technologiebereich investiert hat
Nicht erfasst sind reine Portfolio-Investitionen im Sinne einer Minderheitsbeteiligung, die sich auf die Erzielung einer Rendite aus dem investierten Kapital beschränkt.
Erfasst sind auch indirekte Transaktionen über ein EU-Unternehmen.
Zeitlicher Rahmen für die Überprüfung:
- Alle laufenden und neuen Transaktionen
- Transaktionen, die seit dem 1. Jänner 2021 abgeschlossen wurden
- Transaktionen vor diesem Datum, wenn sie als besonders besorgniserregend festgestellt wurden
Berichte der Mitgliedstaaten:
- Fortschrittsbericht an die Europäische Kommission bis 15. Juli 2025, wurde von Österreich fristgerecht vorgelegt
- Umfassender Bericht an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2026 einschließlich Ergebnisse der Überprüfung und der Risikobewertung
Sensible Daten und Informationen sind während des gesamten Verfahrens einschließlich der Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vertraulich zu behandeln.
Die Mitgliedsaaten haben nationale Kontaktstellen zu benennen - in Österreich ist dies das BMWET – Sektion II.
Auf Basis der umfassenden Berichte soll erörtert werden, ob bestehende Instrumente (Exportkontrolle, Investitionskontrolle, sektorale Regelungen) ausreichen, um den identifizierten Risiken wirksam zu begegnen, oder ob neue Instrumente erforderlich sind.
Kontakt
Sektionsleitung II: POST.IISL-25@bmwet.gv.at