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FAQs Made in Europe Bonus

Für Förderantragsteller

Der Made-in-Europe-Bonus ist ein Zuschlag zum Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Er wird gewährt, wenn bei der Errichtung der Anlage technische Komponen-ten mit europäischer Wertschöpfung verwendet werden.

Informieren Sie sich am EAG-Portal zunächst über die Hersteller und ihre Produkte, die für den Made-in-Europe-Bonus gelistet sind (sogenannte "White List"). Wenn Sie wissen, dass Ihr Photovoltaik- und/oder Stromspeicherprojekt Komponenten beinhaltet, die dort gelistet sind, führen Sie bei der Fördereinreichung an, dass Sie den Made-in-Europe-Bonus in Anspruch nehmen möchten. Die Eingabe-maske am EAG-Portal enthält eine Checkbox, die Sie bei der Antragstellung auf den Made-in-Europe-Bonus hinweist. Klicken Sie diese an.

Die Abwicklungsstelle OeMAG prüft infolge der Förderzusage erst bei der Endabrechnung, welche Komponenten das Photovoltaik- und/oder Stromspeicherprojekt enthält. Sind Komponenten dabei, für die der Made-in-Europe-Bonus in Anspruch genommen werden kann, so wird er ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Antragsstellung angegeben haben, einen Made-in-Europe-Bonus in Anspruch nehmen zu wollen.

Beachten Sie, dass Speicher im Rahmen der EAG-Förderung nur in Kombination mit einer PV-Anlage förderbar sind. Es werden nur neu errichtete Speicher gefördert – also keine Speichererweiterungen. Bei PV-Anlagen hingegen können sowohl Neuanlagen als auch Erweiterungen gefördert werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass erst nach Förderzusage bei der Endabrechnung anzuführen ist, für welche Komponenten Sie sich letztendlich entschieden haben und ob Ihr Projekt damit den Made-in-Europe-Bonus bekommt.

Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer (Länder des EWR sowie die Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss – das heißt der Förderbetrag - um einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent. Für Stromspeicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss für den Stromspeicher um einen Zuschlag von 10 Prozent vom Förderbetrag.

Die PV-Förderung ist grundsätzlich separat von der Speicherförderung zu betrachten. Deshalb sind bis zu 20 Prozent Bonus auf die PV-Förderung (Module und Wechselrichter) und 10 Prozent Bonus auf die Speicherförderung möglich.

Wenn Sie zum Beispiel eine PV-Aufdachanlage mit 10 kWp inklusive Wechselrichter errichten wollen, werden in der Kategorie A dafür 160 Euro/kWp gefördert. Werden sämtliche Komponenten (Module & Wechselrichter) von einem Hersteller gekauft, der auf der "White List" (veröffentlicht am EAG Portal) angeführt ist, so erhöht sich der Förderbetrag von 1.600 Euro mit dem Made-in-Europe-Bonus um 320 Euro (20 Prozent von 1.600 Euro) auf 1.920 Euro.

Sollte auch der Stromspeicher von Herstellern gekauft werden, die auf der "White List" angeführt sind, so bekommen Sie auch dafür den Made-in-Europe-Bonus. Bei zum Beispiel einer Stromspeicher-Nettokapazität von 5 kWh erhöht sich der Förderbetrag von ursprünglich 750 Euro mit dem Bonus von 10 Prozent auf 825 Euro.

Die möglichen Fördersummen variieren je nach Anlagenleistung und Förderbedarf (Kategorie C und D sind wettbewerblich). Die Fördersätze im Jahr 2025 sind:

Fördersätze im Jahr 2025
Kategorie Förderung
Kategorie A (bis 10 kWp) 160 Euro/kWp
Kategorie B (>10 bis 20 kWp) 150 Euro/kWp
Kategorie C (> 20 bis 100 kWp) 140 Euro/kWp (maximal)
Kategorie D (>100 kWp) 130 Euro/kWp (maximal)
Speicher 150 EUR/kWh

Hinweis

Gefördert werden maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für innovative Photovoltaikanlagen gemäß § 6 Abs. 5 EAG-IZV sowie für Photovoltaikanlagen, bei denen ein Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 EAG-IZV zur Anwendung gelangt, ist die Höhe des Investitionszuschusses mit maximal 65 Prozent der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen, 55 Prozent für mittlere Unternehmen und 45 Prozent für große Unternehmen begrenzt. Für Stromspeicher, bei denen ein Zuschlag gemäß § 6 Abs. 7 EAG-IZV zur Anwendung gelangt, ist die Höhe des Investitionszuschusses für den Stromspeicher mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten (netto) für kleine Unternehmen, 40 Prozent für mittlere Unternehmen und 30 Prozent für große Unternehmen begrenzt.

Ja, für Photovoltaikmodule müssen alle Fertigungsschritte, wie etwa die Modulherstellung, im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz erfolgen. Für Wechselrichter umfasst dies die Bestückung der Leiterplatten und die Endfertigung. Bei Stromspeichern muss mindestens einer der Fertigungsschritte, wie die Batteriezellenfertigung oder die Fertigung des Batteriemoduls, im europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz erfolgen.

Bei der Antragstellung im EAG-Portal können Sie angeben, dass Sie den Made-in-Europe-Bonus in Anspruch nehmen möchten. Nach Erhalt der Förderzusage und Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie bei der Endabrechnung angeben, für welche Komponenten Sie sich entschieden haben. Reichen Sie dafür die entsprechenden Rechnungen ein.

Hersteller müssen einen Nachweis einer Konformitätsbewertungsstelle erbringen, der bestätigt, dass die Fertigungsschritte der Komponenten in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgt sind. Eine Auswahl geeigneter Konformitätsbewertungsstellen finden Sie auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle.

Die EAG-Abwicklungsstelle führt sogenannte "White-Lists" für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Stromspeicher, die für den Made-in-Europe-Bonus qualifiziert sind. Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert und sind auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle verfügbar.

Im Zuge der Endabrechnungskontrolle prüft die Förderabwicklungsstelle OeMAG anhand der tatsächlich verbauten Komponenten, welche auf den eingereichten Rechnungen und dem Anlagenprüfprotokoll ersichtlich sind, ob der Made-in-Europe-Bonus in Anspruch genommen werden kann. Die Auszahlung des Made-in-Europe-Bonus erfolgt gemeinsam mit dem Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Hersteller, die ihre Produkte für den Made-in-Europe-Bonus qualifizieren wollen, benötigen einen Nachweis einer Konformitätsbewertungsstelle, bevor sie ihre Komponenten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle listen lassen können.

Die Aufnahme auf eine der "White Lists" erfolgt nach Übermittlung eines durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Zertifikates per E-Mail an europabonus@eag-abwicklungsstelle.at.

Die EAG-Abwicklungsstelle OeMAG kontrolliert anschließend die eingelangten Nachweise und prüft, ob die Mindestanzahl an Fertigungsschritten je Komponente erfüllt ist. Falls ja, wird die Komponentenart (Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder Stromspeicher), der Hersteller, die Marke sowie das Produktmodell in die Liste aufgenommen.

Bereits am EAG Portal online

Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20 Prozent (10 Prozent für PV-Module, 10 Prozent für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen.

Eine europäische Wertschöpfung liegt bei Modulen und Wechselrichtern vor, wenn sämtliche Fertigungsschritte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erfolgt sind.

Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10 Prozent. Bei Stromspeichern hat zumindest ein Fertigungsschritt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zu erfolgen.

In der Projekterstellung geben Sie an, ob und für welche Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) der Made-in-Europe-Bonus in Anspruch genommen werden soll. Im Zuge der Endabrechnungskontrolle wird dies anhand der tatsächlich verbauten Komponenten (gemäß Rechnung(en) und Anlagenprüfprotokoll) überprüft.

Die Bestimmungen zum "Made-in-Europe"-Bonus sind erst auf Förderanträge anzuwenden, die ab dem 23.6.2025 (2. Fördercall) eingebracht werden. Diese Vorlaufzeit ist notwendig, um das Nachweissystem und die "White List" (Liste der Komponenten) zu etablieren.

Die Novelle 2025 zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom regelt unter anderem in §6 unter welchen Bedingungen die nötige europäische Wertschöpfung (EWR und Schweiz) definiert und nachzuweisen ist. Die EAG-Abwicklungsstelle führt eine Liste jener Komponenten (Hersteller, Marke, Produkt) die sich für den "Made-in-Europe-Bonus" qualifizieren. Diese Liste ist hier zu finden.