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Die Europäische wirtschaftliche Sicherheitsstrategie (European Economic Security Strategy - EESS)

Am 26. März 2023 legten die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Gemeinsame Mitteilung über eine „Europäische Strategie für die wirtschaftliche Sicherheit“ vor (COM(2023) 20 final) .

Vor dem Hintergrund verschiedener Krisen in jüngster Zeit wie der COVID-Pandemie oder dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der aktuellen geopolitischen Situation ist es wichtig, die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu stärken.

Ziel ist es, gegen 4 Hauptarten von Risiken zu vorzugehen: 

  1. Risiken für die Resilienz der Lieferketten einschließlich der Energieversorgungssicherheit
  2. Risiken für die Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen
  3. Risiken im Zusammenhang mit der Technologiesicherheit und dem Abfluss von Technologie
  4. Risiken im Zusammenhang mit der Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen

Die Strategie sieht dabei 3 prioritäre Handlungsfelder (Säulen) vor:

  1. Stärkung (promoting) der wirtschaftlichen und technologischen Basis der EU und des Binnenmarktes
  2. Schutz (protecting) vor gemeinsam ermittelten Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit, insbes. durch handelspolitische Schutzmaßnahmen wie Export- oder Investitionskontrolle oder das Antizwangsinstrument
  3. Zusammenarbeit (partnering) mit Drittstaaten mit gleichen Interessen

Maßnahmen in allen 3 Säulen müssen den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Zielgenauigkeit entsprechen.

Am 24. Jänner 2024 legte die Europäische Kommission die Mitteilung  "Die wirtschaftliche Sicherheit in Europa vorantreiben: eine Einführung in 5 neue Initiativen" (COM(2024) 22 final) vor.

Bei diesen Initiativen handelt es sich um:

  1. Vorschlag für eine neue Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (COM(2024) 23 final) – derzeit informelle Trilogverhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament, eine Einigung wird bis Ede 2025 erwartet 
  2. Weißbuch zu Ausfuhrkontrollen (COM(2024) 25 final) – erste Maßnahmenvorschläge werden für Anfang November 2025 erwartet
  3. Weißbuch zu Investitionen in Drittstaaten (COM(2024) 24 final) – auf Basis einer Empfehlung der Europäischen Kommission werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten relevante Investitionen und damit verbundene Risiken erhoben Verweis auf weiteren Beitrag
  4. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Forschungssicherheit – wurde als Empfehlung C/2024/3510; ABl. C vom 30.5.2025 Empfehlung des Rates vom 23. Mai 2024 zur Stärkung der Forschungssicherheit, angenommen
  5. Weißpapier über eine bessere Förderung von Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Technologien mit Dual-Use-Potenzial (COM(2024) 27 final)

Überdies werden auf Basis einer Empfehlung der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2013 zu Technologiebereichen, die für die Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten (C(2023) 6689 final) derzeit Risikoanalysen in 4 prioritären Bereichen, nämlich fortschrittliche Halbleiter, KI, Quantentechnologien und Biotechnologien durchgeführt. 

Am 3. Dezember 2025 wurde die Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit (JOIN(2025) 977 final) vorgelegt.  In dieser wird vor dem Hintergrund wachsender Bedrohungen für die wirtschaftliche Sicherheit ein stärker strategisch und proaktiv ausgerichteter Einsatz der verfügbaren Instrumente in spezifischen Risikoszenarien gefordert. 6 Risiken (Lieferketten, Investitionen aus Drittstaaten, Technologieführerschaft der EU, wirtschaftlicher Zwang, sensible Daten und Informationen und kritische Infrastruktur) werden als prioritär dargestellt. Es werden konkrete Maßnahmen in den Bereichen Governance und Informationsmanagement (z.B. zentraler Informationshub, Einbindung der Wirtschaft), Adaptierung bestehender Instrumente (z.B. Investitions- und Exportkontrolle) sowie die Füllung von Lücken durch neue Instrumente (z.B. Start-Up-Monitoring) vorgeschlagen.

Kontakt

Sektionsleitung II: Post.IISL-25@bmwet.gv.at