Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur"
Personen, die über eine höhere technische Erstausbildung und ihrem jeweiligen Abschluss entsprechende mehrjährige berufliche Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" erwerben. Die Form der Feststellung der beruflichen Praxis erfolgt im Rahmen eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich. Grundlage ist das Ingenieurgesetz 2017 sowie die geltenden Richtlinien (s. unten). Die Qualifikation "Ingenieur/in" ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.
In jedem Bundesland stehen Zertifizierungsstellen zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" zur Verfügung:
Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:
-
STB-Austria: https://www.stb-austria.at/
Weiterführende Informationen
- Ingenieurgesetz (IngG 2017)
- Richtlinie für Antragstellerinnen und Antragsteller (PDF, 3 MB)
- Richtlinie für Fachexpertinnen und Fachexperten (PDF, 3 MB)
- IngG-Zertifizierungsstellenverordnung
- IngG-Kostenverordnung
- IngG-Fachrichtungsverordnung
- Pfeffer, Thomas (2021) Ingenieurgesetz 2017: Funktionalität und Eignung des Zertifizierungsverfahren. Studie im Auftrag des BMAW. (Donau-Universität Krems).
Kontakt
Lehre und Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at