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EDF-Projekte und Exportkontrolle

Der Europäische Verteidigungsfonds (European Defence Fund - EDF) ist das zentrale Förderinstrument der Europäischen Kommission zur Forschung und Entwicklung von Projekten in der Verteidigungsindustrie. Durch die Bereitstellung von rund acht Mrd. EUR in dem Zeitraum von 2021 bis 2027 sollen Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen innerhalb der Europäischen Union gestärkt und so die Wettbewerbs- sowie Innovationsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie erhöht werden.

Im Zuge von EDF-Projekten kann es zu Vorgängen kommen, die den exportkontrollrechtlichen Vorschriften unterliegen und die eine Erlangung einer Genehmigung durch die Exportkontrollbehörde im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus erforderlich machen.  
 
Maßgeblich für das Bestehen einer Genehmigungspflicht ist, dass es 1. zu einem grenzüberschreitenden Vorgang kommt und 2. die betroffenen Güter – darunter fallen neben physischen Waren auch Technologie und Software – von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst sind. 

Für österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an EDF-Projekten teilnehmen, bietet sich im Falle einer Genehmigungspflicht insbesondere die Erlangung einer Globalgenehmigung gemäß § 30 Außenwirtschaftsgesetzes (AußWG 2011) als ein geeignetes Instrument für die Abwicklung von Verbringungen – also Lieferungen bzw. Datenübertragungen innerhalb der EU - an. Diese Genehmigung kann für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden und erlaubt Verbringungen an mehrere Endverwender in mehreren EU-Mitgliedstaaten.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung bzw. finden Sie weiterführende Informationen auch auf unserer Website.

Kontakt

Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at