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Energieinfrastruktur

Mit der TEN-E-Verordnung werden Vorhaben auf einer Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest – PCI) und von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (Projects of Mutual Interest – PMI) identifiziert. Die Konsultation zur Liste der Projektkandidat_innen hinsichtlich der 7. Liste (= 2. Unionsliste von PCI und PMI) lief bis 25. April 2025. Am 1. Dezember 2025 verlieh die Europäische Kommission 235 grenzüberschreitenden Energieprojekten den Status PCI und PMI. Diese Liste wird in weiterer Folge als delegierter Rechtsakt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Diese haben zwei Monate Zeit, die Liste anzunehmen oder abzulehnen. Die Projekte auf dieser Liste, die sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden, lauten wie folgt: 

Bereich Strom

Thematisches Gebiet: Intelligente Stromnetze

Bereich Wasserstoff

Bereich Elektrolyseure

Die TEN-E-VO erfordert u.a. auch die Wahl eines Genehmigungsverfahrens und die Veröffentlichung eines Handbuchs zum gewählten Verfahren. In Österreich wurden in Zusammenhang mit der TEN-E-VO das Energie-Infrastrukturgesetz, BGBl. I Nr. 4/2016, erlassen und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, durch das BGBl. I Nr. 4/2016 geändert.

Verfahrenshandbuch für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PDF, 1 MB)

Weiterführende Informationen zu PCI und PMI