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Energieinfrastruktur

Mit der TEN-E-Verordnung werden Vorhaben auf einer Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest PCI) und von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (Projects of Mutual InterestPMI) identifiziert. Am 1. Dezember 2025 verlieh die Europäische Kommission 235 grenzüberschreitenden Energieprojekten den Status PCI und PMI. Diese Delegierte Verordnung (EU) 2026/764, beinhaltend die mittlerweile 7. Projektliste (= 2. Unionsliste von PCI und PMI), ist am 9. April 2026 in Kraft getreten. Die PCI, die sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden, lauten wie folgt: 

Bereich Strom

Thematisches Gebiet: Intelligente Stromnetze

Bereich Wasserstoff

Bereich Elektrolyseure

Die TEN-E-VO erfordert u.a. auch die Wahl eines Genehmigungsverfahrens und die Veröffentlichung eines Handbuchs zum gewählten Verfahren. In Österreich wurden in Zusammenhang mit der TEN-E-VO das Energie-Infrastrukturgesetz, BGBl. I Nr. 4/2016, erlassen und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, durch das BGBl. I Nr. 4/2016 geändert.

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