Antragstellung
Wer hat den Genehmigungsantrag zu stellen?
Besteht eine Genehmigungspflicht, ist der Antrag auf Genehmigung im Falle eines unmittelbaren Erwerbsvorgangs von der unmittelbar erwerbenden Person bzw. den unmittelbar erwerbenden Personen zu stellen, im Falle eines ausschließlich mittelbaren Erwerbsvorgangs von der mittelbar erwerbenden Person bzw. den mittelbar erwerbenden Personen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist zu stellen:
- unverzüglich nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags über den Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung oder bei Abschluss des oder der zum Erwerb des beherrschenden Einflusses oder der Vermögensbestandteile erforderlichen Rechtsgeschäfte oder
- im Fall eines öffentlichen Angebots unverzüglich nach Bekanntgabe der Absicht, ein Angebot zu stellen.
Eine frühere Antragstellung schon vor Abschluss des schuldrechtlichen Titels ist möglich, wenn es zumindest eine verbindliche Absichtserklärung über den Abschluss des Erwerbsvorgangs gibt.
Über diesen Antrag wird das Zielunternehmen informiert. Für das Zielunternehmen besteht eine subsidiäre Anzeigepflicht, wenn es von einem beabsichtigten genehmigungspflichtigen Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt und nicht bereits vom BMWET über das Vorliegen eines Antrags informiert wurde. Eine solche Anzeige ist seitens des Zielunternehmens unverzüglich nach Kenntnis des beabsichtigten Erwerbsvorgangs zu stellen.
Durch die Mitteilung an das Zielunternehmen iSd § 6 Abs. 1 letzter Satz InvKG entfällt die subsidiäre Anzeigepflicht des Zielunternehmens.
Welche Informationen müssen im Antrag enthalten sein:
Der Genehmigungsantrag hat die erforderlichen Informationen gemäß § 6 Abs. 4 InvKG zu enthalten:
- Name, Anschrift aller Erwerber
- Name, Anschrift des österreichischen Zielunternehmens
- genaue Beschreibung der Geschäftstätigkeit (einschließlich Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsvorgänge) der Erwerber und des Zielunternehmens, einschließlich Beschreibung des Markts, in welchem sich diese Geschäftstätigkeit entfaltet (Mitbewerber, Marktanteil). Ein Verweis zu den Geschäftstätigkeiten von Erwerber bzw. Zielunternehmen durch Angabe einer Homepage reicht nicht aus. Die Marktanteile werden idealerweise nach Produktgruppen geordnet angeführt. Es wird zudem empfohlen, gleich mit der Antragstellung die Wettbewerber pro Produktkategorie samt deren Sitz anzugeben.
- die Angabe jener natürlichen oder juristischen Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle jeder Erwerber letztlich steht (§ 2 des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017).
- Eine ausführliche Darstellung des geplanten Vorgangs und der genauen Eigentums - und Beteiligungsverhältnisse an dem Zielunternehmen einschließlich der maßgeblichen Stimmrechtsanteile (§§ 4 und 5 InvKG). Ergänzend werden Organigramm und Charts als hilfreich angesehen. Empfohlen wird auch die Angabe der Eigentumsverhältnisse am Zielunternehmen vor der Transaktion anzugeben.
- Angabe jener EU-Mitgliedstaaten, in denen jeder Erwerber und das Zielunternehmen wesentliche Geschäftsvorgänge durchführen
- die Finanzierung der Direktinvestition und die Herkunft dieser Finanzierungsmittel
- das Datum, an dem geplant ist, die Direktinvestition zu tätigen oder an dem sie getätigt wurde
- die Mitteilung, ob der Vorgang auch nach der EU-Fusionskontrollverordnung anzumelden ist
- Namhaftmachung einer oder mehrerer Personen mit Zustellvollmacht für jeden Erwerber in Österreich
- die Mitteilung, ob der Vorgang Auswirkungen auf ein Projekt oder Programm von Unionsinteresse (§ 10 Z 3 InvKG) hat oder haben kann (wenn dies einer erwerbenden Person bekannt ist).
Folgende ergänzende Informationen im Zuge der Antragstellung werden empfohlen:
- Kundenliste des Zielunternehmens der letzten drei Jahre
- ausgefülltes Formblatt B (Word, 62 KB)
- Englische Arbeitsübersetzung des Antrags für den EU-Kooperationsmechanismus
- Angaben bezüglich allfälliger Alleinstellungsmerkmale der Produkte und/oder Dienstleistungen des Zielunternehmens
- Angaben zu den Plänen der Erwerberin nach der Übernahme
Für den Fall, dass das Zielunternehmen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ausübt, die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Betreibt das Zielunternehmen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten? Wenn ja, in welchen Bereichen, zu welchen Zwecken und in welchem Ausmaß?
- Bestehen bzw. bestanden in den letzten 3 Jahren Kooperationen mit öffentlichen und privaten Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen und/oder zentralen Einrichtungen (beispielsweise der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) oder dem Institute of Science and Technology Austria (ISTA))?
- Ebenso ersuchen wir um Bekanntgabe der industriellen Kooperationen des Zielunternehmens.
- Hat das Zielunternehmen in der Vergangenheit Förderungen oder dergleichen erhalten (beispielweise aus Forschungsprogrammen)?
- Nimmt das österreichische Zielunternehmen an laufenden nationalen und europäischen Forschungsprogrammen teil? Wenn ja, ersuchen wir um Mitteilung welche Auswirkungen die ggstl. Transaktion auf die Teilnahme des Zielunternehmens an diesen Programmen hat?
- Bitte auch um Mitteilung, ob das Hinzutreten eines Drittstaatsunternehmens in der Eigentümerstruktur des Zielunternehmens zum Ausschluss des Zielunternehmens von aktuell laufenden aber auch von zukünftigen nationalen und europäischen Programmen führt.
Für den Fall, dass das Zielunternehmen im Bereich der Datenverarbeitung und/oder - speicherung haupttätig ist, empfiehlt sich die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Welche sensiblen Daten werden seitens des Zielunternehmens gespeichert?
- Wo werden diese Daten gespeichert? In welcher Infrastruktur?
- Wer betreibt die Datenspeicherinfrastruktur und wo hat der Betreiber seinen Sitz?
Für den Fall, dass das Zielunternehmen im Bereich Künstliche Intelligenz tätig ist:
- Bitte listen Sie alle KI-Systeme auf, die in ihrem Unternehmen eingesetzt werden (inklusive Hersteller, Version, Einsatzbereich)
- Welche Hardware/Infrastruktur wird für den Einsatz dieser KI-Systeme in Ihrem Unternehmen eingesetzt (Cloud-Anbieter, GPU-Cluster, eigenes Rechenzentrum)?
- Welche Mitarbeitergruppen nutzen oder überwachen die KI-Systeme?
- Welche Transparenzmaßnahmen sind inh Ihrem Unternehmen umgesetzt, um Endnutzer auf KI-Nutzung hinzuweisen?
- Welche Ihrer KI-Systeme fallen unter die Hochrisiko-Kategorien nach Anhang III KI-Act?
- Welche Datenquellen (Trainings-, Validierungs- und Testdaten) werden für die KI-Systeme verwendet?
- Setzen Sie allgemeine KI-Modelle ein? Wenn ja, welche (Name Version, Anbieter)?
- Gibt es interne Vorgaben zur sicheren Nutzung der KI-Modelle, inklusive Risikominderung und Bias-Kontrolle?
- Bitte übermitteln Sie Ihre technischen Dokumentationen zu den eingesetzten KI-Systemen (inklusive Lernmethoden und Modellarchitektur, etc.).
- Hat es schwerwiegende Vorfälle gemäß Artikel 73 KI-Act mit Ihren KI-Systemen gegeben?
- Welche Maßnahmen zur Schulung Ihrer Beschäftigten im Umgang mit KI-Systemen wurden in Ihrem Unternehmen durchgeführt?
- Welche Stelle im Unternehmen definiert die ethnischen Leitlinien für Ihre KI-Systeme?