Neuer Anhang I der Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821 Newsletter - November 2025
Am Samstag, den 22. November 2025, tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppelten Verwendungszweck in Kraft.
Die aktualisierte EU-Kontrollliste umfasst mehrere neue Güter und Produkte, die Dual-Use Kontrollen unterliegen.
Zu den betroffenen Gütern gehören:
- Quanten-Technologien: dazu zählen Quantencomputer und elektronische Komponenten, die für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen entwickelt wurden, sowie parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und kryogene Wafer-Prober.
- Ausrüstung und Materialien für die Halbleiterherstellung und -prüfung: hierzu gehören Anlagen zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extreme Ultra-Violet Pellicles, Masken und Retikel, Geräte für Rasterelektronenmikroskope und Ätzgeräte
- Fortgeschrittene Rechenchips und elektronische Baugruppen: insbesondere Field-Programmable Logic Devices
- Beschichtungen/Materialien für Hochtemperaturanwendungen
- Additive Fertigungsmaschinen und zugehörige Materialien: insbesondere Pulver aus Hoch-Entropie-Legierungen
- Peptidsynthesegeräte
- Anpassungen bestimmter Kontrollparameter und technischer Definitionen/Beschreibungen.
Für einen kompakten Überblick wird die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Übersicht über die neuen Kontrollen empfohlen.
Kontakt
Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at