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Neuer Anhang I der Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821 Newsletter - November 2025

Weltkarte Export
Foto: Adobe Stock

Am Samstag, den 22. November 2025, tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppelten Verwendungszweck in Kraft. 

Die aktualisierte EU-Kontrollliste umfasst mehrere neue Güter und Produkte, die Dual-Use Kontrollen unterliegen.

 

Zu den betroffenen Gütern gehören:

  1. Quanten-Technologien: dazu zählen Quantencomputer und elektronische Komponenten, die für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen entwickelt wurden, sowie parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und kryogene Wafer-Prober.
  2. Ausrüstung und Materialien für die Halbleiterherstellung und -prüfung: hierzu gehören Anlagen zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extreme Ultra-Violet Pellicles, Masken und Retikel, Geräte für Rasterelektronenmikroskope und Ätzgeräte
  3. Fortgeschrittene Rechenchips und elektronische Baugruppen: insbesondere Field-Programmable Logic Devices
  4. Beschichtungen/Materialien für Hochtemperaturanwendungen
  5. Additive Fertigungsmaschinen und zugehörige Materialien: insbesondere Pulver aus Hoch-Entropie-Legierungen
  6. Peptidsynthesegeräte
  7. Anpassungen bestimmter Kontrollparameter und technischer Definitionen/Beschreibungen.

Für einen kompakten Überblick wird die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Übersicht über die neuen Kontrollen empfohlen.

Kontakt

Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at