Jahresmeldung 2025 Newsletter - Dezember 2025
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Als Inhaber einer Global- oder Allgemeingenehmigung sind Sie jährlich verpflichtet, eine zusammenfassende Meldung der getätigten Verbringungen/Ausfuhren des abgelaufenen Kalenderjahres bis zum 1. März 2026 an das BMWET zu übermitteln.
Unsere Meldungsvorlagen finden Sie hier.
Kontakt
Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at