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EU-Vorhabenbericht 2025

Wettbewerbsfähigkeit als Leitmotiv

Die Sicherung und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist einer der Hauptprioritäten der EU-Kommission für die Amtsperiode 2024 bis 2029. Zentrale Elemente sind dabei die Förderung von Innovation, die Dekarbonisierung, ein gezielter Bürokratieabbau, Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen sowie breit aufgestellte Handelsbeziehungen.

Auch im BMWET bilden diese Themen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2025.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern

Ein wettbewerbsfähiges Europa erfordert moderne und effiziente wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Im Zentrum stehen die Vertiefung des Binnenmarkts, insbesondere im Dienstleistungssektor, sowie der Ausbau einer Kapitalmarktunion. Ziel ist es, das wirtschaftliche Potenzial europäischer Unternehmen besser zu nutzen und Investitionen zu erleichtern.

Ein zentraler Aspekt ist dabei die Reduktion administrativer Belastungen. Bürokratische Regelwerke – etwa im Bereich Lieferketten, Chemikalienrecht oder Verteidigung – sollen vereinfacht und zusätzliche nationale Auflagen (sogenanntes "Gold-Plating") vermieden werden. Ein ausgewogenes Regulierungssystem ist entscheidend, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation zu sichern.

Energiepreise und Versorgungssicherheit

Die hohen Energiepreise stellen viele Unternehmen, insbesondere energieintensive Branchen, zudem vor große Herausforderungen. Ein leistungsfähiger und vertiefter Energie-Binnenmarkt ist daher von zentraler Bedeutung. Ziel ist es, die Energieversorgung innerhalb der EU langfristig sicherzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.

Strategische Ausrichtung der Handelspolitik

Schließlich steht auch die globale Handelspolitik zunehmend im Zeichen geopolitischer Veränderungen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Diversifizierung der Handelsbeziehungen weiter an Bedeutung. Der Abschluss von ausgewogenen, transparenten Handelsabkommen mit wirtschaftlich und geopolitisch verlässlichen Partnern ist ein zentrales Element, um Europas wirtschaftliche Position im internationalen Umfeld zu sichern und weiter auszubauen.

Hintergrundinformationen:

Jeder Bundesminister/jede Bundesministerin übermittelt jährlich einen Bericht an das Parlament, in welchem die EU-Vorhaben seines Wirkungsbereichs dargestellt werden.

Basis sind Artikel 23 f Abs. 2 B-VG sowie der Beschluss des Ministerrates vom 17. November 2004 betreffend das Zusammenwirken von Bundesregierung und Parlament in EU-Angelegenheiten. Der Bericht ist dem Parlament gemäß § 7 EU-Informationsgesetz (BGBl I Nr. 113/2011) bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres zu übermitteln. Dies dient dazu, die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments in der europäischen Rechtssetzung zu stärken und dadurch Transparenz im europäischen Entscheidungsprozess zu gewährleisten.

Die Grundlage für die Jahresvorschau 2025 des BMWET bildete das Achtzehnmonatsprogramm der Trio-Ratspräsidentschaft (Polen, Dänemark, Zypern) für den Zeitraum 01. Jänner 2025 bis 31. Juli 2026, das Arbeitsprogramm der polnischen EU-Ratspräsidentschaft für das 1. Halbjahr 2025 sowie das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025.

Weitere Informationen

Kontakt

EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eukoordination-wirtschaft@bmwet.gv.at