Förderungen und Programme
Der größte Teil des EU-Haushalts wird in Form von Förderungen in die Gemeinsame Agrarpolitik zur Unterstützung der Landwirtschaft, in die Kohäsionspolitik zur regionalen Entwicklung in den Mitgliedsstaaten sowie in die Bereiche Forschung und Innovation investiert.
Wichtige Förderprogramme für den Energiebereich
EU-Kofinanzierung im Energie-Bereich über die Connecting Europe Facility (CEF)
Die Förderung grenzüberschreitender Energieinfrastrukturprojekte im Rahmen der Transeuropäischen Energienetze (TEN-E) erfolgt über die Connecting Europe Facility – Energy (CEF-Energy). Die TEN-E-Verordnung definiert die strategische Ausrichtung und die Kategorien förderfähiger Vorhaben, während die CEF konkrete Fördermittel und Modalitäten zur Verfügung stellt.
Für die aktuelle Förderperiode 2021–2027 sind über 5,8 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest – PCI) im Bereich Energie vorgesehen (Link zum PCI/PMI-Prozess). Die Mittel sollen zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU beitragen, insbesondere zur Dekarbonisierung des Energiesystems, zur Integration erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.
Aktuelle Förderausschreibungen im Rahmen von CEF-Energy
- Für die PCI/PMI Projekte ist ein aktueller CEF-Call offen:
- Start des Calls: 3. April 2025
- Ende der Einreichfrist: 16. September 2025
- Für Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (CB RES) wurde der vierte Aufruf zur Beantragung des CB RES-Status am 3. September 2024 veröffentlicht und war bis zum 7. Januar 2025 geöffnet.
Förderkriterien und Kofinanzierung
Die EU kann – je nach Projektart – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Für Projekte mit besonderem europäischem Mehrwert, etwa bei grenzüberschreitenden Energieverbindungen oder bei der Integration erneuerbarer Energien, kann der Förderanteil auf bis zu 75 Prozent steigen. Besonders unterstützt werden:
- Stromverbindungsleitungen (interconnectors)
- Intelligente Stromnetze (smart grids)
- Wasserstoffinfrastruktur
- Grenzüberschreitende CO₂-Transportprojekte
Seit Inkrafttreten der neuen TEN-E-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/869) sind Erdgasprojekte nicht mehr förderfähig. Der Fokus liegt nun verstärkt auf klimakompatibler Infrastruktur, einschließlich Wasserstoff und Dekarbonisierungstechnologien.
Antrags- und Auswahlverfahren
Die Vergabe der CEF-Energy-Mittel erfolgt über regelmäßige Ausschreibungen (Calls), die von der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) durchgeführt werden. Förderanträge müssen sich auf Projekte beziehen, die auf der aktuellen PCI-Liste stehen und den Zielen der TEN-E-Verordnung entsprechen.
Alle eingereichten Anträge werden einem strengen Evaluierungsverfahren unterzogen, bei dem externe Experten die technische, finanzielle und strategische Relevanz beurteilen. Nur Projekte mit positiver Bewertung erhalten eine EU-Kofinanzierung.
Bedeutung für Österreich
Für Österreich ergeben sich insbesondere im Bereich grenzüberschreitender Strominfrastruktur sowie zukünftiger Wasserstoffprojekte neue Chancen für die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln. Durch die zentrale Lage im europäischen Stromverbundnetz und als potenzieller Transitstaat für erneuerbare Gase wie Wasserstoff hat Österreich gute Voraussetzungen, aktiv an PCI-Projekten teilzunehmen und vom CEF-Energy-Programm zu profitieren.
Zu den aktuellen PCI-Projektkandidat/innen, die sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden.
Horizon Europe
Im Gegensatz zu CEF sollen mit Hilfe des Programms Horizon Europe neue Ideen entwickelt bzw. getestet werden. Auch Horizon Europe hat eine Laufzeit von 2019 bis 2027, ist jedoch mit rund 30 Mrd. Euro finanziell weit besser ausgestattet. Es ist damit das größte europäische Förderprogramm für Forschung und Entwicklung, das je ins Leben gerufen wurde.
Das Programm bildet einen gemeinsamen Rahmen für drei Herausforderungen:
- Wissenschaftsexzellenz
- Führende Rolle der Industrie
- Gesellschaftliche Herausforderungen
Kontakt
EU-Erweiterung; Ost- und Südosteuropa, Zentralasien: europa@bmwet.gv.at