Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – in Folge OECD-Leitsätze – sind eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortlichem unternehmerischen Handelns. 38 OECD-Mitgliedstaaten sowie dreizehn weitere Staaten - insgesamt 51 sogenannten Teilnehmerstaaten - sowie die Europäische Union haben sich völkerrechtlich verpflichtet, diese international anerkannten Grundsätze und Maßstäbe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und umzusetzen.
Die OECD-Leitsätze enthalten Handlungsempfehlungen der Regierungen an Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren und stellen damit eine Ergänzung zum geltenden Recht dar. Ihre Umsetzung wird von sogenannten "Nationalen Kontaktpunkten" forciert.
Der österreichische Nationale Kontaktpunkt (öNKP)
Die Teilnehmerstaaten der OECD-Leitsätze haben sich dazu verpflichtet, Nationale Kontaktpunkte einzurichten, die mit einem zweifachen Mandat ausgestattet sind:
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Förderung der Bekanntheit und wirksamen Anwendung der OECD-Leitsätze und
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Funktion als außergerichtlicher Beschwerde- und Vermittlungsmechanismus, indem Nationale Kontaktpunkte zur Beilegung von Streitfragen beitragen, die sich bei der Umsetzung der Leitsätze ergeben.
Funktionen des öNKP
Der öNKP sorgt für eine möglichst breite Bekanntmachung der Leitsätze sowie der zusammenhängenden Sorgfaltsleitfäden der OECD. Zu diesem Zweck arbeitet der öNKP mit Unternehmen, den Sozialpartnern, Interessenvertretungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschlägigen staatlichen Stellen und sonstigen Stakeholdern zusammen.
Der öNKP stellt Informationsmaterial bereit, organisiert Veranstaltungen und nimmt nach Möglichkeit an relevanten Veranstaltungen der Stakeholder, der OECD oder Nationaler Kontaktpunkte von anderen Teilnehmerstaaten teil. Weiters beantwortet der öNKP Anfragen betreffend die OECD-Leitsätze oder -Sorgfaltsleitfäden. Insbesondere steht er dabei den betroffenen Stakeholdern und anderen Nationalen Kontaktpunkten für Auskünfte in Verbindung mit den Leitsätzen zur Verfügung.
Soweit möglich, unterstützt der öNKP in Abstimmung mit den einschlägigen staatlichen Stellen bei der Entwicklung, kohärenten Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen und Programmen zur Förderung unternehmerischer Verantwortung. Dabei achtet der öNKP insbesondere darauf, diese an den Leitsätzen auszurichten. Ferner ist der öNKP dabei bemüht, den Status der OECD-Leitsätze und der von ihnen abgeleiteten Instrumente (z.B. OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten) als anerkannten internationalen Standard zu wahren.
Nähere Informationen über Veranstaltungen, Aufnahmen vergangener Webinare sowie Broschüren des öNKP finden Sie hier: Veranstaltungen und Informationsformate des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes
Der öNKP fungiert als außergerichtlicher Beschwerde- und Vermittlungsmechanismus und bietet ein geschütztes Diskussionsforum zur Beilegung von Streitfragen im Zusammenhang mit der Einhaltung der OECD-Leitsätze. Ziel des Beschwerdeverfahrens ist die Erreichung einer konsensualen, zukunftsorientierten Einigung der Parteien über aufgeworfene Fragen im Einklang mit den Leitsätzen und dadurch die Förderung der Wirksamkeit der Leitsätze. Der öNKP unterstützt die Parteien sowohl mit seiner Expertise in Bezug auf die Leitsätze als auch durch Vermittlung eines konstruktiven Dialogs.
Weitere Informationen über den Beschwerdemechanismus und die besonderen Fälle des öNKP finden Sie hier: Beschwerdemechanismus der OECD-Leitsätze
Organisation und Arbeitsweise des öNKP
Der öNKP ist im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus eingerichtet. Die zuständige Organisationseinheit ist das Referat II/6a - „Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Zur Unterstützung des öNKP ist ein Lenkungsausschuss (LAUS) eingerichtet. Zusammensetzung, Aufgabenbereich und Tätigkeit des Lenkungsausschusses sind in dessen Geschäftsordnung geregelt.
Zur Unterstützung des öNKP wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, welchem Vertreterinnen und Vertreter von anderen Bundesministerien, Interessensvertretungen und der Zivilgesellschaft sowie ein Experte mit Kenntnissen in einvernehmlicher, außergerichtlicher Streitschlichtung sowie eine Menschenrechtsexpertin angehören.
Die Aufgaben des Lenkungsausschusses umfassen die Beratung des öNKP in allen Angelegenheiten betreffend die Umsetzung der OECD-Leitsätze, die Mitwirkung an der Erstellung des Jahresberichtes an den OECD-Investitionsausschuss, die Förderung eines breiten Dialogs über die Leitsätze mit dem betroffenen Adressatenkreis (Stakeholder) sowie die Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des öNKP. Lesen Sie mehr in der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses (PDF, 157 KB).
Entsprechend der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses ist ein kurzes und anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Sitzungen des Lenkungsausschusses auf der Homepage des öNKP zu veröffentlichen:
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 21. Jänner 2025 (PDF, 211 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 1. Juli 2024 (PDF, 192 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 16. Jänner 2024 (PDF, 190 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 28. Juni 2023 (PDF, 165 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 10. Mai 2022 (PDF, 125 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 22. Dezember 2021 (PDF, 148 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 16. September 2020 (PDF, 145 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 25. November 2019 (PDF, 130 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 30. September 2019 (PDF, 117 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 5. April 2019 (PDF, 186 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 5. Juni 2018 (PDF, 66 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 20. September 2017 (PDF, 138 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 29. Mai 2017 (PDF, 124 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 24 April 2017 (PDF, 85 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 24. Oktober 2016 (PDF, 286 KB)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschuss am 24. Mai 2016 (PDF, 287 KB)
Weitere Protokolle zu den Sitzungen des Lenkungsausschusses - Archiv
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 20. November 2015 (PDF, 398 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 6. Mai 2015 (PDF, 114 KB) (nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 24. Oktober 2014 (PDF, 79 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 9. April 2014 (PDF, 124 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 12. Dezember 2013 (PDF, 153 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 6. Mai 2013 (PDF, 135 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 19. Dezember 2012 (PDF, 137 KB)(nicht barrierefrei)
- Protokoll der Sitzung des Lenkungsausschusses am 3. Mai 2012 (PDF, 47 KB)(nicht barrierefrei)
Die Arbeitsweise des öNKP ist von den zentralen Wirksamkeitskriterien für Nationale Kontaktpunkte geprägt.
- Sichtbarkeit: Der öNKP ist für Stakeholder und einschlägige staatliche Stellen hinreichend sichtbar.
- Zugänglichkeit: Der öNKP steht Stakeholdern und relevanten staatlichen Stellen für Anfragen zur Verfügung. Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt im Wege eines online verfügbaren Einreichformulars. Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Einreichung von Beschwerden werden im Leitfaden für das Beschwerdeverfahren erklärt.
- Transparenz: Der öNKP erledigt seine Aktivitäten im Rahmen der rechtlichen Grenzen auf transparente Weise und trägt dadurch zur Vertrauensbildung auf Seiten der Stakeholder, der Parteien in besonderen Fällen und der breiten Öffentlichkeit bei. Jährlich berichtet der öNKP über seine Aktivitäten an die OECD und veröffentlicht die Berichte auf seiner Homepage.
- Rechenschaftspflicht: Der öNKP informiert seinen Lenkungsausschuss zwei Mal jährlich über wesentliche Entwicklungen im Rahmen seiner Tätigkeiten und der besonderen Fälle. Außerdem berichtet der öNKP über seine Tätigkeiten jährlich an den OECD-Investitionsausschuss. Der öNKP wird in regelmäßigen Abständen einer Peer Review der OECD unterzogen. Auf nationaler Ebene besteht die Möglichkeit parlamentarischer Anfragen an den Bundesminister zur Tätigkeit des öNKP.
- Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit: Der öNKP bemüht sich um die Wahrung des Vertrauens der Stakeholder, der Parteien in besonderen Fällen und der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wirkt der öNKP Interessenkonflikten entgegen. Soweit möglich steht der öNKP in jeder Phase des Beschwerdeverfahrens für Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf kann der öNKP etwaige Fristen etc. flexibel gestalten, damit gegebenenfalls unterschiedliche Kapazitäten und Ressourcen der Parteien berücksichtigt werden.
- Vorhersehbarkeit: Der öNKP stellt klare und öffentlich verfügbare Informationen über seine Rolle und seine Tätigkeiten bereit. Insbesondere informiert er über Natur und Ablauf des Beschwerdeverfahrens, die Kriterien für die Annahme sowie mögliche Ergebnisse des Beschwerdeverfahrens und die Rolle, die der öNKP in einem Beschwerdeverfahren einnimmt.
- Im Einklang mit den OECD-Leitsätzen: Der öNKP arbeitet stets im Einklang. Im Beschwerdeverfahren unterstützt der öNKP die Parteien durch Einbringung seiner Expertise zu den Leitsätzen und fördert dadurch eine Einigung, die im Einklang mit den Leitsätzen steht.
Entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen erstatten die Nationalen Kontaktpunkte jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten an den OECD-Investitionsausschuss. Die Berichte werden auf der Homepage der OECD veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie alle bisher vom öNKP erstellten Jahresberichte an die OECD:
- Jahresbericht 2023 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 1/23 bis 12/23) (PDF, 642 KB) (nicht barrierefrei)
- Jahresbericht 2022 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/22 bis 12/22) (PDF, 563 KB)
- Jahresbericht 2021 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/21 bis 12/21) (PDF, 593 KB)
- Jahresbericht 2020 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/20 bis 12/20) (PDF, 396 KB) (nicht barrierefrei)
- Jahresbericht 2019 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/19 bis 12/19) (PDF, 476 KB) (nicht barrierefrei)
- Jahresbericht 2018 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/18 bis 12/18) (PDF, 922 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2017 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/17 bis 12/17) (PDF, 300 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2016 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 01/16 bis 12/16) (PDF, 535 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2015 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 06/14 bis 12/15) (PDF, 548 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2014 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 06/13 bis 06/14) (PDF, 236 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2013 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 06/12 bis 06/13) (PDF, 233 KB)
(nicht barrierefrei) - Jahresbericht 2012 des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes an die OECD (Periode 06/11 bis 06/12) (PDF, 41 KB)
(nicht barrierefrei)
Peer Reviews werden vom OECD-Sekretariat unter der Aufsicht der OECD-Arbeitsgruppe für unternehmerische Verantwortung organisiert. Peer Reviews dienen der Evaluierung der Wirksamkeit und funktionalen Äquivalenz der Nationalen Kontaktpunkte anhand der zentralen Wirksamkeitskriterien. Das Prüfteam besteht aus Mitgliedern des OECD-Sekretariats und Delegationen anderer Nationaler Kontaktpunkte. Kern der Peer Review ist ein zwei- bis dreitägiger Vor-Ort-Besuch des Prüfteams. Davor findet eine etwa sechsmonatige Vorbereitungsphase zur Organisation und Informationssammlung statt. Während des Vor-Ort-Besuchs führt das Prüfteams Interviews mit Stakeholdern, einschlägigen Interessenvertretungen, anderen staatlichen Stellen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalen Kontaktpunktes. Im Nachgang wird ein Peer-Review-Bericht erstellt, der insbesondere Verbesserungsempfehlungen an den Nationalen Kontaktpunkt enthält. Nach Freigabe durch die OECD-Arbeitsgruppe für unternehmerische Verantwortung wird der Peer-Review-Bericht veröffentlicht.
Bis 2024 wurden die Peer Reviews der Nationalen Kontaktpunkte freiwillig durchgeführt. Seit 2025 sind regelmäßige Peer Reviews aller Nationalen Kontaktpunkte verpflichtend. Jeder Nationaler Kontaktpunkt soll sich nun etwa alle sieben Jahre einer Peer Review unterziehen und wird in regelmäßigen Abständen in Prüfteams eingesetzt.
Peer Review des öNKP 2017
Als einer der ersten Nationalen Kontaktpunkte unterzog sich der öNKP 2017 einer damals freiwilligen Peer Review. Das Prüfteam bestand neben Mitgliedern des OECD-Sekretariats aus Vertreterinnen und Vertretern der deutschen, finnischen und schwedischen Nationalen Kontaktpunkte und führte im Rahmen der Peer Reivew Gespräche mit den Mitareiterinnen und Mitarbeitern des öNKP sowie von über 40 Stakeholder. Die Peer Review wurde der OECD-Arbeitsgruppe für unternehmerische Verantwortung im Dezember 2018 präsentiert und im März 2019 vom OECD-Investitionsausschuss angenommen. Ferner berichtete der öNKP der Arbeitsgruppe im November 2019 über die Umsetzung der Verbesserungsempfehlungen der Peer Review (in den Bereichen "Struktur/institutionelle Regelungen", "Bekanntmachung der Leitsätze" und "Besondere Fälle"). Der Lenkungsausschuss des öNKP begrüßte die Erkenntnisse der Peer Review des öNKP in einer umfangreichen Stellungnahme LAUS (PDF, 123 KB) im Dezember 2019. Außerdem war die Peer Review des öNKP Gegenstand der parlamentarischen Anfrage 3813/J vom 2. Juli 2019 und wurde am 2. September beantwortet. Der Peer-Review-Bericht ist nachfolgend abrufbar: Austria NCP Peer Review 2019 en (PDF, 1 MB).
Peer Review des öNKP 2025
Im Herbst 2025 findet die zweite Peer Review des öNKP statt. Der Vor-Ort-Besuch des Prüfteams findet im Rahmen der zweiten Peer Review des öNKP im November 2025 statt. Das Prüfteam setzt sich zusammen aus Mitgliedern des OECD-Sekretariats sowie Vertreterinnen und Vertretern der bulgarischen und spanischen Nationalen Kontaktpunkte.
Kontakt
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmwet.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240
Fax: (+43) 1 711 00-8048819