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Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – in Folge OECD-Leitsätze – sind eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung verantwortlichem unternehmerischen Handelns. 38 OECD-Mitgliedstaaten sowie dreizehn weitere Staaten - insgesamt 52 sogenannten Teilnehmerstaaten - sowie die Europäische Union haben sich völkerrechtlich verpflichtet, diese international anerkannten Grundsätze und Maßstäbe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und umzusetzen.

Die OECD-Leitsätze enthalten Handlungsempfehlungen der Regierungen an Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren und stellen damit eine Ergänzung zum geltenden Recht dar. Ihre Umsetzung wird von sogenannten "Nationalen Kontaktpunkten" forciert.

Der österreichische Nationale Kontaktpunkt (öNKP)

Die Teilnehmerstaaten der OECD-Leitsätze haben sich dazu verpflichtet, Nationale Kontaktpunkte einzurichten, die mit einem zweifachen Mandat ausgestattet sind:

  1. Förderung der Bekanntheit und wirksamen Anwendung der OECD-Leitsätze und

  2. Funktion als außergerichtlicher Beschwerde- und Vermittlungsmechanismus, indem Nationale Kontaktpunkte zur Beilegung von Streitfragen beitragen, die sich bei der Umsetzung der Leitsätze ergeben.

Funktionen des öNKP

Der öNKP sorgt für eine möglichst breite Bekanntmachung der Leitsätze sowie der zusammenhängenden Sorgfaltsleitfäden der OECD. Zu diesem Zweck arbeitet der öNKP mit Unternehmen, den Sozialpartnern, Interessenvertretungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschlägigen staatlichen Stellen und sonstigen Stakeholdern zusammen.

Der öNKP stellt Informationsmaterial bereit, organisiert Veranstaltungen und nimmt nach Möglichkeit an relevanten Veranstaltungen der Stakeholder, der OECD oder Nationaler Kontaktpunkte von anderen Teilnehmerstaaten teil. Weiters beantwortet der öNKP Anfragen betreffend die OECD-Leitsätze oder -Sorgfaltsleitfäden. Insbesondere steht er dabei den betroffenen Stakeholdern und anderen Nationalen Kontaktpunkten für Auskünfte in Verbindung mit den Leitsätzen zur Verfügung.

Soweit möglich, unterstützt der öNKP in Abstimmung mit den einschlägigen staatlichen Stellen bei der Entwicklung, kohärenten Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen und Programmen zur Förderung unternehmerischer Verantwortung. Dabei achtet der öNKP insbesondere darauf, diese an den Leitsätzen auszurichten. Ferner ist der öNKP dabei bemüht, den Status der OECD-Leitsätze und der von ihnen abgeleiteten Instrumente (z.B. OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten) als anerkannten internationalen Standard zu wahren.

Nähere Informationen über Veranstaltungen, Aufnahmen vergangener Webinare sowie Broschüren des öNKP finden Sie hier: Veranstaltungen und Informationsformate des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes

Der öNKP fungiert als außergerichtlicher Beschwerde- und Vermittlungsmechanismus und bietet ein geschütztes Diskussionsforum zur Beilegung von Streitfragen im Zusammenhang mit der Einhaltung der OECD-Leitsätze. Ziel des Beschwerdeverfahrens ist die Erreichung einer konsensualen, zukunftsorientierten Einigung der Parteien über aufgeworfene Fragen im Einklang mit den Leitsätzen und dadurch die Förderung der Wirksamkeit der Leitsätze. Der öNKP unterstützt die Parteien sowohl mit seiner Expertise in Bezug auf die Leitsätze als auch durch Vermittlung eines konstruktiven Dialogs.

Weitere Informationen über den Beschwerdemechanismus und die besonderen Fälle des öNKP finden Sie hier: Beschwerdemechanismus der OECD-Leitsätze

Organisation und Arbeitsweise des öNKP

Der öNKP ist im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus eingerichtet. Die zuständige Organisationseinheit ist das Referat II/6a - „Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Aufgaben und Funktionsweise des öNKP sind in seiner Geschäftsordnung festgelegt:

Zur Unterstützung des öNKP ist ein Lenkungsausschuss (LAUS) eingerichtet. Zusammensetzung, Aufgabenbereich und Tätigkeit des Lenkungsausschusses sind in dessen Geschäftsordnung geregelt.

Zur Unterstützung des öNKP wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, welchem Vertreterinnen und Vertreter von anderen Bundesministerien, Interessensvertretungen und der Zivilgesellschaft sowie ein Experte mit Kenntnissen in einvernehmlicher, außergerichtlicher Streitschlichtung sowie eine Menschenrechtsexpertin angehören.

Die Aufgaben des Lenkungsausschusses umfassen die Beratung des öNKP in allen Angelegenheiten betreffend die Umsetzung der OECD-Leitsätze, die Mitwirkung an der Erstellung des Jahresberichtes an den OECD-Investitionsausschuss, die Förderung eines breiten Dialogs über die Leitsätze mit dem betroffenen Adressatenkreis (Stakeholder) sowie die Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des öNKP. Lesen Sie mehr in der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses (PDF, 157 KB).

Entsprechend der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses ist ein kurzes und anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Sitzungen des Lenkungsausschusses auf der Homepage des öNKP zu veröffentlichen:

Weitere Protokolle zu den Sitzungen des Lenkungsausschusses - Archiv

Die Arbeitsweise des öNKP ist von den zentralen Wirksamkeitskriterien für Nationale Kontaktpunkte geprägt.

  1. Sichtbarkeit: Der öNKP ist für Stakeholder und einschlägige staatliche Stellen hinreichend sichtbar.
  2. Zugänglichkeit: Der öNKP steht Stakeholdern und relevanten staatlichen Stellen für Anfragen zur Verfügung. Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt im Wege eines online verfügbaren Einreichformulars. Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Einreichung von Beschwerden werden im Leitfaden für das Beschwerdeverfahren erklärt.
  3. Transparenz: Der öNKP erledigt seine Aktivitäten im Rahmen der rechtlichen Grenzen auf transparente Weise und trägt dadurch zur Vertrauensbildung auf Seiten der Stakeholder, der Parteien in besonderen Fällen und der breiten Öffentlichkeit bei. Jährlich berichtet der öNKP über seine Aktivitäten an die OECD und veröffentlicht die Berichte auf seiner Homepage.
  4. Rechenschaftspflicht: Der öNKP informiert seinen Lenkungsausschuss zwei Mal jährlich über wesentliche Entwicklungen im Rahmen seiner Tätigkeiten und der besonderen Fälle. Außerdem berichtet der öNKP über seine Tätigkeiten jährlich an den OECD-Investitionsausschuss. Der öNKP wird in regelmäßigen Abständen einer Peer Review der OECD unterzogen. Auf nationaler Ebene besteht die Möglichkeit parlamentarischer Anfragen an den Bundesminister zur Tätigkeit des öNKP.
  5. Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit: Der öNKP bemüht sich um die Wahrung des Vertrauens der Stakeholder, der Parteien in besonderen Fällen und der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wirkt der öNKP Interessenkonflikten entgegen. Soweit möglich steht der öNKP in jeder Phase des Beschwerdeverfahrens für Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf kann der öNKP etwaige Fristen etc. flexibel gestalten, damit gegebenenfalls unterschiedliche Kapazitäten und Ressourcen der Parteien berücksichtigt werden.
  6. Vorhersehbarkeit: Der öNKP stellt klare und öffentlich verfügbare Informationen über seine Rolle und seine Tätigkeiten bereit. Insbesondere informiert er über Natur und Ablauf des Beschwerdeverfahrens, die Kriterien für die Annahme sowie mögliche Ergebnisse des Beschwerdeverfahrens und die Rolle, die der öNKP in einem Beschwerdeverfahren einnimmt.
  7. Im Einklang mit den OECD-Leitsätzen: Der öNKP arbeitet stets im Einklang. Im Beschwerdeverfahren unterstützt der öNKP die Parteien durch Einbringung seiner Expertise zu den Leitsätzen und fördert dadurch eine Einigung, die im Einklang mit den Leitsätzen steht.

Entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen erstatten die Nationalen Kontaktpunkte jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten an den OECD-Investitionsausschuss. Die Berichte werden auf der Homepage der OECD veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie alle bisher vom öNKP erstellten Jahresberichte an die OECD:

Peer Review des öNKP 2025

Alle 52 Regierungen, die den OECD-Leitsätzen beigetreten sind, haben sich verpflichtet, regelmäßig OECD Peer-Reviews ihrer Nationalen Kontaktpunkte (NKP) durchzuführen. Ziel dieser Peer-Reviews ist es, die Stärken und Schwächen der NKP im Hinblick auf ihre Zuständigkeiten, Arbeiten und die in den Verfahren festgelegten Kernkriterien für funktionelle Äquivalenz und Effektivität zu bewerten und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Im Jahr 2024 verabschiedete die OECD Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (WPRBC)  die Modalitäten für die Peer-Review der nationalen Kontaktstellen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, in denen Regeln und Verfahren für Peer-Reviews festgelegt sind.

Von 2009 bis 2024 wurden die Peer-Reviews der NKP auf freiwilliger Basis durchgeführt. Seit dem Update der OECD-Leitsätze 2023 sind diese nun alle sieben Jahre verpflichtend durchzuführen, wobei der neue Überprüfungszyklus im Jahr 2025 begann.

Die Peer-Reviews münden in einem öffentlichen Bericht, der eine strukturierte Bewertung der Erreichung der Kernwirksamkeitskriterien durch den NKP sowie Erkenntnisse und Empfehlungen zur institutionellen Bewertung des NKP und zur Erfüllung seiner Aufgaben enthält.

Jedes Land erstattet der WPRBC ein Jahr nach Veröffentlichung des Prüfberichts Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren.

Verfahren

Der Peer-Review-Prozess dauert zwischen 18 Monaten und zwei Jahren. Er ist stark auf die Beteiligung der Interessengruppen angewiesen.

2025 wurde der zweite OECD Peer Review des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes für OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (öNKP) eingeleitet. Dessen erster Peer Review fand im Jahr 2017 statt.

Ein Peer Review dient der Überprüfung der funktionellen Äquivalenz sowie der Wirksamkeit des NKP anhand der OECD‑Leitsätze.

Dazu werden in einem ersten Schritt Stellungnahmen anhand von Fragebögen von relevanten Stakeholdern und dem zu überprüfenden NKP eingeholt, die dem OECD-Sekretariat und dem Prüfteam übermittelt werden. Danach wird ein erster Entwurf des Prüfberichtes vom OECD-Sekretariat erstellt, der die Basis des sogenannten Vor-Ort Besuches bildet.

Das Prüfteam für die Prüfung des öNKP 2025 bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der bulgarischen und spanischen Nationalen Kontaktpunkte sowie Mitgliedern des OECD-Sekretariats.

Beim Vor-Ort Besuch des Prüfteams im November 2025 in Wien beim öNKP waren Vertreter der NKP von Spanien und Bulgarien und des OECD-Sekretariates anwesend. In verschiedenen Stakeholder Sessions wurden über 60 Stakeholder zu der Funktionalität des öNKP befragt.

Unmittelbar danach wurden kurz zusammenfassend mündlich die vorläufigen Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Prüfprozess verkündet.

Es wurden die Stärken des öNKP bestätigt, aber zugleich Handlungsfelder zur weiteren Verbesserung identifiziert.

Ein erster Entwurf des Prüfberichtes wird von einer Untergruppe der OECD-Arbeitsgruppe für unternehmerische Verantwortung (WPRBC) behandelt.

Danach erfolgen die Annahme des Prüfberichtes in der WPRBC und Bericht an das Investitions-Komitee der OECD (das gesamte Verfahren verläuft gemäß dem Modalitätenpapier der OECD für die Peer Reviews der NKP).

Der endgültige Prüfbericht wird sodann von der OECD dem öNKP übermittelt und veröffentlicht. Dies ist für Sommer/Herbst 2026 zu erwarten.

Im Herbst 2026 ist das im OECD-Verfahren (Modalitäten Papier) vorgesehene Launch Event geplant. Bei diesem werden die Ergebnisse des Peer Review /der Prüfung vorgestellt und mit den an dem Prüfprozess beteiligten Stakeholdern besprochen.

Danach erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Prüfprozess, über die Österreich auch in der OECD WPRBC nach einem Jahr berichten wird.

Im gesamten Prozess wird ein enger Austausch mit dem Lenkungsausschuss des öNKP gepflegt.

Downloads

Kontakt

Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmwet.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240
Fax: (+43) 1 711 00-8048819