Veranstaltungen und Informationsformate des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes
Der öKNP hat den Auftrag, die Bekanntheit der OECD-Leitsätze zu steigern, Unternehmen, Arbeitnehmerseite und Zivilgesellschaft bei diesbezüglichen Fragen beizustehen und zur Lösung von Problemen in Bezug auf die Anwendung der OECD-Leitsätze beizutragen. Zur Förderung der Bekanntheit und effektiven Anwendung der Leitsätze organisiert der öNKP regelmäßig Informationsveranstaltungen, Diskussionsforen oder Expertengespräche zu aktuellen Fragestellungen der OECD-Leitsätze. Im Sinne einer möglichst großen Reichweite werden sowohl Online- als auch Präsenzveranstaltungen organisiert. Darüber hinaus bringt sich der öNKP nach Möglichkeit auch aktiv in Stakeholder-Veranstaltungen zum Thema unternehmerische Verantwortung ein. Zudem steht der öNKP für individuelle Anfragen im Zusammenhang mit den OECD-Leitsätzen oder OECD-Sorgfaltsleitfäden zur Verfügung.
Informationen zum aktuellen Arbeitsprogramm (Promotional Plan) finden Sie hier: Arbeitsprogramm 2024-2026 (PDF, 542 KB)
Webinare
Das Webinar wurde gemeinsam von den Nationalen Kontaktpunkten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz organisiert und behandelte die Empfehlungen aus den OECD-Leitsätzen betreffend den Umgang mit der betroffenen lokalen Bevölkerung, etwa in Bezug auf Land- und Menschenrechte bei Energie-, Bau- oder anderen Großprojekten.
Dabei erläuterte Tobias Griesshaber (Energy Infrastructure Partners), dass die OECD-Leitsätze im Rahmen der Sorgfaltsprüfungprozesse des Investitionsverwaltungsunternehmens berücksichtigt würden. Bei Identifizierung potenzieller Risiken würden Maßnahmen ergriffen. Die lokale Bevölkerung werde regelmäßig z.B. im Hinblick auf geplante Arbeiten sowie während des Betriebs der Anlagen konsultiert. Außerdem habe das Unternehmen einen Mechanismus für allfällige Meldungen oder Beschwerden eingerichtet.
Weiters erklärte Eliane Fernandes Ferreira (Gesellschaft für bedrohte Völker Deutschland) die Bedeutung der Menschenrechte und indigenen Rechte für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Es gehe vor allem um die Wahrnehmung der ethischen Verantwortung durch Unternehmen, die Vermeidung von Reputationsrisiken und die Umsetzung von Regulierungen. Zudem könnten Unternehmen durch die Achtung der Menschenrechte einen sozialen und ökonomischen Mehrwert leisten. Unternehmen sollten insbesondere gemäß der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) eine freie und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung zu geplanten Projekten sicherstellen.
Überdies berichtete Martin Mitscher (Axpo Solar Deutschland GmbH), dass Stakeholder-Mapping im Rahmen von Projektentwicklungen zur bestmöglichen Berücksichtigung der Anliegen aller Betroffenen durchgeführt werden solle. Dadurch könne die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung, die Wahrung darüber hinausgehender gesellschaftlicher Interessen sowie die Realisierbarkeit eines Projektes sichergestellt werden.
Dieses Webinar verdeutlichte, dass die OECD-Leitsätze für KMUs eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen und die Unternehmen mit einer durchdachten Sorgfaltsstrategie nicht nur Risiken minimieren, sondern auch neue Marktchancen erschließen können.
Zunächst stellten Katrin Merhof und Johannes van Lingen (beide vom deutschen Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte) die OECD-Leitsätze als älteste und fortlaufend aktualisierte internationale Verhaltensstandards vor und erörterten die Umsetzung durch KMUs sowie Vorteile daraus. Besonders betont wurde die Notwendigkeit der gezielten Priorisierung und die Fokussierung auf die schwerwiegendsten Risiken. Als praktische Tools wurden etwa der "CSR Risiko-Check" sowie der "KMU-Kompass" vorgestellt.
Ferner informierte Manuela-Raidl-Zeller (Sonnentor) über den Umgang mit Lieferkettenverantwortung und die Anwendung der OECD-Leitsätze aus Sicht eines KMU. Unterstrichen wurde, dass sich die Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Standards nicht als Wettbewerbsnachteil, sondern vielmehr als Vorteil erweise, weil Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und -partner eine verantwortungsbewusste und gemeinwohlorientierte Unternehmensführung schätzen würden.
Schließlich endete das Webinar mit einer offenen Diskussion - unter anderem zu folgenden Fragen:
- Wie sollten Unternehmen über ihre Sorgfaltsmaßnahmen berichten?
- Welche Herausforderungen gibt es bei Kinderarbeit in Lieferketten?
- Wie können KMUs mit der Umsetzung beginnen?
- Ist die Einhaltung hoher sozialer Standards ein Wettbewerbsnachteil?
In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Kontaktpunkt der Schweiz und der Nationalen Kontaktstelle Deutschlands veranstaltete der öNKP ein Webinar, bei welchem Expertinnen und Experten der Wirtschaftsprüfung (Deloitte), der Zertifizierungsbranche (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme) sowie eines österreichischen Unternehmens (Doppelmayr) Entwicklungen und Erfahrungen im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten erörterten. Unter anderem wurden folgende Themenpunkte behandelt:
- Welche Bedeutung haben Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsprüfungs und Konformitätsbewertungsstellen?
- Welche Rolle spielen die OECD-Leitsätze angesichts der gesetzlichen Anforderungen im Kontext der Wirtschaftsprüfung (insbesondere EU-Taxonomie-Verordnung)?
- Können Tools beim effektiven Risikomanagement und der Dokumentation helfen?
Dieses Webinar widmete sich den Sorgfaltspflichten im Textilsektor. Expertinnen und Experten der österreichischen Lenzing Gruppe und des Grünen Knopfs (deutsches staatliches Siegel für nachhaltige Textilien) behandelten aktuelle Fragen der Lieferkettensorgfalt und der unternehmerischen Verantwortung, wie etwa:
- Wie spielen OECD-Leitsätze, EU-CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etc. zusammen?
- Wie sinnvoll sind Zertifizierungen?
- Wie weit reicht die Lieferkettensorgfaltspflicht?
- Welche Bedeutung hat die Einkaufsabteilung eines Unternehmens bei der Erfüllung der Lieferkettensorgfaltspflichten?
- Welchen Vorteil bringen technische Mittel (Datenbanken, Block-Chain etc.) bei der Umsetzung?
Diesmal legte der öNKP den Fokus des Webianrs auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Agrarsektor gelegt. Verschiedene Instrumente für die Wahrung der unternehmerischen Verantwortung auf unterschiedlichen Ebenen werden aktuell entwickelt oder angepasst: Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Juni 2023, Verhandlungen zur EU-CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), EU-Entwaldungsveordnung, EU-Zwangsarbeitsverordnung etc. sowie etwaige nationale Regelungen (z.B.deutsches Lieferkettengesetz).
Neben den OECD-Leitsätzen entwickelte die OECD verschiedene (meist sektorspezifische) Leitfäden, um Unternehmen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu erleichtern. In Zusammenarbeit mit der FAO (Food and Agriculture Organization of the UN) wurde der Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten erstellt.
Im Webinar wurden unter anderem folgende Fragen erörtert:
- Wie beeinflussen sich diverse Standards (insbesondere die OECD-Leitsätze) und rechtliche Vorgaben im Agrarsektor?
- Wie können Unternehmen Sorgfaltspflichten im Agrarsektor in der Praxis einhalten?
- Welche Methoden bzw. Tools gibt es?
- Welche Herausforderungen oder Vorteile sind damit verbunden?
- Wie können negative Auswirken im Agrarsektor vermieden und/oder gemindert werden?
Da die OECD-Leitsätze seit ihrer Aktualisierung im Juni 2023 als erster Standard zur Förderung unternehmerischer Verantwortung Empfehlungen an Unternehmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz richten, zielte dieses Webinar darauf ab, über den Umgang der Unternehmen mit den steigenden Anforderungen an Sorgfaltspflichten im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu informieren.
Nach Impulsvorträgen von Constantin Saleta (denkstatt) und Elisabeth Binder (Polestar) folgte eine offene Diskussionsrunde. Insbesondere wurden dabei folgende Themenpunkte erörtert: Klimarisikomanagement, Traibhausgas-Bilanzierung, Risikoanalysen, Klimaziele und Maßnahmen, Klimatransitionspläne, Treibhausgas-Reduktion entlang der Wertschöpfungskette, Governance und Berichterstattung.
In diesem Webinar des öNKP wurden praxisnahe Einblicke in die Unterschiede beim Umgang mit Lieferkettensorgfaltspflichten von großen und kleinen Unternehmen, Herausforderungen und Potenziale geboten. Durch Impulsvorträge von Katharina Schönauer (KPMG) und Christian Tschautscher (REWE/Billa) und eine anschließende Diskussionsrunde wurden folgende Fragestellungen thematisiert:
- Wie gehen Unternehmen unterschiedlicher Größe mit Sorgfaltspflichten und der Nachhaltigkeitsberichterstattung um?
- Was müssen welche Unternehmen offenlegen, um den Anforderungen der EU-CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), gerecht zu werden?
- Wen wird die EU-CSDDD (Corporate Due Diligence Directive), die sich noch in Trilogverhandlungen befindet, betreffen und welche Sorgfaltspflichten formuliert die CSDDD?
- Wie geht ein Großunternehmen, dessen Lieferkette sich über mehrere Länder erstreckt, mit erhöhten Risiken in Bezug auf Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards um?
- Was besagt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Dieses Webinar zielte darauf ab, die Rolle der Sorgfaltspflichten im Finanzsektor aufzuzeigen. Zunächst bot Heidrun Schmid (OeKB) einen Einblick in die Umwelt- und Sozialprüfung der Österreichischen Kontrollbank, welche aus dem Umweltstandortfilter, der Umweltgrobprüfung sowie einer Umwelt- und Sozialprüfung bestehe. Ausgangspunkt für die umfassende Sorgfaltsprüfung der OeKB seien vor allem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze. Der ESG Data Hub sei eine Hilfestellung der OeKB für Unternehmen und Banken, um ESG-Daten auf einer Plattform systematisch aufbereitet auszutauschen. Schmid betonte, dass man nicht alles bis ins letzte Detail prüfen könne, sondern es wichtig sei, sich die großen Dinge und Fragen anzusehen.
Ferner ging Elisabeth Jakupec (BAWAG Group) auf die Sorgfaltsprüfung im Kundengeschäft ein. Die Prüfung von Nachhaltigkeitsrisiken sei bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowohl für Unternehmen als auch Banken relevant. Herausforderungen in der Praxis sind etwa Schwierigkeiten bei der Datensammlung, die Themenkomplexität, mangelnde Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und meist beschränkte Erfahrungswerte der Unternehmen. Jakupec gab praxisorientierte Tipps für Unternehmen: Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie, transparente Berichterstattung und umfassende Datensammlung.
In Kooperation mit der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze organisierte der öNKP ein Webinar zu den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Sowohl die Ursprünge und Grundprinzipien des LkSG als auch des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive stammen aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen. Es wurde auf das zentrale Prinzip der "Verhältnismäßigkeit" der Sorgfaltspflichten hingewiesen, welche sich in erster Linie durch die Art der Geschäftstätigkeit, die potenzielle Schwere, Umkehrbarkeit und Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung eines Risikos und damit einer Verletzung ergebe. Zudem wurde die deutsche Informationsplattform Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt.
Weiters informierte Christoph Oberroither (Fronius) über den Umgang mit dem LkSG durch ein indirekt im Wege der Lieferkette betroffenes Unternehmen. Fronius setze etwa stark auf digitale Konnektivität, künstliche und menschliche Intelligenz und strebe derart eine konsistente Vertrags- und Datenstruktur zur Bewältigung der Compliance-Anforderungen. Ferner würden Softwarelösungen im Bereich des Risikomanagements und Zertifizierungen eine wichtige Rolle einnehmen.
Ferdinand Geckeler (BMW Group) erläuterte die Umwetzung der Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette im Unternehmen und betonte die Wichtigkeit der umfassenden Integration in alle Geschäftsprozesse. Audits, Zertifizierungen und internationale Standards (ISO) seien wichtige Vehikel. Unterstrichen wurde die Notwendigkeit, Zulieferer vor Ort auf die vom Unternehmen geforderten Standards vorzubereiten und bei der Einhaltung zu unterstützen.
Thema dieses Webinars war die Frage der Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen durch Unternehmen. Sowohl das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als auch der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichten Unternehmen zur Einrichtung eines Beschwerdemechanimus als Bestandteil der Sorgfaltspflicht.
Alice Homuth (Löning CSR Beratung) präsentierte Ansätze zur Einführung eines unternehmenseigenen Beschwerdemechanismus und betonte die Notwendigkeit, relevante Stakeholdergruppen zu involvieren. Ferner wurde auf mögliche Barrieren für die Beschwerdekanäle hingewiesen: kulturelle Eigenheiten, Analphabetismus oder Angst vor Vergeltungsmaßnahmen.
Anschließend nannte Barbara Lindner (OeKB) Beispiele für Mechanismen sowie ihre Qualitätsmerkmale und machte auf die Herausforderung, die einschlägige Personengruppen über die Existenz einer Beschwerdemöglichkeit zu informieren, aufmerksam. Im Sinne der größtmöglichen Transparenz wurde zur frühzeitigen Einbindung der Stakeholder geraten.
Überdies informierte Gertrude Klaffenböck (Clean Clothes Kampagne/Südwind) in diesem Kontext über den Bangladesh Accord, ein sozialpartnerschaftliches Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch. Schulungen der Beschäftigten, Informationsbereitstellung und Betriebsversammlungen seien Schlüsselelemente.
Das Webinar endete mit einer offenen Diskussionsrunde:
- Wie werden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in serviceorientierten Branchen (z.B. Tourismus) umgesetzt?
- Wie können digitale Tools genutzt werden?
- Wie erlangt man das Vertrauen der betroffenen Personenkreise in die Bechwerdemechanismen?
Dieses Webinar konzentrierte sich auf die Frage der Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten auf Menschenrechte.
Christina Schampel (Beratungsunternehmern Systain) führte in die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein und unterstrich, dass die Basis wirksamer Maßnahmen eine fundierte Risikoanalyse sei. Ferner riet Schampel beim Umgang mit Risiken zur Priorisierung der gröbsten identifizierten Risiken. Konkrete Praxisbeispiele für Maßnahmen seien etwa den Risiken entsprechnde Beschaffungsstrategien oder Einkaufspraktiken, Vertragsklauseln für Zulieferer sowie Schulungen der Zulieferer.
Yann Wyss (Nestlé) präsentierte Ansätze des internationalen Konzerns vor. Die umfassende Einbettung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in die Geschäftstätigkeiten erfordere einen mehrjährigen Prozess. Etwa habe Nestlé 2008 mit dem Danish Insititute for Human Rights eine Gap-Analyse der menschenrechtlichen Situation in seinen Wertschöpfungsketten durchgeführt und daraufhin sukzessive entsprechende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungsprozesse etabliert. Dabei setze der Konzern auf die systematische Anwendung von Sorgfaltsprüfungen in der gesamten Wertschöpfungskette, eine transparente Berichterstattung sowie die Entwicklung und Umsetzung von Aktionsplänen in zehn identifizierten Problemfeldern.
David van Wyk (Südafrikanische Bench Marks Foundation) kritisierte schwache staatliche Strukturen als Verstärker des Risikos von Menschenrechtsverstößen. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten seien ein partizipativer Prozess - insbesondere in einem Umfeld mit unzureichendem Grundrechtsschutz sei die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen wichtig, um eine breitere Informationsbasis für die menschenrechtliche Risikoanalyse zu erhalten und durch die Berücksichtigung der Perspektive potenziell betroffener Personenkreise Maßnahmen zielgerichteter und effektiver zu gestalten.
Fragestellungen im Rahmen des Webinars:
- Welche effektiven und effizienten Maßnahmen können Unternehmen zur Begrenzung nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte ergreifen?
- Wie können Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten anpassen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu vermeiden oder zu mindern?
- Welche Rolle kann potenziell betroffenen Personenkreisen zukommen?
- Wie können Unternehmen mit systemischen Risiken umgehen?
- Wie kann die Wirksamkeit der Maßnahmen kontrolliert werden?
Im Webinar wurde den Teilnehmenden Einblick in die unternehmerische Praxis bei der Ermittlung von und dem Umgang mit menschenrechtlichen Risiken verschafft.
Johannes Blankenbach (Deutsches Business and Human Rights Resource Centre) gab einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen und skizzierte die gängigsten Anforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse, wie sie im „OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“ oder im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannt werden. Der wichtigste Schritt sei die menschenrechtliche Risikoanalyse als Fundament aller weiteren Schritte der Sorgfaltsprüfung. Ferner betonte Blankenbach die Wichtigkeit einer sinnvollen Priorisierung gerade für kleinere Unternehmen.
Sabine Peters-Halfbrodt (Deutscher Helpdesk für Wirtschaft & Menschenrechte) informierte über praktische Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen zur Ermittlung menschenrechtlicher Risiken. Sie verwies dabei auf den „KMU-Kompass“ und den "CSR Risiko-Check" des Helpdesks, der Unternehmen Schritt für Schritt durch den Prozess der Implementierung von Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards führt. Abschließend hob Peters-Halfbrodt hervor, dass die Umsetzung von Sorgfaltspflichten ein kontinuierlicher und langfristiger Prozess sein müsse.
In diesem Webinar beleuchtete der öNKP gemeinsam mit Branchenexpertinnen und -experten den Umgang mit spezifischen Risiken der Lieferketten im Textil- und Schuhwarensektor.
Dorothy Lovell (OECD Centre for Responsible Business Conduct) präsentierte den "OECD-Leitfaden für ide Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie", der bei der praktikablen Umsetzung der OECD-Leitsätze unterstützen soll. Der Leitfaden verfolge keinen “one size fits all”-Ansatz, sondern berücksichtige die unterschiedlichen Realitäten und Einflussmöglichkeiten von Unternehmen in ihren Lieferketten. Der Leitfaden erläutere einen aus sechs Schritten bestehenden Sorgfaltsprüfungsprozess sowie Empfehlungen zu deren Umsetzung. Zentral sei dabei der risikobasierte Ansatz, der Unternehmen dazu anhält, sich zunächst der (potenziell) schwerwiegendsten Risiken ihrer Lieferkette anzunehmen.
Julia Thimm (Tchibo) berichtete über das Managementsystem für menschenrechtliche Sorgfalt in ihrem Unternehmen, dessen Sorgfaltsprüfungsprozesse sich an unterschiedlichen Standards (unter anderem die OECD-Leitsätze) orientiere und Risikoanalysen auf Länderbasis, ein umfassendes Risikomaßnahmenpaket, Beschwerdemechanismen sowie eine transparente Berichterstattung umfasse.
Andreas Edele (Deutsches Bündnis für nachhaltige Textilien) gab in seinem Impulsvortrag einen Überblick über die Arbeit der Multi-Stakeholder-Initiative, die sich für soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette einsetze. Von den 183 Mitgliedsunternehmen, die rund 50 Prozent der deutschen Unternehmen im Textilsektor repräsentieren, werde die Wahrnehmung ihrer unternehmerischer Verantwortung in Form von regelmäßigen Risikoanalysen und Roadmaps erwartet, die an den OECD-Leitfaden anlehnen.
Anschließend wurden insbesondere das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie Entwicklungen auf EU-Ebene diskutiert.
Das Webinar des öNKP verschaffte den Teilnehmenden einen Überblick über die rechtlichen Aspekten menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und skizzierte Ansätze für das effektive Management unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Aktuelle Entwicklungen (etwa die Diskussion und Einigung zum deutschen Lieferkettengesetz) zeigen, dass unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt zunehmend in den Fokus von Politik, Unternehmen und Gesellschaft rücken.
Mulit-Stakeholder Foren für unternehmerische Verantwortung
Im Rahmen des Multi-Stakeholder Forums am 27. Mai 2025 diskutierten Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der unternehmerischen Verantwortung und der OECD-Leitsätze. Im Fokus stand dieses Jahr die Umsetzung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten vor dem Hintergrund der geopolitischen Umbrüche, des Wettbewerbsdrucks, wachsender Berichtspflichten und steigender Erwartungen an unternehmerische Verantwortung.
Sektionschefin Mag. Cynthia Eva Zimmermann eröffnete das Forum mit einem klaren Bekenntnis zur Rolle der OECD-Leitsätze als internationalem Orientierungsrahmen für unternehmerische Verantwortung. Teil des österreichischen Engagements sei es, Unternehmen die nötige Unterstützung zu bieten, damit sie mit den vielfältigen Risiken entlang der Lieferkette souverän umgehen und so zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen können.
Univ.-Prof. Christine Kaufmann (Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln) betonte, dass das Ziel nicht Perfektion, sondern Fortschritt und daher verhältnismäßige Sorgfaltsprüfungen sei. Ferner seien die OECD-Leitsätze für Unternehmen ein stabiler Anker in komplexen Zeiten.
Mag. Elisabeth Christen (WIFO) wies auf die wachsenden Erwartungen an Unternehmen im Spannungsfeld zwischen globalem Wettbewerbsdruck und nachhaltiger Entwicklung hin, unterstrich aber auch, dass Unternehmen heute zunehmend auch aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und nicht nur aus reglatorischer Pflicht Verantwortung übernehmen müssten.
Steffen Schmidt, P.Geo (Wolfram Bergbau- und Hütten AG) gab Einblick in die praktische Umsetzung von Sorgfaltspflichten in einem international tätigen Rohstoffunternehmen und erklärte, dass das Unternehmen die OECD-Leitsätze bewusst als zentrale Orientierung nutze. WBH setze auf verschiedene Instrumente der Risikoanalyse, darunter Audits und Selbstevaluierungen, und einen starken Austausch mit Stakeholdern vor Ort. Hier finden Sie außerdem den Link zu einer ausführlichen Darstellung der Due-Diligence-Verfahrens von WBH.
Schließlich kamen in einer Diskussionsrunde die Perspektiven der unterschiedlichen Stakeholder zusammen. In einer Sache waren sich die Panelisten Florian Krautzer (Sonnentor), Mag. Jana Streithmayer-Raith (IV) und Mag. Felix Mayr (AK) aber einig: Es braucht klare und abgestimmte Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit und praxistaugliche Unterstützung.


Am 21. Oktober 2024 fand das jährliche Multi-Stakeholder Forum des öNKP für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im BMAW statt. Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Arbeit, Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft kamen zusammen, um sich über aktuelle Themen und Entwicklungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen auszutauschen.
Diskutiert wurden unter anderem praxisrelevante Herausforderungen bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten und verantwortungsvollen Lieferketten sowie die Relevanz der OECD-Leitsätze für österreichische Unternehmen. Dabei betonte Sektionschefin Mag. Cynthia Zimmermann (BMAW), dass die OECD-Leitsätze als Eckpfeiler für eine regelbasierte, internationale Ordnung zu einem nachhaltigen, zukunftsfähigen und inklusiven Wachstum beitragen. Nach einem Input von Nicolas Hachez (OECD Centre for Responsible Business Conduct) folgten Impulsvorträge von Mag. Alexander Krause (Andritz Group) und Univ.-Prof. Dr. Ursula Kriebaum (Universität Wien). Schließlich moderierte Dr. Manfred Schekulin (BMAW) ein Panel mit Dr. Michael Scherz (WKO), Mag. Alice Niklas (AK), Dr. Magdalena Pupp (BMF), Mag. Herbert Wasserbauer (Dreikönigsaktion) sowie Nicolas Hachez.

Am 14. November 2023 fand im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft das Multi-Stakeholder Forum für unternehmerische Verantwortung unter der Teilnahme von Interessierten aus den Bereichen Wirtschaft, ArbeitnehmerInnen-Vertretung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik statt.
Der Fokus wurde auf die im Juni 2023 beschlossene Aktualisierung der OECD-Leitsätze gelegt. Seit der Aktualisierung enthalten die OECD-Leitsätze als erster internationaler Standard zur Förderung unternehmerischer Verantwortung Empfehlungen an Unternehmen in Bezug auf Klima- und Umweltschutz. Weitere bedeutende Anpassungen betreffen etwa Biodiversität und Technologie.
Nach Begrüßungsworten von Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher und Frau Sektionschefin Mag. Cynthia Zimmermann führte Frau Univ.-Prof. Dr. Christine Kaufmann (Vorsitzende der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln) in das Thema der OECD-Leitsätze ein, erläuterte die Bedeutung der Leitsätze und ihrer Aktualisierung. Anschließend stellte Herr DI Stefan Rohringer (Infineon Technologies Österreich) die unternehmerische Perspektive auf das Thema dar und konzentrierte sich dabei vor allem auf Umweltaspekte. Schließlich präsentierte Univ.-Prof. Dr. André Martinuzzi (Wirtschaftsuniversität Wien) die Studie "Österreichische Erfolgsgeschichten im Bereich Lieferkettenverantwortung". Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, an welcher neben den Vortragenden weiters Mag. Sarah Bruckner (AK Wien) und Mag. Laura Sanjath (WKO) teilnahmen, wurden die Schwierigkeiten einer Übertragung von Soft-Law zu Hard-Law mit Bezug auf den EU-Richtlinienentwurf zur CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) erörtert. Darüber hinaus wurde unter anderem die Wichtigkeit von Stakeholder-Foren, der Einfluss der Investoren und der steigende Stellenwert des Umweltschutzes und der Wahrung von Menschenrechten hervorgehoben. Die Diskutierenden waren sich jedenfalls einig, dass eine Kohärenz der Vorschriften sichergestellt werden muss. Schließlich konnten alle Teilnehmenden Fragen stellen und ihre Ansichten äußern.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten warf der öNKP für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Rahmen des Multi-Stakeholder Forums am 29. November 2022 einen Blick auf die Herausforderungen bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und beleuchtete, wie vorhandene Standards und Initiativen sowie aktuelle Gesetzesvorhaben in Deutschland und vor allem auf EU-Ebene für österreichische Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Dabei wurde vor allem darüber diskutiert, wie eine Harmonisierung umgesetzt bzw. Kohärenz dieser Initiativen sichergestellt werden kann und welche Herausforderungen sich in der Praxis bei der Implementierung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten ergeben.
Näheres zur Veranstaltung: Veranstaltungsrückblick (PDF, 155 KB) (PDF, 155 KB)
Am 19. Oktober 2021 veranstaltete der öNKP ein Multi-Stakeholder Forum für unternehmerischer Verantwortung, bei welchem insbesondere eine Kernthematik der OECD-Leitsätze, die Sorgfaltspflicht ("Due Diligence"), eingehend diskutiert wurde. Sorgfaltsprüfungen dienen dazu, negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Arbeitskräfte, Verbraucher, Menschenrechte, Umwelt oder Arbeitsstandards etc. zu ermitteln, zu vermeiden und zu adressieren. Mittels Risikoanalyse werden jene Geschäftsfelder mit den schwerwiegendsten Risiken innerhalb der Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette identifiziert.
Angesichts zunehmend komplexer und global integrierter Lieferketten ist der Aufbau eines Sorgfaltsprüfungsprozesses sowie eine umfassende Risikoanalyse mit vielfältigen Herausforderungen für Unternehmen verbunden. Jene, die beispielsweise Bestandsteile ihrer Produkte aus Schwellen- und Entwicklungsländern beziehen, müssen bei der Auswahl ihrer Lieferanten nicht nur auf Zuverlässigkeit, Qualität und notwendige Kapazitäten in Hinblick auf Mengen und Logistik achten, sondern feststellen, ob diese die Anforderungen im Hinblick auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln erfüllen. Das Thema gewinnt für österreichische Unternehmen durch aktuelle Gesetzesvorhaben in EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, den Niederlanden oder Deutschland sowie auf gesamteuropäischer Ebene an Bedeutung. Dies bedeutet u.a., dass auch für österreichische Unternehmen steigende Anforderungen internationaler Kunden im Bereich der Sorgfaltspflicht entstehen.
Gemeinsam mit Expertinnen und Experten warf der öNKP einen Blick auf die Herausforderungen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten und beleuchtete anhand von Good Practice wie Elemente der Sorgfaltsprüfung erfolgreich in bestehende Prozesse integriert werden und somit dabei helfen können, Risiken im internationalen Geschäft frühzeitig zu identifizieren und deren Folgen zu adressieren.
Näheres zur Veranstaltung: Veranstaltungsrückblick (PDF, 109 KB) (PDF, 109 KB)
Am 22. Oktober 2020 lud der öNKP zum ersten Multi-Stakeholder Forum, das ganz im Zeichen des digitalen Wandels und unternehmerischer Verantwortung stand. Nach einleitenden Worten über die Bedeutung der OECD-Leitsätze von Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck und Sektionschefin Mag. Cynthia Zimmermann gab Univ.-Prof. Christine Kaufmann (Vorsitzende der OECD- Arbeitsgruppe für unternehmerische Verantwortung) einen Einblick in die aktuellen Aktivitäten der OECD in Bezug auf den digitalen Wandel. Schnittstellen zur Digitalisierung finden sich Kaufmann zufolge in allen Teilbereichen der OECD-Leitsätze, die technologieneutral und damit zeitlos sind. Nach den Inputs von Univ.-Prof. Kaufmann diskutierten hochrangige Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Stakeholder-Gruppen über Chancen und Risiken des digitalen Wandels für die unternehmerische Verantwortung:
- Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger (Präsidentin des UN-Menschenrechtsrats),
- Elisabeth Tuerk (Director of the Economic Cooperation and Trade Division der United Nations Economic Commission for Europe),
- Nastassja Cernko (Nachhaltigkeitsmanagerin der oeKB Gruppe),
- Sarah Bruckner (Referentin für Europarecht in der Abteilung EU & Internationales der AK Wien),
- Johannes Kehrer (Referent in der Rechtsabteilung der WKÖ),
- Stefan Grasgruber-Kerl (Bereichskoordinator Kampagnen bei Südwind),
- Mario Micelli (Leiter des öNKP).
Technologieentwickler sollten Menschenrechte in allen Stufen neuer Technologien – vom Design über die Herstellung bis hin zur Verwendung – mitdenken. Ein level playing field als europäische Initiative könnte große Wirkung zeigen. Digitalisierung biete hier viele Vorteile, ihr Potential zu realisieren, sei aber nicht einfach. Digitalisierung könne für Stabilität von Unternehmen auch in Krisenzeiten sorgen, aber auch zu Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes führen. Beim innerbetrieblichen Einsatz von digitalen Tools wurde die Wichtigkeit der betrieblichen Mitsprache von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstrichen. Eine Erhöhung der Transparenz bei Gütesiegeln und verbindliche Regelungen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt seien der Zivilgesellschaft besonders wichtig.
Roundtable mit Arbeitnehmervertretungen
Bei diesem Roundtable tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite, der Wirtschaftsprüfung und der öffentlichen Verwaltung zu unternehmerischen Berichts- und Transparenzpflichten und der Rolle der Stakeholder-Einbindung aus.
Felix Mayr (AK) gab eine Einschätzung zur EU-CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und betonte, dass es sich vor allem um eine „Bemühens- oder Hinschaupflicht“ und nicht um eine Erfolgspflicht handelt. Zudem unterstrich er die Bedeutung der zivilrechtlichen Haftung und aktiven Stakeholder-Einbindung. Außerdem wies er darauf hin, dass die aktuellen Vereinfachungsbemühungen betreffend die CSDDD nicht zu einer Deregulierung führen dürften.
Eva Milgotin (KPMG) stellte den aktuellen Stand der EU-CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und des Omnibusses vor. Zentrales Element sei die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, mit welcher Unternehmen die für sie wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bestimmen könnten, wobei zwei Dimensionen zu berücksichtigen seien: 1) Auswirkungen des Unternehmens und seiner Tätigkeiten auf die Mensch und Umwelt sowie 2) Auswirkungen von Nachhaltigkeitsakpekten auf das Unternehmen und seine finanzielle Lage. Die OECD-Leitsätze böten eine optimale Basis zur Vorbereitung auf die regulatorischen Anforderungen.
In der anschließenden offenen Diskussion wurden verschiedene Schlüsselaspekte vertieft:
- Wie detailliert müssen Unternehmen über potenzielle oder tatsächliche Auswirkungen berichten?
- Welche Maßnahmen sind notwendig, um Arbeitnehmervertretungen effektiv in Due-Diligence-Prozesse einzubinden?
- Wie können KI-gestützte Risikoanalysen zur besseren Einhaltung der Sorgfaltspflichten genutzt werden?
Ein wiederkehrendes Thema war die Wahrnehmung regulatorischer Vorgaben als bürokratische Hürde. Gleichzeitig wurde jedoch betont, dass klare Standards langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen können.
Dieser Roundtable fand online statt und diente dem Austausch zu Herausforderungen bei der Umsetzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards. Schwerpunkt lag diesmal auf dem Konnex von OECD-Leitsätzen, den EU-Richtlinien Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due
Diligence Directive (CSDDD) sowie unabhängigen Überprüfungen durch Audits und Zertifizierungen.
Alice Niklas (AK) informierte über die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Arbeitnehmersicht und hob hervor, dass Arbeitnehmervertretungen in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden werden sollten, um soziale und ökologische Ziele aktiv mitzugestalten. Nachhaltigkeitsziele sollten als Teil der
Unternehmensstrategie gleichwertig mit den finanziellen Zielen der Unternehmen durch Betriebs- und Aufsichtsräte überwacht werden.
Camilla Haake und Stephen Rabenlehner (Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte) stellten ihr Forschungsprojekt „Audits und Zertifizierungen in Liefer-/Wertschöpfungsketten“ vor und unterstrichen die Rolle von Audits und Zertifizierungen in Zusammenhang mit der CSDDD. Mögliche Chancen der Überprüfung seien etwa die Unterstützung der
Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten sowie die Stärkung der Unternehmensreputation und der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Herausforderungen seien allerdings vor allem qualitativ unzureichende Überprüfungen oder eine mangelnde Einbindung von Stakeholdern.
Anschließend folgte eine spannende Diskussion zu höchstaktuellen Fragen:
- Wie können sich nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternemen und deren Beschäftigte auswirken?
- Wie können sich Sorgfaltspflichten auf die Krisenresilienz eines Unternehmens aus?
- Welche Auswirkungen kann proaktive Einhaltung von Sorgfaltspflichten auf (potenzielle) Beschäftigte haben?
Dieser Online-Roundtable diente dem Austausch der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zu den Sorgfaltspflichten in Bezug auf Klima- und Umweltauswirkungen und die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen.
Judith Beile (wmp Consult) thematisierte insbesondere das Konzept der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie ihre Umsetzung mit Fokus auf Menschen- und Umweltrechte. Mit Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes habe in Deutschland der Übergang von unverbindlichen Standards hin zur verbindlichen Regulierung stattgefunden. Sinn und Zweck dieser Initiativen dürften nicht etwaige Berichte, sondern müsste die wirksame Einhaltung der Sorgfaltspflichten sein. Unternehmen, Presse, Politik und auch die breite Öffentlichkeit würden sich seither vermehrt der Lieferkettenverantwortung widmen und auf mögliche Missstände achten. Im Kontext der Wirksamkeit regulierter Lieferkettensorgfaltspflichten nehme die Arbeitnehmervertretung eine bedeutende Rolle ein: Arbeitnehmervertreterinnen- und vertreter könnten etwa im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle und bei Beschwerdeverfahren zur effektiven Umsetzung der Sorgfaltspflichten beitragen.
Schwerpunkte dieses Roundtables waren die Aktualisierung der OECD-Leitsätze im Juni 2023, ihre Bedeutung für Unternehmen aber auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darüber hinaus wurde das Zusammenspiel der aktualisierten OECD-Leitsätze mit anderen internationalen rechtlichen Rahmenwerke (EU-CSDDD, EU-CSRD etc.) diskutiert und wurden Möglichkeiten angesprochen, die Betriebsrätinnen und -räten sowie in den Aufsichtsrat entsandten Vertreterinnen und Vertretern offenstehen, um Risiken in der Wertschöpfungskette gegenüber der Geschäftsführung zu adressieren.
Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
Zwei Mal jährlich organisiert der öNKP persönliche Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um sich zu aktuellen Themen und Fragestellungen auszutauschen. Dabei informiert der öNKP über seine laufenden Aktivitäten, Entwicklungen auf OECD-Ebene sowie etwaige relevante politische Initiativen. Vice versa können die zivilgesellschaftlichen Organisationen den öNKP über ihre laufenden Aktivitäten informieren und auf Anliegen oder Herausforderungen aufmerksam machen.
Broschüren des öNKP
Nach der letzten Aktualisierung der OECD-Leitsätze im Juni 2023 veröffentlichte der öNKP eine Broschüre "OECD-Leitsätze - Aktualisierung 2023 (PDF, 444 KB)", welche die wesentlichen Änderungen aufzeigen soll.
Seit ihrer Einführung im Jahr 1976 wurden die OECD-Leitsätze mehrfach aktualisiert, um ihre Zweckmäßigkeit trotz des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Wandels zu erhalten. Bei der Aktualisierung 2023 handelt es sich um keine vollständige Neuauflage, sondern um gezielte Überarbeitugnen in allen Kapiteln der Leitsätze.
Wesentliche Änderungen umfassen:
- Empfehlungen an Unternehmen zur Einhaltung der international vereinbarten Ziele in Bezug auf Klimawandel und Biodiversität
- Sorgfaltspflichten in Bezug auf Entwicklung, Finanzierung, Verkauf, Lizenzierung, Handel und Nutzung von Technologien (inklusive Datensammlung und -nutzung)
- Empfehlungen an Unternehmen in Bezug auf die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Produkte und Dienstleistungen
- Besserer Schutz für gefährdete Personengruppen (inklusive Whistle-Blower)
- Aktualsierte Empfehlungen zur Offenlegung von Informationen über verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
- Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf alle Formen der Korruption
- Emfpfehlungen an Unternehmen in Bezug auf Lobbying-Aktivitäten
- Verbesserte Prozesse für mehr Sichtbarkeit, Wirksamkeit und funktionale Äquivalenz der nationalen Kontaktpunkte
Im Jahr 2022 veröffentlichte der öNKP den Praxisüberblick "Menschenrechte im Fokus" (PDF, 4 MB) zur praktischen Unterstützug der Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Angesichts der globalen Lieferketten wächst der globale Einfluss von Unternehmen und damit auch ihre gesellschaftliche Verantwortung. Das unternehmerische Handeln kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, wobei das Risiko negativer Auswirkungen besonders groß ist, wenn Staaten vor Ort ihrer Verpflichtung des Menschenrechtsschutzes nicht nachkommen.
Die OECD-Leitsätze widmen sich in Kapitel IV explizit den Menschenrechten. Die Leitsätze sehen dabei Unternehmen in der Pflicht, die Menschenrechte zu achten und zu schützen, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu verhindern oder zu mindern. Im Falle einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf Menschenrechte sollen Unternehmen Wiedergutmachung leisten. Ferner wird von Unternehmen die Durchführung menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen erwartet.
2021 veröffentlichte der öNKP die Broschüre "Due Diligence kompakt" (PDF, 389 KB), die einen praktischen Überblick zur Umsetzung der Sorgfaltsprüfung bieten soll.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen erkennen den positiven Beitrag von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln zur nachhaltigen Entwicklung an und formulieren Empfehlungen, wie negative Effekte der Geschäftstätigkeit verhindert und gemindert werden können. Außerdem sind Unternehmen, welche eine Sorgfaltsprüfung in ihre Risikomanagement-Prozesse integrieren, resilienter und können besser auf etwaige Krisen in der Lieferkette reagieren. Die Prozesse der Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) rücken in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus Regulierungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.
Als praxisnahe Anleitung hat die OECD 2018 einen Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln veröffentlicht. Ziel der dieser Publikation des öNKP ist es, eine kompakte Zusammenfassung des OECD-Leitfadens und einen Überblick über den Sorgfaltsprüfungsprozess zu bieten.
Studien des BMWET zum Thema Lieferketten und unternehmerische Verantwortung
Diese Studie stellt 12 Fallstudien vor, in denen Unternehmen mit Sitz oder bedeutendem Standort in Österreich innovative Lösungen im Bereich der Lieferkettenverantwortung entwickelt und umgesetzt haben und dadurch Wettbewerbsvorteile erzielen konnten.
Näheres zur Studie finden Sie hier: Österreichische Erfolgsgeschichten im Bereich Lieferkettenverantwortung
Diese Studie untersucht, inwieweit österreichischen Industrieunternehmen Konzepte der verantwortungsvollen Unternehmensführung kennen und umsetzen. Die Studie erfragt zudem, ob die Anwendung solcher Konzepte, insbesondere für Exporteure, im internationalen Wettbewerb eher ein Wettbewerbshemmnis oder einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
Nähere Informationen zur Studie finden Sie hier: Doing Well by Doing Good
Die Studie untersucht die Potenziale und Herausforderungen von modernen Technologien im Bereich Lieferkettenverantwortung, mit einem besonderen Fokus auf Blockchains. In Österreich gibt es aktuell erst wenige Unternehmen, die sich erfolgreich mit dem Einsatz von Blockchain-Technologie im Bereich Lieferketten beschäftigen. Die Unterstützung von Unternehmen (insbesondere KMU) bei der Durchführung von Blockchain-Projekten könnte für Österreich Standort- und für die Unternehmen "Early Mover"-Vorteile generieren.
Nähere Informationen zur Studie finden Sie hier: Moderne Technologien in der Lieferkettenverantwortung
Die Studie analysiert die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltthemen entlang ihrer Lieferketten. Neben einer Darstellung der historischen Entwicklung des "Due Diligence"-Begriffs und seiner Anwendung auf Menschenrechtsthemen wird insbesondere auf bestehende und geplante Lieferkettengesetze eingegangen, darunter jene in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, den USA, dem Vereinigten Königreich und auf EU-Ebene.
Nähere Informationen zur Studie finden Sie hier: Lieferkettenverantwortung in Österreich
Kontakt
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmwet.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819