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Anregung Standortentwicklung

Das Standortentwicklungsgesetz zielt darauf ab, standortrelevante Vorhaben, die im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen, einem beschleunigten Verfahren zu unterziehen.

Anregungen zu standortrelevanten Projektvorhaben können per E-Mail an AnregungStandortentwicklung.POST@bmwet.gv.at oder per Post an Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, z.H. Herrn Dr. Stefan Buchinger, CSE, Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich eingebracht werden.

Um die Verfahrensbeschleunigungen in bestimmten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu erlangen, ist von der Projektwerberin bzw. dem Projektwerber beim Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus eine Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses der Republik Österreich einzuholen. Dies muss noch vor Beantragung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens erfolgen.

Allfällige Fragen zu Anregungen und zum Standort-Entwicklungsgesetz können Sie richten an:

AnregungStandortentwicklung.POST@bmwet.gv.at

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung I/3 Standort und Unternehmensfinanzierung: standortpolitik@bmwet.gv.at