Mögliche Folgen bei Verletzung der Bestimmung des InvKG
Transaktionen, für die eine Genehmigung aufgrund des InvKG erforderlich ist, gelten kraft Gesetzes unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Genehmigung erteilt wird.
Außerdem kann das BMWET ein Verfahren auch von Amts wegen einleiten. Stellt sich heraus, dass ein Genehmigungsantrag zu stellen gewesen wäre, kann das zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Zivilrechtliche Sanktionen
Wurde der Vorgang bereits ganz oder teilweise abgeschlossen und wird im Genehmigungsverfahren festgestellt, dass ein begründeter Verdacht einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung besteht, so sind nachträgliche Auflagen vorzuschreiben, die zu einer Beseitigung dieser Gefährdung führen. Reichen derartige Auflagen zur Beseitigung der Gefährdung nicht aus, so ist mit einem Bescheid die Rückabwicklung des ganzen Vorgangs oder der abgeschlossenen Teile davon anzuordnen.
Strafrechtliche Sanktionen
Darüber hinaus enthält das InvKG einen gerichtlichen Straftatbestand mit einer Strafdrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (bzw. in qualifizierten Fällen sogar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe) sowie Verwaltungsstrafbestimmungen mit Strafdrohungen von bis zu 40.000 Euro Geldstrafe.