Restriktive Maßnahmen gegen Iran Newsletter - April 2026
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wurde mit Verordnung (EU) 2025/1975 vom 29. September 2025 umfassend geändert, dabei wurden alle zuvor ausgesetzten und/oder aufgehobenen Nuklearsanktionen der EU gegen Iran wieder eingeführt.
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Die aufgrund von Irans militärischer Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine erlassenen Sanktionsmaßnahmen gemäß Verordnung (EU) 2023/1529 enthalten unter anderem ein Ausfuhrverbot für die in Anhang II aufgeführte Güter, die zur Fähigkeit Irans, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) herzustellen, beitragen können. Anhang II wurde zuletzt mit Verordnung (EU) 2026/271 vom 29. Januar 2026 neu gefasst.
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Kontakt
Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at