Schießstätten
| Ort |
Wien |
Ferlach |
| Adresse |
Beschussamt Wien
Wielandweg 27
1220 Wien |
Beschussamt Ferlach
Maschinenhausgasse 4
9170 Ferlach |
| Ausstattung |
- Vier Faustfeuerwaffenstände mit Schussentfernungen von 10 m, 15 m, 25 m, und 50 m
- Sechs Langwaffenstände mit Schussentfernungen von 50 m und 100 m
- Ein gedeckter 200 m Schießkanal mit Schussentfernungen von 35 m, 50 m, 100 m, 150 m und 200 m
Für die Schussentfernungen von 50 m bis 200 m steht ein Monitor zur Trefferbildkontrolle zur Verfügung. (Nur für Waffen mit Zielfernrohr!)
- Alle Schießstände sind mit einer Scheibenzuganlage versehen
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- Ein Faust-Schrotfeuerwaffenstand von 15 m, 25 m, 35 m und 50 m
- Zwei Langwaffenstände mit Schussentfernungen von 75 m und 100 m
Für die Schussentfernung von 100 m steht ein Monitor zur Trefferbildkontrolle zur Verfügung.
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| Öffnungszeiten |
Beschussamt Wien: Zeiten für Einreichungen von Waffen und Patronen:
- Mo: Geschlossen
- Di: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Mi: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Do: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
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Beschussamt Ferlach: Zeiten für Einreichungen von Waffen:
- Mo: 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Di: 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Do: 9:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr
- Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr
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| Standgebühr |
- Faustfeuerwaffen € 24,00/Stunde
- Langwaffen 100 m € 20,00/Stunde
- Schießkanal 200 m € 24,00/Stunde
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- Faustfeuerwaffen € 16,00/Stunde
- Langwaffen € 16,00/Stunde
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| Telefonische Voranmeldung |
(+43) 1 734 62 68-0 |
(+43) 4227 2576 |
| E-Mail |
office-wien@beschussamt.gv.at |
office-ferlach@beschussamt.gv.at |
Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat oberste Priorität: bei der Anmeldung ist die Identität des Kunden (amtlicher Lichtbildausweis) sowie der rechtmäßige Besitz der mitgeführten Handfeuerwaffen nachzuweisen. Mit dem Digitalen Amt, Menüpunkt "Zentrales Waffenregister", ist dies ohne Aufwand möglich. Als Alternative können auch das waffenrechtliche Dokument (Waffenbesitzkarte, Waffenpass) und die Registrierungsbestätigung bzw. die Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe vorgelegt werden. Werden fremde Waffen mitgeführt, so ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich (ausgenommen Gewerbeberechtigte).