Bundeswohnbaufonds
Die Bundeswohnbaufonds bestehen aus dem im Jahr 1921 gegründeten Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds und dem im Jahr 1948 eingerichteten Wohnhaus-Wiederaufbaufonds. Die Fonds dienten insbesondere der Förderung der Errichtung, Wiederherstellung und Instandsetzung von Wohngebäuden. Seit Ende 1967 werden durch die Bundeswohnbaufonds keine neuen Förderungen mehr vergeben.
Heute werden noch bestehende Darlehensverhältnisse verwaltet und Auskünfte darüber erteilt, ob eine bestimmte Liegenschaft in der Vergangenheit durch einen der beiden Bundeswohnbaufonds gefördert wurde. Die Information über eine frühere Förderung kann insbesondere für die weitere mietrechtliche Beurteilung einer Liegenschaft von Bedeutung sein.
Anfragen zu Förderungen
Anfragen dazu, ob eine bestimmte Liegenschaft durch den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds oder den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gefördert wurde, richten Sie bitte an:
E-Mail: bundeswohnbaufonds@wirtschaftsministerium.at
Damit die betreffende Liegenschaft eindeutig zugeordnet und die Anfrage schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben Sie bitte folgende Informationen bekannt:
- die vollständige Adresse der Liegenschaft,
- bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen die konkrete Wohnung einschließlich Stiege und Türnummer,
- die Einlagezahl,
- die Katastralgemeinde.
Bitte übermitteln Sie nach Möglichkeit einen aktuellen sowie historischen Grundbuchsauszug. Andernfalls könnten etwaige Änderungen der geförderten Liegenschaft hinsichtlich Adresse, Einlagezahl, Grundstücksnummer oder Katastralgemeinde die Zuordnung Ihrer Anfrage zu den Akten der Bundeswohnbaufonds erschweren.
Pauschale Anfragen zu sämtlichen Wohnungen eines Hauses sind mit einem erheblichen Rechercheaufwand verbunden. Solche Sammelanfragen sollten daher nur gestellt werden, wenn eine Auskunft tatsächlich für alle Wohnungen des Gebäudes benötigt wird. In diesem Fall sind die betroffenen Wohnungen vollständig und eindeutig anzuführen.
Umfang der Auskunft
Die Auskunft der Bundeswohnbaufonds beschränkt sich auf die Frage, ob eine bestimmte Liegenschaft oder Wohnung in der Vergangenheit durch den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds oder den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gefördert wurde und welche Informationen dazu in den vorhandenen Unterlagen festgestellt werden können.
Die Bundeswohnbaufonds verfügen ausschließlich über Informationen zu Förderungen dieser beiden Fonds. Zu anderen Förderungen des Bundes sowie zu Förderungen der Länder, Gemeinden oder Städte liegen keine Informationen vor. Dies gilt insbesondere auch für Wohnbauförderungen des Landes beziehungsweise der Stadt Wien. Anfragen zu solchen Förderungen sind unmittelbar an die jeweils zuständige Förderstelle zu richten.
Die Bundeswohnbaufonds vergeben seit Ende 1967 keine neuen Förderungen mehr. Für Gebäude, die erst ab den 1990er-Jahren errichtet wurden, ist daher keine Anfrage erforderlich, da eine Förderung durch den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds oder den Wohnhaus-Wiederaufbaufonds ausgeschlossen werden kann.
Die Bundeswohnbaufonds erteilen keine Rechtsauskünfte und nehmen keine rechtliche Beurteilung eines konkreten Mietverhältnisses vor. Insbesondere wird keine Auskunft darüber erteilt, welche mietrechtlichen Bestimmungen im Einzelfall anzuwenden sind, welcher Mietzins für eine bestimmte Wohnung oder Liegenschaft zulässig ist oder welche rechtlichen Folgen sich aus einer früheren Förderung oder der Rückzahlung eines Förderungsdarlehens ergeben.
Für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an eine zur Rechtsberatung befugte Stelle. In einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren obliegt die rechtliche Würdigung dem jeweils zuständigen Gericht beziehungsweise der zuständigen Behörde.