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Zehetner: Versorgungssicherheit hat Vorrang - Österreichs Einsatz bei EU-Methanverordnung zeigt Wirkung EK für Verschiebung der Importpflichten um ein Jahr - Versorgungssicherheitspaket im Nationalrat – Bezugsquellen auf EU-Ebene sichern und gleichzeitig im eigenen Land vorsorgen

Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner begrüßt die angekündigte Verschiebung der importbezogenen Pflichten der EU-Methanverordnung um ein Jahr. Österreich hatte sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten wiederholt für diesen Schritt eingesetzt, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und Risiken für die europäische Energieversorgung zu vermeiden. Gleichzeitig werden heute im Nationalrat mit einem neuen Versorgungssicherheitspaket wichtige Maßnahmen zur Krisenvorsorge in Österreich behandelt.

"Versorgungssicherheit ist kein Selbstläufer. Gerade in der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir alles daransetzen, unsere Energieversorgung breit abzusichern. Dazu gehört, dass wir auf europäischer Ebene keine unnötigen Hürden für internationale Energielieferungen schaffen und gleichzeitig im eigenen Land rechtzeitig vorsorgen. Dass die EU-Kommission bei der Methanverordnung eingelenkt hat und eine Verschiebung vorschlägt, ist ein wichtiger Schritt und zeigt, dass Österreichs Einsatz Wirkung hat. Mit dem Versorgungssicherheitspaket, das heute im Parlament beschlossen werden soll, stärken wir gleichzeitig unsere nationale Krisenvorsorge", betont Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

EU-Methanverordnung: Versorgung sichern, Rechtssicherheit schaffen

Die EU-Methanverordnung sieht vor, dass Importeure ab 1. Jänner 2027 zusätzliche Anforderungen bei der Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen erfüllen müssen. Österreich unterstützt das Ziel, Methanemissionen entlang internationaler Lieferketten zu reduzieren, hat jedoch wiederholt auf erhebliche Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung hingewiesen.

Vor allem für internationale Gas- und LNG-Lieferketten braucht es ausreichend Zeit, klare rechtliche Vorgaben und einen einheitlichen europäischen Vollzug. Die Europäische Kommission hat nun eine Verschiebung der entsprechenden Verpflichtungen um ein Jahr in Aussicht gestellt. Für eine rechtswirksame Verschiebung ist eine Anpassung der europäischen Rechtsgrundlage erforderlich.

"Wir brauchen Regeln, die in der Praxis funktionieren. Es hilft niemandem, wenn neue europäische Vorgaben unsere Bezugsquellen einschränken, weil internationale Lieferanten Nachweispflichten nicht rechtzeitig erfüllen können. Gerade jetzt muss Europa seine Energieversorgung möglichst breit aufstellen. Die vorgeschlagene Verschiebung gibt Unternehmen mehr Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen, ohne zusätzliche Risiken für unsere Energieversorgung zu schaffen. Jetzt braucht es eine rasche Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat", so Zehetner.

Österreich stärkt Krisenvorsorge bis 2029

Parallel zu den europäischen Entwicklungen setzt Österreich weitere Schritte zur Absicherung seiner Energieversorgung. Das heute im Nationalrat zur Beschlussfassung stehende Versorgungssicherheitspaket verlängert bewährte Vorsorgemaßnahmen bis 1. April 2029 und verbessert die Möglichkeiten, Versorgungsrisiken frühzeitig zu erkennen.

Konkret sollen größere Gaskraftwerke weiterhin verpflichtet bleiben, für die Wintermonate Gas für 30 Tage vorzuhalten. Damit wird die Stromerzeugung auch für den Fall einer Gasmangelsituation abgesichert. Gleichzeitig wird der Schutz selbst eingespeicherter Gasmengen von Unternehmen verlängert. Bis zu 50 Prozent des Vorjahresverbrauchs bleiben grundsätzlich vor mengenmäßigen Energielenkungsmaßnahmen geschützt. Im äußersten Krisenfall, etwa bei einem drohenden Zusammenbruch des Gasnetzes, bleibt ein staatlicher Zugriff möglich.

Neue Instrumente sind zudem für den Mineralölbereich vorgesehen. Betreiber von Raffinerien müssen künftig Versorgungssicherheitskonzepte vorlegen, erhebliche Produktionseinschränkungen unverzüglich melden und regelmäßig über ihre Auslastung informieren. Ergänzend werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um bei Bedarf schneller aktuelle und versorgungsrelevante Daten zu erheben. Auch bei der strategischen Gasreserve sollen durch die Möglichkeit reduzierter Netznutzungsentgelte Kosten für den Bundeshaushalt gesenkt werden.

"Krisenvorsorge muss funktionieren, bevor eine Krise eintritt. Deshalb sichern wir die Gasvorsorge unserer Kraftwerke ab, stärken die Eigenvorsorge der Unternehmen und schaffen bessere Frühwarninstrumente im Mineralölbereich. Je früher wir mögliche Engpässe erkennen, desto gezielter können wir reagieren. Genau darum geht es bei diesem Paket", erklärt Zehetner.

Versorgung in Österreich gesichert - internationale Risiken ernst nehmen

Die Energieversorgung in Österreich ist aktuell gesichert. Die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und die damit verbundenen Unsicherheiten auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten zeigen jedoch, wie rasch sich die Rahmenbedingungen verändern können. Für Zehetner braucht es deshalb einen konsequenten Kurs auf europäischer und nationaler Ebene. "Unsere Aufgabe ist es, dass Haushalte und Betriebe auch in schwierigen Zeiten zuverlässig mit Energie versorgt werden. Dafür brauchen wir möglichst viele Bezugsquellen, funktionierende Reserven und klare Instrumente für den Krisenfall. Versorgungssicherheit darf nicht erst dann zum Thema werden, wenn Energie knapp wird. Wir müssen heute vorsorgen, damit wir morgen handlungsfähig bleiben.“

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