Zehetner zu EU Inc.: Österreich fordert mehr Ambition für Europas Gründerinnen und Gründer Österreich stimmt Verhandlungsmandat im AStV zu, fordert wesentliche Verbesserungen - Zentrales EU-Register, einfache Gründungen und attraktive Mitarbeiterbeteiligung entscheidend
Österreich hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Verhandlungsmandat zur EU Inc. zugestimmt und zugleich wesentliche Verbesserungen für die weiteren Verhandlungen eingefordert. Die geplante europäische Unternehmensrechtsform muss Gründungen vereinfachen, grenzüberschreitendes Wachstum erleichtern und Europa als Standort für Investitionen attraktiver machen. "Europa braucht eine überzeugende Antwort auf die amerikanische Delaware Inc. Wer hier ein Unternehmen aufbaut, soll damit einfach im gesamten Binnenmarkt wachsen können. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf noch nicht ausreichend gerecht. Wir unterstützen den nächsten Verhandlungsschritt und setzen uns weiter für eine Lösung ein, die Gründerinnen und Gründer im Alltag spürbar entlastet", betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.
Ein gemeinsamer Binnenmarkt braucht einfache gemeinsame Verfahren
Gerade für universitäre Spin-offs, Startups und Scaleups erschweren unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren die Expansion. Aus Sicht Zehetners brauche es deshalb ein zentrales EU-Register, das eine einfache und einheitliche Abwicklung unterstützt. Die EU Inc. muss außerdem unkomplizierte Gründungen und Anteilsübertragungen sowie eine attraktive Mitarbeiterbeteiligung ermöglichen. "Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft haben wir in Österreich bereits wichtige Vereinfachungen geschaffen. Diesen Anspruch brauchen wir auch auf europäischer Ebene. Eine EU Inc. muss mehr leisten als eine neue Bezeichnung. Sie muss den Aufwand reduzieren, der heute entsteht, wenn ein Unternehmen über nationale Grenzen hinauswächst", so Zehetner.
Mitarbeiterbeteiligung breit zugänglich machen und Entscheidungen klar zuordnen
Ein wesentliches Anliegen ist auch eine attraktive und möglichst breit zugängliche Mitarbeiterbeteiligung. Diese hilft jungen Unternehmen, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, langfristig zu halten und am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen. Etwaige Schwellenwerte müssen so ausgestaltet sein, dass möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte das Modell nutzen können.
Auch bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen brauche es klare und praxistaugliche Regeln. Unternehmerische Verantwortung und Entscheidungsfreiheit müssen Hand in Hand gehen. Die EU Inc. soll attraktive Möglichkeiten schaffen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Einsatz zu belohnen und am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen, ohne dadurch unternehmerische Entscheidungsprozesse unnötig zu verkomplizieren. Unterschiedliche nationale Mitbestimmungsschwellen dürfen dabei nicht zu neuen Hürden und einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts führen. "Wer ein Unternehmen gründet, investiert und die wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt, muss auch die unternehmerischen Entscheidungen treffen können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg und sollen daran teilhaben können. Die Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg darf aber nicht dazu führen, dass unternehmerische Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse auseinanderfallen. Eine moderne europäische Rechtsform muss hier für klare und ausgewogene Regeln sorgen", betont Zehetner.
Positive Ansätze im Kompromisstext
Österreich begrüßt, dass die EU Inc. allen Gründerinnen und Gründern offenstehen soll und nicht auf eine bestimmte Unternehmensgruppe beschränkt wird. Positiv sind auch der Verzicht auf ein verpflichtendes Mindestkapital sowie die Möglichkeit, für die Satzung Fremdsprachen heranzuziehen. Diese Elemente können den Zugang zur neuen Rechtsform erleichtern.
Rechtssicherheit und wirksame Kontrollen sicherstellen
Für Österreich bleibt eine klare und tragfähige Rechtsgrundlage Voraussetzung. Zugleich müssen schnelle Gründungen und einfache Anteilsübertragungen mit der Einhaltung der Compliance-Vorgaben vereinbar sein. "Unser Ziel ist eine EU Inc., die einfach zu nutzen ist und auf die sich Unternehmen, Beschäftigte und Investoren verlassen können. Die weiteren Verhandlungen müssen wir nutzen, um aus dem europäischen Anspruch einen konkreten Vorteil für unsere Unternehmen zu machen", so Zehetner.
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