Umspannwerk Lienz - Errichtung 110 kV-Erdschlusslöschspule 1; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Geschäftszahl: 2026-0.752.463
Bewilligungsverfahren gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968; Austrian Power Grid AG; Umspannwerk Lienz - Errichtung 110 kV-Erdschlusslöschspule 1; Ermittlungsverfahren
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz)
Kundmachung
(Ladung)
Die Austrian Power Grid AG (APG) ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Übertragungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 kV in der Regelzone APG und für die Betriebsführung, lnstandhaltung, Planung und den Ausbau des Netzes zuständig.
Das Umspannwerk (UW) Lienz umfasst 380-, 220- und 110 kV-Anlagen. Die 110 kV-Anlage wurde im Jahr 1953 ersterrichtet und in den 1960er und 1970er Jahren in mehreren Ausbauschritten erweitert. Die Sammelschienen, die Hilfsschienen und einige der Schaltfelder stehen im Eigentum der APG. Über fünf Leitungsschaltfelder ist das 110 kV-Netz der TINETZ-Tiroler Netze GmbH und über ein Leitungsschaltfeld das 110 kV-Netz der Kärnten Netz GmbH (KNG) an das Übertragungsnetz der APG angebunden.
Mit gegenständlichem Projekt betreffend „Errichtung 110 kV-Erdschlusslöschspule 1“ beabsichtigt die APG im Wesentlichen die Übersiedelung einer im UW Reißeck freigewordenen E-Spule in das UW Lienz samt Anbindung an den 110 kV-Sternpunkt des vorhandenen Regelhauptumspanners RHU2, um das 110 kV-Netz auch bei Auftrennung im KNG-West-Netz weiterhin gelöscht betreiben zu können. Das vom Vorhaben betroffene UW Lienz befindet sich in den Gemeindegebieten der Stadtgemeinde Lienz (KG Lienz 85020) und der Marktgemeinde Nußdorf Debant (KG 85041 Unternußdorf). Die E-Spule soll auf den Grundstücken Nr. 1025/1 und 1028/3 (beide KG 85020 Lienz), die im Eigentum der APG stehen, errichtet werden.
Mit Schreiben vom 2.9.2026 hat die APG um Durchführung des starkstromwegerechtlichen Bewilligungsverfahrens gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968 (StWG), BGBl Nr. 70/1968, idgF, sowie des elektrizitätsrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, für gegenständliches Vorhaben angesucht und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) die erforderlichen Einreichunterlagen übermittelt.
Die Zuständigkeit des BMWET zur Durchführung des starkstromwegerechtlichen Verfahrens ergibt sich gemäß § 1Abs. 1 StWG iVm § 24 StWG daraus, dass sich die betroffene elektrische Leitungsanlage für Starkstrom auf mehrere Bundesländer (Salzburg, Tirol und Kärnten) erstreckt.
Gemäß § 7 Abs. 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Der BMWET ordnet über den Antrag gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl Nr. 70/1968, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl Nr. 106/1993, sowie den Bestimmungen der §§ 40 ff. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr. 51/1991, sämtliche idgF, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung wie folgt an:
Montag, 2. November 2026, 10:00 Uhr
Der Zugangs-Link für die Videokonferenz lautet wie folgt:
https://teams.microsoft.com/meet/3266088169561806?p=82RNaQCIn4eSfT0VQC
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
Sie können an der Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz) teilnehmen oder – wenn Sie das wollen – persönlich am Sitz der Behörde erscheinen (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Referat V/1a - Energiewegerecht, Stubenring 1, 1010 Wien).
Wenn Sie an der Videokonferenz teilnehmen wollen und Ihnen der Zugangs-Link für die Videokonferenz nicht bereits elektronisch (per E-Mail) übermittelt wurde, geben Sie dies bitte – unter Angabe der Geschäftszahl – bis spätestens 30.10.2026 unter den E-Mail-Adressen Michael.Siegl@bmwet.gv.at und Post.V1a-25a@bmwet.gv.at bekannt. Sie erhalten in der Folge einen Zugangs-Link für die Videokonferenz.
Sie können persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG, BGBl Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.
Die mündliche Verhandlung wird auch im Internet auf der Website des BMWET unter https://www.bmwet.gv.at kundgemacht.
In die von der APG übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt der Stadtgemeinde Lienz, im Gemeindeamt der Marktgemeinde Nußdorf-Debant und beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.