Gashochdruckleitung DN400 HD Nord/GHN-001 - Austausch der Armaturengruppe in Seekirchen/Bruderstatt; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung (Videokonferenz)
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
unter Verwendung technischer Einrichtungen
zur Wort- und Bildübertragung (VIDEOKONFERENZ)
K U N D M A C H U N G
(Ladung)
Die Salzburg Netz GmbH plant, in Seekirchen/Bruderstatt die bestehende HD-Armaturengruppe der Gashochdruckleitung HD Nord/GHN-001 DN400St/PN70 nord-östlich von Salzburg zu sanieren.
Dabei sollen die bestehenden Armaturen und Rohrleitungen in den Dimensionen DN400 und DN150 durch neue Bauteile ersetzt sowie ein permanenter Ausbläser mit einem Ausbläserfundament anstelle des temporären Ausbläsers errichtet werden. Die neue Armaturengruppe soll zur besseren Zugänglichkeit und als platzsparende Maßnahme für die Anrainer:innen parallel zur Straße in einem Abstand von 3,0 m zur Einfriedung errichtet werden.
Die Einbindung in die Bestandsleitung soll nördlich auf Grundstück Nr. 3833/1 und südlich auf Grundstück Nr. 3837/1 erfolgen, die Aufstellung der Armaturengruppe selbst ist auf Grundstück Nr. 3837/1 vorgesehen.
Die bestehende Gashochdruckleitung quert eine Gemeindestraße auf Grundstück Nr. 3841 und verläuft nach der Armaturengruppe weiter in Richtung Salzburg. Die Länge der zu tauschenden DN400 Hauptleitung beträgt etwa 28 m.
Die Einbindung des neuen Leitungsabschnitts in die Bestandsleitung soll mittels Stoppelverfahren erfolgen. Dabei wird der Gasfluss der bestehenden Leitung für die Dauer der Sanierungsarbeiten über eine Bypassleitung geführt, die nach erfolgter Durchführung der Arbeiten wieder abgebaut wird. Somit wird der Gasfluss nicht unterbrochen.
Die HD-Armaturengruppe in Seekirchen/Bruderstatt befindet sich im Gemeindegebiet von Seekirchen am Wallersee im Bezirk Salzburg-Umgebung.
Aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, idgF, iVm den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, idgF, ist für die Genehmigung dieses Bauvorhabens der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) in seiner Funktion als gasrechtliche Genehmigungsbehörde zuständig.
Die Salzburg Netz GmbH suchte daher mit Schreiben vom 13.8.2026 beim BMWET um Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gemäß den Bestimmungen des GWG 2011 an. Mit diesem Ansuchen übermittelte die Salzburg Netz GmbH dem BMWET die erforderlichen Einreichunterlagen.
Nach den Bestimmungen des GWG 2011 ist durch entsprechende Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung und des Dienstnehmerschutzes herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ordnet über den Antrag der Salzburg Netz GmbH gemäß den §§ 134, 137, 138 sowie 150, 151 und 153 des GWG 2011 sowie gemäß den §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz) wie folgt an:
Donnerstag, 5. November 2026, 9.00 Uhr
Der Zugangs-Link für die Videokonferenz lautet wie folgt:
https://teams.microsoft.com/meet/388415916217602?p=wD0EdP7mBuUEZeckf5
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
Sie können an der Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videokonferenz) teilnehmen oder persönlich am Sitz der Behörde erscheinen (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Referat V/1a - Energiewegerecht, Stubenring 1, 1010 Wien).
Wenn Sie an der Videokonferenz teilnehmen wollen und Ihnen der Zugangs-Link für die Videokonferenz nicht bereits per E-Mail übermittelt wurde, geben Sie dies bitte – unter Angabe der Geschäftszahl – bis spätestens 4.11.2026 unter den E-Mail-Adressen Michael.Siegl@bmwet.gv.at und Post.V1a-25a@bmwet.gv.at bekannt.
Sie erhalten in der Folge einen Zugangs-Link für die Videokonferenz.
Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilnehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen den der Verhandlung zugrundeliegenden Antrag erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.
Die mündliche Verhandlung wird auch im Internet auf der Website des BMWET unter https://www.bmwet.gv.at kundgemacht.
In die von der Salzburg Netz GmbH übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Stadtamt von Seekirchen am Wallersee und beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus während der Amtsstunden Einsicht genommen werden.