Förderungsaufruf "Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus"
Auslobung von 500.000,00 Euro aus Tourismusförderungsmitteln des Bundes und Aufruf zur Einreichung von Projekten bis 15. November 2026.
Der Tourismus zählt in Österreich zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und ist ein zentraler Motor für regionale Wertschöpfung, insbesondere in ländlichen Räumen. Gleichzeitig steht der Tourismus vor großen Herausforderungen.
Auf Basis der Vision T als neuer Tourismusstrategie ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bestrebt, Österreichs Tourismusdestinationen bei der Entwicklung zu wettbewerbsfähigen, resilienten und ganzjährig attraktiven Lebens- und Wirtschaftsräumen zu unterstützen und legt dabei den Fokus auf die Balance aus Wertschöpfung, Wertschätzung und Werterhalt.
Unter dem Titel "Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus" lobt das BMWET vor diesem Hintergrund insgesamt 500.000,00 Euro an Tourismusförderungsmitteln des Bundes aus. Im Mittelpunkt stehen:
- Die Erarbeitung und Umsetzung von Lebensraumkonzepten bzw. die Integration von Lebensraummanagement in bestehende regionale Konzepte/Strategien,
- die Stärkung der Tourismusakzeptanz in der Region durch konkrete Maßnahmen
- sowie Prozesse zur Einbindung regionaler Akteure und partizipative Governance.
Der Förderungsaufruf richtet sich an Projekte, die auf regionaler Ebene entsprechende Konzepte (weiter-)entwickeln bzw. konkrete Umsetzungsmaßnahmen realisieren.
Förderungsquote & Kosten:
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderbaren Kosten (Sach- und Investitionskosten) und die Gesamtkosten müssen zwischen 10.000,00 Euro und 50.000,00 Euro liegen. Die Förderung kann daher bis zu 40.000,00 Euro pro Projekt betragen.
Mögliche Förderungswerberinnen und Förderungswerber:
- Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus mindestens drei KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
- gemeinnützige Vereine und Institutionen, deren mehrjähriges Wirken auch für den Tourismus bedeutend ist, sowie
- Tourismusverbände.
Hinweis: Die Vereinsgründung muss vor dem 1. Jänner 2025 erfolgt sein und ein Wirken im touristischen Interesse ist beispielsweise anhand von entsprechenden statutarischen Bestimmungen und/oder Referenzprojekten nachzuweisen.
Hinweis
Förderungsansuchen können bis spätestens 15. November 2026 (es gilt das Datum des Poststempels) eingereicht werden.
Das unterfertigte Förderungsansuchen samt erforderlichen Beilagen ist per Post (oder elektronisch gefertigt per E-Mail) an folgende Adresse zu übermitteln:
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Abteilung Tourismus-Förderungen
Stubenring 1
1010 Wien
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Unterstützungsschreiben (PDF, 1 MB) der Gemeinde bzw. des Tourismusverbandes
- vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gefertigtes Ansuchen (PDF, 3 MB)
- Grundkonzept des Vorhabens
- De-minimis- Erklärung (Excel, 21 KB)
- letztverfügbarer Jahresabschluss
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug bzw. Ergänzungsregisterauszug
- Organisationsstatut (z.B. Gesellschaftsvertrag, Vereinsstatuten, Satzung)
- bei Kooperationen: ARGE- bzw. Kooperationsvertrag
Wichtige Details zum Verfahren:
Alle Förderungsansuchen, die bis zum 15. November 2026 vollständig eingelangt sind, werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Nach formaler Prüfung erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen die inhaltliche Beurteilung durch eine interdisziplinär besetzte Fachjury.
Die inhaltlich am besten bewerteten Projektvorhaben werden entsprechend der erreichten Punkteanzahl gereiht und erhalten ein Anbot für den Abschluss eines Förderungsvertrags. Die Gewährung der Fördermittel erfolgt entsprechend der Reihung der Projektanträge beginnend mit der höchsten Punkteanzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung im Kriterium mit der höchsten Gewichtung.
Die näheren Details zu den Förderungsvoraussetzungen und den Auswahlkriterien sowie zum Ablauf der Förderungsgewährung finden sich im ausführlichen Projektaufruf (= Call) (PDF, 133 KB).
Hinweis
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Abteilung Tourismus-Förderungen (VI/4) per
E-Mail unter post.vi4-25@bmwet.gv.at zur Verfügung.