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Neue Vorschriften zum Schutz von Paschaulreisenden

Menschen am Flughafen
Foto: pixabay

Die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) regelt den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen in der Europäischen Union. In Österreich wurde sie durch das Pauschalreisegesetz (PRG) sowie in Hinsicht auf die insolvenzrechtliche Absicherung durch die Pauschalreiseverordnung (PRV) umgesetzt. Einen Überblick über die aktuellen Regelungen bieten die beiden untenstehenden Broschüren.

Die EU hat eine umfassende Novelle der Pauschalreiserichtlinie beschlossen, die am 28. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Nun haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die Neuerungen in nationales Recht umzusetzen – in Österreich insbesondere durch entsprechende Änderungen des Pauschalreisegesetzes (PRG).

Geplanter Anwendungsbeginn ist gemäß der Richtlinie der 29. März 2029.

Die Neuerungen in der aktualisierten Richtlinie im Detail finden Sie

Downloads

Das aktuelle Pauschalreiserecht – Die wichtigsten Neuerungen aufgrund der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 (PDF, 5 MB)

Das aktuelle Pauschalreiserecht - Orientierungshilfe für die Reisebürobranche (PDF, 536 KB)