Neue Vorschriften zum Schutz von Paschaulreisenden
Die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) regelt den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen in der Europäischen Union. In Österreich wurde sie durch das Pauschalreisegesetz (PRG) sowie in Hinsicht auf die insolvenzrechtliche Absicherung durch die Pauschalreiseverordnung (PRV) umgesetzt. Einen Überblick über die aktuellen Regelungen bieten die beiden untenstehenden Broschüren.
Die EU hat eine umfassende Novelle der Pauschalreiserichtlinie beschlossen, die am 28. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Nun haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die Neuerungen in nationales Recht umzusetzen – in Österreich insbesondere durch entsprechende Änderungen des Pauschalreisegesetzes (PRG).
Geplanter Anwendungsbeginn ist gemäß der Richtlinie der 29. März 2029.
Die Neuerungen in der aktualisierten Richtlinie im Detail finden Sie
- in der Meldung des Europäischen Parlaments: Neue Vorschriften zum Schutz von Pauschalurlaubern | Aktuelles | Europäisches Parlament
- im Text der Richtlinie (EU) 2026/1024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie
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Das aktuelle Pauschalreiserecht - Orientierungshilfe für die Reisebürobranche (PDF, 536 KB)