Allgemeines Präferenzsystem (APS)
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der EU. Es gewährt Entwicklungsländern Zollermäßigungen ("Zollpräferenzen") bis hin zu Zollfreiheit bei der Einfuhr von Waren. Die derzeitige APS-Verordnung (VO (EU) 978/2012) wird ersetzt werden durch die reformierten APS-Bestimmungen - APS-VO (EU) 2026/1395 (veröffentlicht im EU-Amtsblatt, Serie L vom 22.06.2026) -, die ab 1.1.2027 angewendet und bis Ende Dezember 2036 gelten werden.
Das APS-System wird weiterhin bestehen aus einer
- allgemeinen Regelung
- Sonderregelung zugunsten von am wenigsten entwickelten Ländern [sog. Everything but Arms (EBA) - Initiative] und
- Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung (sog. APS+)
Die zukünftige Regelung sieht (i) eine weitere Stärkung der Bestimmungen im Nachhaltigkeitsbereich (Verpflichtungen nunmehr auch zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens) und bei der Durchsetzung (Präferenzentzug zukünftig auch bei mangelnder Kooperation bei Migration/Rückübernahme eigener Staatsbürger), (ii) einen besseren Schutz der EU-Industrie, (iii) mehr Transparenz und (iv) eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft vor.
Die Liste der APS-begünstigten Länder wird weiterhin jährlich überprüft werden. Die APS-Verordnung wird auch zukünftig Bestimmungen zur Aufhebung der Zollpräferenzen für wettbewerbsfähige Warengruppen (sog. Graduierung) enthalten.
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Handels- und Investitionspolitik: handelspolitik@bmwet.gv.at