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Gesamtwirtschaftliche Wirkung von Energiepreismaßnahmen

Elektrizität ist eine Schlüsselressource moderner Volkswirtschaften. In Österreich entfielen 2024 rund 22 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs auf Strom; der Jahresverbrauch betrug etwa 70 TWh. Gemäß dem Nationalen Energie- und Klimaplan ist bis 2030 ein Anstieg auf rund 89 TWh zu erwarten, getrieben durch die Elektrifizierung von Mobilität, Industrie und Wärme.

Externe Schocks – insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und neuerliche geopolitische Spannungen im Nahen Osten – haben die Strompreise über einen längeren Zeitraum auf erhöhtem Niveau gehalten und sowohl die Kaufkraft der Haushalte als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen belastet. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus das Economica Institut für Wirtschaftsforschung mit der quantitativen Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen dreier Energiepreismaßnahmen für den Zeitraum 2027–2029.
Untersuchte Maßnahmen:

  • Standortabsicherungsgesetz (SAG): Kompensation indirekter CO₂-Kosten (EU-ETS) für energieintensive Industrie; Verlängerung ab 2027 auf Basis der revidierten ETS-Beihilfeleitlinien. Investitionsverpflichtung in Höhe von 80 Prozent der Beihilfe für Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen. Geplantes Jahresbudget: 175 Mio. Euro.
  • Industriestrompreis (ISP): Förderung von bis zu 50 Prozent des Jahresverbrauchs mit einem Preisnachlass von bis zu 50 Prozent des Großhandelspreises, Mindestpreis 5 Cent/kWh. Investitionsverpflichtung: mind. 50 Prozent der Beihilfe für Dekarbonisierungsmaßnahmen. Geplantes Jahresbudget: 75 Mio. Euro – keine Kumulierbarkeit mit SAG.
  • Senkung der Elektrizitätsabgabe: Untersucht werden sowohl eine Halbierung des Unternehmenssatzes auf 0,75 Cent/kWh als auch die Senkung auf das EU-Mindeststeuerniveau von 0,05 Cent/kWh.

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