Das ElWG bringt ein Recht auf "dynamische Tarife" – so profitieren Haushalte und Betriebe
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz erweitert das Angebot bei Stromprodukten um dynamische Tarife. Diese ändern sich im Gegensatz zu fixen Stromtarifen stündlich – teilweise sogar alle 15 Minuten – je nach Situation an der Strombörse. Der Vorteil: Haushalte und Betriebe können damit direkt von niedrigen Börsepreisen profitieren.
Wie funktionieren dynamische Tarife?
Dynamische Tarife sind Strompreise, die sich stündlich ändern. Durch Verbrauch in günstigen Zeiten – wie bei viel Wasserkraft, Wind- und Photovoltaik-Strom – können Kundinnen und Kunden Geld sparen.
Wie an dem Beispiel rechts eines durchschnittlichen Freitags in Österreich ersichtlich: Je mehr Photovoltaik-Strom, umso günstiger der Strompreis an der Börse (gilt auch an den anderen Wochentagen).
Vorteile auf einen Blick
- Kostenersparnis: Verbraucherinnen und Verbraucher können Strom dann nutzen, wenn der Börsenpreis niedrig ist, und so ihre Energiekosten deutlich senken
- Transparenz: Der Strompreis spiegelt den tatsächlichen Marktwert wider – Nutzerinnen und Nutzer sehen, wann Strom günstig oder teuer ist
- Anreiz zur Verbrauchsoptimierung: Haushalte und Betriebe werden motiviert, ihren Verbrauch in Zeiten zu verschieben, in denen viel günstiger Strom da ist – das ist auch gut fürs gesamte Stromsystem
- Automatisierung: In Kombination mit intelligenten Steuerungssystemen oder Energiemanagement-Apps lassen sich Abläufe automatisieren und effizient steuern – Anlagen verschieben den Verbrauch dann automatisch in günstige Stunden
- Auch für Einspeisung: Dynamische Tarife gibt es nicht nur, wenn man Strom kaufen will. Auch für eingespeisten Strom – z.B. aus PV-Anlagen – gibt es dynamische Einspeisetarife
Für wen sind dynamische Tarife interessant?
Dynamische Stromtarife sind besonders interessant für Haushalte und Betriebe, die über flexible Stromverbrauchs-Technologien wie Wärmepumpen, Elektroautos, Direktheizungen oder Batteriespeicher verfügen oder Haushaltsgeräte oft tagsüber nutzen. Auch für Personen mit Smart-Home-Systemen sind diese modernen Tarife interessant. Für diese Gruppen lohnt sich oft der Wechsel, da sie ihren Verbrauch gezielt an Preisschwankungen anpassen können – und damit Kosten sparen. Für Menschen, die in der Regel vor allem in der Früh und am Abend Strom verbrauchen, ist ein fixer Tarif mit hoher Wahrscheinlichkeit besser.
Aber auch bei "normalem" Verbrauch kann sich ein dynamischer Tarif auszahlen, wie dieses Beispiel aus 20241 zeigt: Familie Hemetsberger verbraucht im Jahr 3.500 Kilowattstunden Strom, hat weder Wärmepumpe noch Elektroauto. Anfang 2024 ist der oberösterreichische Haushalt auf einen Tarif umgestiegen, der sich am Verlauf des Strompreises an der Börse orientiert. Die Jahresgesamtkosten für Strom – inklusive Netzkosten, Abgaben und Steuern – haben sich für die Familie auf 942 Euro belaufen. Wären die Hemetsbergers bei ihrem alten Fixtarif geblieben (34,8 Cent/kWh inkl. aller Netz- und Nebenkosten), hätten sie 1.217 Euro gezahlt, also um 28 Prozent mehr. Bei Haushalten, die ihren Verbrauch noch gezielter in günstige Stunden verlagert hätten, wäre die Kostenreduktion noch größer gewesen.
Wieso war der dynamische Tarif billiger? Das Jahr 2024 war – was Stromerzeugung mit Erneuerbaren betrifft – ein sehr ergiebiges Jahr. Entsprechend niedrig waren auch die Börsepreise für Strom, während die fixen Tarife noch von den hohen Preisniveaus der Vorjahre geprägt waren. Die Attraktivität von dynamischen Tarifen hängt neben der persönlichen Risikopräferenz also stark vom Erneuerbaren-Anteil ab – wer mit seinem Verbrauch flexibler darauf reagieren kann, ist im Vorteil. Vor allem auch deshalb, weil man den genauen Strompreis für jede Stunde des nächsten Tages erst am Vortag erfährt, wenn der Börsepreis feststeht.
Schon gewusst?
Mit dem ElWG kommt erstmals ein Recht auf die Wahl zeitvariabler Netzentgelte und Netzentgelte für regelbare Leistung. Diese sind auch mit dynamischen Tarifen kombinierbar.
1: Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die 2024 noch gültigen Entlastungsmaßnahmen – Strompreisbremse, reduzierte Elektrizitätsabgabe, Aussetzen der Ökostromförderkosten – nicht berücksichtigt. Berechnung durch Österreichische Energieagentur