Energie-Staatssekretärin Zehetner zur Methanverordnung: Bei Gasimporten braucht es Rechtssicherheit statt Leitlinien-Labyrinth Kommission erkennt Problem, bleibt mit Vorschlag aber hinter notwendiger Lösung zurück - Österreich warnt vor Fleckerlteppich, Leitlinien ersetzen keine Rechtssicherheit
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner äußert Unverständnis über die Entscheidung der Europäischen Kommission, an den importbezogenen Pflichten der EU-Methanverordnung ab 1. Jänner 2027 festzuhalten und lediglich Leitlinien für Mitgliedsstaaten zur Umsetzung sowie zur möglichen Aussetzung von Sanktionen vorzulegen. "Österreich unterstützt die Ziele der Methanverordnung ausdrücklich. Methanemissionen müssen reduziert werden. Aber saubere Energie braucht Versorgungssicherheit und Rechtssicherheit. Genau daran fehlt es hier. Die Kommission erkennt zwar, dass es ein reales Problem gibt und macht sich Gedanken über die Umsetzung. Der vorgelegte Vorschlag geht aber nicht weit genug. Leitlinien ersetzen keine verbindliche Verschiebung der importbezogenen Pflichten", so Zehetner.
Österreich habe sich gemeinsam mit einer breiten Gruppe von Mitgliedstaaten für eine verbindliche dreijährige Verschiebung der Importvorschriften ausgesprochen. Hintergrund seien die angespannte geopolitische Lage, Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten und offene Fragen bei der praktischen Umsetzung.
Fleckerlteppich bei Sanktionen droht
Besonders kritisch sieht Zehetner, dass der Vorschlag keine einheitlichen, verbindlichen Regelungen für die Aussetzung von Sanktionen vorsieht. Statt einer klaren europäischen Lösung drohe ein Fleckerlteppich unterschiedlicher nationaler Vollzugspraxen. "Wenn die Kommission selbst anerkennt, dass die geopolitische Lage die globalen Energiemärkte massiv belastet und Sanktionen aus Gründen der Versorgungssicherheit für drei Jahre ausgesetzt werden sollen, dann ist schwer nachvollziehbar, warum die Pflichten nicht ebenso verbindlich verschoben werden. Bei Gasimporten braucht es Rechtssicherheit statt Leitlinien-Labyrinth. Unverbindliche Leitlinien an Mitgliedsstaaten schaffen keine klare Rechtslage. Sie führen im schlimmsten Fall dazu, dass Unternehmen, Importeure und Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen nationalen Auslegungen konfrontiert sind. Genau das brauchen wir am europäischen Energiemarkt nicht und führt zu neuen Unsicherheiten in einer ohnehin angespannten Lage", betont Zehetner. Versorgungssicherheit dürfe nicht auf jeden Mitgliedstaat einzeln heruntergebrochen werden. Gerade bei Gasimporten, LNG-Lieferketten und europäischen Energiemärkten brauche es einen gemeinsamen europäischen Rahmen.
Letztes Wort noch nicht gesprochen – Diversifizierung darf nicht gefährdet werden
Aus österreichischer Sicht könne hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Europa dürfe sich in einer angespannten geopolitischen Lage nicht selbst zusätzliche Beschaffungsrisiken schaffen. "Wir haben nach dem Ausstieg aus russischem Pipelinegas enorme Anstrengungen unternommen, unsere Gasversorgung zu diversifizieren. Diese Diversifizierung darf durch unausgereifte Importvorgaben nicht gefährdet werden. Es braucht jetzt keine halbe Lösung, sondern eine verbindliche, praxistaugliche und rechtssichere Verschiebung der Importpflichten", so Zehetner.
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