5.000 Kontrollen weniger pro Jahr, Vereinfachung von Betriebsübergaben, breite Genehmigungsfreistellungen Bundesregierung legt Parlament die Novelle der Gewerbeordnung vor und setzt damit zentrale Schritte aus dem Entbürokratisierungspaket um
"Den Wettbewerb der Standorte gewinnt, wer schneller und einfacher ist. Deshalb vereinfachen wir die Gewerbeordnung. Wir streichen über 5.000 Kontrollen vor Ort, vereinfachen Betriebsübergaben und heben Genehmigungspflichten auf. Betriebe bekommen damit Geld und Zeit zurück, die in Wachstum und Arbeitsplätze besser investiert sind," so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Die genehmigungsfreie Errichtung von Ladestationen für Elektroautos war eine langjährige Forderung der Branche, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Mobilitätsminister Peter Hanke freut sich, dass mit der Novellierung der Gewerbeordnung nun ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen ist:
"Durch den Entfall von Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen werden Investitionen sofort wirksam. Diese Maßnahme ist ein echter Turbo für die Energie- und die Mobilitätswende. Unternehmen können ohne Verzögerung in nachhaltige Energie und Ladeinfrastruktur einsteigen – das beschleunigt den Hochlauf der E-Mobilität spürbar und macht den Ausbau deutlich effizienter und planbarer.“ so Innovationsminister Peter Hanke.
"Mit diesem weiteren Umsetzungsschritt unseres ersten Entbürokratisierungspakets gehen wir einen weiteren Schritt von Kontrolle zu Vertrauen. Wer einen Betrieb übernimmt oder investiert, soll sich um Kundinnen und Kunden kümmern – nicht um Papier, Wartezeiten und unnötige Behördenwege. Weniger Kontrollen, mehr Vertrauen, mehr Freiraum für Leistung – dafür steht diese Reform,“ so Staatssekretär Sepp Schellhorn.
Das wird für Betriebe leichter
Die Novelle der Gewerbeordnung greift wichtige Anliegen an eine moderne und effiziente Verwaltung auf und wird in folgenden Punkten dahingehend neu geregelt. Damit werden zentrale Punkte aus dem Entbürokratisierungspaket umgesetzt:
5.000 Kontrollen vor Ort weniger
- Maßnahme Nr. 96: Nachweise digital an die Behörde schicken: Betriebe müssen Prüfberichte und Nachweise (etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde) nicht mehr dauerhaft im Betrieb bereithalten, sondern können sie auf Anfrage digital oder schriftlich übermitteln. Das erspart Betrieben und Behörden rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr, die es bisher nur gab, um das Vorhandensein der Unterlagen zu prüfen.
Vereinfachung von Betriebsübergaben
- Maßnahme Nr. 103: Genehmigung bleibt länger gültig, wenn ein Betrieb pausiert: Wer einen pausierten Standort übernimmt oder wieder aufsperrt, kann jetzt länger auf der bestehenden Genehmigung aufbauen. Sie bleibt sieben Jahre gültig, mit Verlängerung sogar bis zu zehn
- Maßnahme Nr. 111: Mehr Zeit nach einer Betriebsübernahme: Wer einen Betrieb übernimmt, hat jetzt fünf Jahre Zeit, um bestimmte Vorgaben zu erfüllen. So bleibt nach der oft teuren Übernahme mehr Luft, um die nötigen Maßnahmen in Ruhe und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
Breite Genehmigungsfreistellungen
- Maßnahme Nr. 105: Photovoltaik und Ladestationen ohne Genehmigungsverfahren: Betriebe können eine Photovoltaik-Anlage oder eine Ladestation für E-Autos jetzt sofort errichten lassen und nutzen, ohne eigenes Genehmigungsverfahren und ohne Wartezeit.
- Maßnahme Nr. 106: Klimageräte einbauen, ohne den ganzen Betrieb genehmigungspflichtig zu machen: Betriebe, die bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen, können jetzt außen ein Klimagerät, eine Lüftung, eine Heizung oder eine Wärmepumpe anbringen und brauchen dafür weiterhin keine Genehmigung. Früher reichte schon der Lärm so eines Außengeräts, damit der ganze Betrieb eine Genehmigung gebraucht hätte. Jetzt schaut die Behörde nur auf das eine Außengerät und seinen Lärm. So können Betriebe ihre Räume leicht kühlen und heizen, damit die Beschäftigten gut arbeiten können.
Weitere Maßnahmen
- Maßnahme Nr. 113: Erleichterung für die Almwirtschaft: Auf Almhütten darf z.B. Almdudler nur in 0,33l Flaschen verkauft werden – aber nicht aus der 1,5l Flaschen in Gläsern. Damit ist jetzt Schluss. Auf der Alm dürfen Getränke künftig ausgeschenkt werden, ohne dass sie in Flaschen abgefüllt sein müssen. Das nimmt der Almbewirtschaftung eine unnötige Auflage.
- Maßnahme Nr. 100: ID Austria als Altersnachweis: Wer am Automaten oder bei einer SB-Kassa kauft, kann sein Alter jetzt auch mit der ID Austria am Handy nachweisen.
- Maßnahme Nr. 109: Aufgegebene Standorte aus dem Register löschen lassen: Wem eine Fläche gehört oder wer sie gepachtet oder gemietet hat, kann jetzt einen alten Geschäftsstandort löschen lassen, der dort noch eingetragen ist, obwohl längst kein Betrieb mehr läuft. Man stellt einen Antrag, die Behörde schaut innerhalb von vier Wochen vor Ort nach, kostenlos, und beendet den alten Eintrag.
- Maßnahme Nr. 110: Englische Unterlagen werden akzeptiert: Betriebe können ihre Unterlagen jetzt auch auf Englisch einreichen, die Behörde nimmt sie an. Das spart Zeit und Geld für Übersetzungen und ist ein klares Willkommenssignal für international tätige Unternehmen.
- Maßnahme Nr. 112: Werbeveranstaltungen kurzfristiger anmelden: Wer eine Werbeveranstaltung außerhalb des eigenen Geschäfts plant, etwa eine Verkaufsaktion an einem anderen Ort, muss sie der Behörde jetzt nur noch vier Wochen vorher melden statt sechs.
Auszug der Änderungen zum Begutachtungsentwurf
Im Rahmen des Begutachtungsprozesses (28. Dezember 2025 bis 20. Februar 2026) wurde eine Reihe an Stellungnahmen eingebracht und anschließend sorgfältig geprüft. Ausgehend von den darin vorgebrachten Anregungen noch letzte Feinjustierungen vorgenommen. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf kam es zu Änderungen in folgenden Bereichen:
- Außengeräte: Die Regel, die Betriebe beim Anbau von Klimageräten und Co. genehmigungsfrei hält, hat im Gesetz einen eigenen Abschnitt bekommen. Das macht das Verfahren überall gleich und verlässlich, statt es an eine bestehende Bestimmung anzuhängen. Und falls sich jemand nicht an die Auflagen hält, kann die Behörde jetzt gezielt einschreiten.
- Alte Standorte löschen: Bevor ein alter Standort von einer Fläche gelöscht wird, muss das Gericht der Behörde verbindlich sagen, ob über die Fläche gerade ein Rechtsstreit läuft. Das verhindert, dass jemand einen Standort löschen lässt, während über genau diese Fläche noch gestritten wird, also dass das Verfahren als Druckmittel missbraucht wird.
- PV und Ladestationen: Hier wurden zwei Dinge nachgeschärft. Erstens dürfen auch Elektrikerinnen und Elektriker, deren Befugnis nur Alarmanlagen ausnimmt, diese Anlagen bauen, damit fällt fast die gesamte Branche darunter und nicht nur ein kleiner Teil. Zweitens muss die Sicherheitsprüfung dort, wo besondere Gefahr besteht (etwa explosionsgefährdete Bereiche), alle drei statt alle fünf Jahre erfolgen, bewusst strenger, weil dort mehr passieren kann.
- Waffenbücher: Waffenhändler müssen künftig jede Munitionsart in ihren Aufzeichnungen führen, bisher galt das nur für Pistolen- und Revolvermunition. Das ist nötig, weil das neue Waffengesetz die Regeln für Munition erweitert hat und das Gewerberecht jetzt einfach nachzieht.
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