Verdichterstation Eggendorf - Adaptierungsarbeiten für Reverseflow Geschäftszahl: 2026-0.166.357
Genehmigungsverfahren gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011; TAG GmbH; Verdichterstation Eggendorf, Adaptierungsarbeiten für Reverseflow; Ermittlungsverfahren
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
K U N D M A C H U N G
(Ladung)
Die TAG GmbH betreibt in Österreich das "Trans-Austria-Gasleitung" (TAG) genannte Ferngasleitungssystem für die Versorgung des Inlandes sowie für den europäischen Gastransport. Entlang ihrer Erdgasleitungen durch Österreich, von Baumgarten an der March in Niederösterreich durch die Steiermark und Kärnten bis an die Staatsgrenze zu Italien, betreibt die TAG Verdichterstationen in Baumgarten, Eggendorf, Grafendorf, Weitendorf und Ruden.
In der Station Eggendorf verdichtet die TAG GmbH Erdgas für die drei Gashochdruckleitungen TAG I, TAG II und TAG Loop II. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit plant die TAG GmbH nunmehr, das TAG-System bei unterschiedlichen Transportbedingungen in umgekehrter Flussrichtung zu betreiben. Die von der TAG GmbH geplanten Umbaumaßnahmen in der Verdichterstation Eggendorf umfassen im Wesentlichen:
- Installation einer neuen 40“-Verbindungsleitung mit 40“ Absperrarmatur am Stationsein- als auch am Stationsausgang zwischen TAG I und TAG II sowie jeweils eines 12“ Bypasses für die neuen 40“-Armaturen, um die Maximalkapazität in umgekehrter Flussrichtung zu erhöhen
- Entfernen der TAG I Rückschlagklappe
- Austausch der TAG I Isolierkupplung am Stationsausgang
- Neuinstallation einer Differenzdruckmessung
- Automatisierung von 10 Ventilen zum Druckausgleich
- Einbau von 12"-Kugelhähnen in die Ausblasleitungen von TAG I, TAG II und TAG Loop II
- Automatisierung des redundanten Stationsrezirkulationsventils HCV054 zu FCV054 (Tausch des Antriebes)
- Erstellung des Rohrgrabens inklusive Errichtung von Armaturenfundamenten für die 40“-Verbindungs- und die 12“- Bypassarmatur sowie diverse Rohrunterstützungen
- Errichtung von zwei Stück Kabelziehschächten
- Verlegung diverser Erdkabel
- Erweiterung des Erdungs- und Blitzschutzsystems
- Erweiterung des lokalen Korrosionsschutzsystems (LKS)
- Erweiterung der MSR – Anlagen zur Steuerung und Überwachung
- Adaptierung der bestehenden Ein- und Ausfahrt zum Vorfertigungsplatz
Die Verdichterstation Eggendorf einschließlich der umzubauenden Anlagenteile befindet sich auf Eigengrund der TAG (Grundstück-Nr. 1635/2, EZ 179, KG 23437 Untereggendorf) im Gemeindegebiet von Eggendorf im Bezirk Wiener Neustadt in Niederösterreich.
Aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, idgF, iVm den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, idgF, ist für die Genehmigung dieses Bauvorhabens der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) in seiner Funktion als gasrechtliche Genehmigungsbehörde zuständig.
Die TAG GmbH suchte daher mit Schreiben vom 5.11.2025 um Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gemäß den Bestimmungen des GWG 2011 an. Mit diesem Ansuchen übermittelte die TAG GmbH dem BMWET die erforderlichen Einreichunterlagen.
Nach den Bestimmungen des GWG 2011 ist durch entsprechende Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung und des Dienstnehmerschutzes herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ordnet über den Antrag der TAG GmbH gemäß den §§ 134, 137, 138 sowie 150, 151 und 153 des GWG 2011 sowie gemäß den §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.
Die örtliche mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:
Donnerstag, 19. März 2026, 10.00 Uhr,
in der Verdichterstation Eggendorf,
OMV Weg 1, 2492 Eggendorf
Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt in der Verdichterstation ein.
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der Verhandlung teilzunehmen.
Sie können persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilnehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen den der Verhandlung zugrundeliegenden Antrag erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.
Die mündliche Verhandlung wird auch im Internet kundgemacht.
In die von der TAG GmbH übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt von Eggendorf und beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Einsicht genommen werden.