Actuators and Valves Replacement - Verdichterstation Baumgarten Geschäftszahl: 2026-0.195.253
Genehmigungsverfahren gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011; TAG GmbH; „Actuators and Valves Replacement“ (CS B 2026), Verdichterstation Baumgarten; Kundmachung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
K U N D M A C H U N G
(Ladung)
Die TAG GmbH betreibt entlang ihrer Erdgasleitungen durch Österreich, von Baumgarten an der March in Niederösterreich durch die Steiermark und Kärnten bis an die Staatsgrenze zu Italien, 5 Verdichterstationen.
Die TAG GmbH beabsichtigt den Austausch mehrerer Stellantriebe und Ventile in der Verdichterstation Baumgarten, dies aufgrund deren Alters und der Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen. Darüber hinaus wird sich der Austausch der installierten gashydraulischen und gaspneumatischen Antriebe durch neue elektrohydraulische und luftpneumatische Antriebe positiv auf die Reduzierung der Erdgasemissionen im Betrieb auswirken.
Es werden folgende Änderungen und Umbauten vorgenommen:
- Umbau der unterirdischen und oberirdischen Armaturen und jeweiligen Antriebe
- Anpassung und Erweiterung der elektrischen Anlage zur Versorgung der neuen elektrohydraulischen Armaturenantriebe
- Anpassung und Erweiterung der Instrumentenluftversorgung im Feld zur Versorgung der neuen pneumatischen Armaturenantriebe
- Anpassung und Erweiterung der leittechnischen Einrichtungen und der zugehörigen Feldverkabelung zur Einbindung der neuen Armaturenantriebe
- Bei Bedarf Anpassung der Kabeltrassen
- Bei Bedarf Errichtung neuer Armaturen- bzw. Kleinfundamente
- Austausch der zugehörigen Rohrleitungsteile
- Herstellung neuer Kabelzugschächte
Die Gasstation Baumgarten befindet sich in der Gemeinde Weiden an der March, im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich.
Aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz 2011 – GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, idgF, iVm den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, idgF, ist für die Genehmigung dieses Vorhabens der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) in seiner Funktion als gasrechtliche Genehmigungsbehörde zuständig.
Die TAG GmbH suchte mit Schreiben vom 7.10.2025 um Erteilung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb gemäß den Bestimmungen des GWG 2011 an. Mit diesem Ansuchen übermittelte die TAG GmbH dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) die erforderlichen Einreichunterlagen.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ordnet nunmehr über den Antrag der TAG GmbH gemäß den §§ 134, 137, 138 sowie 150, 151 und 153 GWG 2011 sowie gemäß den §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.
Nach den Bestimmungen des GWG 2011 ist durch entsprechende Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung und des Dienstnehmerschutzes herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Die mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:
Mittwoch, 25. März 2026, 10.00 Uhr,
Verdichterstation Baumgarten,
2295 Baumgarten an der March 100
Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt in der Verdichterstation Baumgarten ein.
In die von der TAG GmbH übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt von Weiden an der March Einsicht genommen werden.
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilnehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 AVG 1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen den der Verhandlung zugrundeliegenden Antrag erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.