„Österreich muss bereit sein zu liefern, wenn Europa investiert!“
Europa investiert massiv in Sicherheit und Verteidigung - Sicherheitsexport-Gesetz ist Schlüssel für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit
Begutachtungsfrist für Gesetz das Export für Dual Use- und Verteidigungsgüter regelt, geht heute zu Ende
In den letzten Jahren hat sich das geopolitische Umfeld deutlich verschärft. Europa ist im Begriff sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und dazu bereit, die dafür notwendigen Mittel einzusetzen. Das hat die Europäischen Kommission mit dem White Paper "Readiness 2030" unmissverständlich klar gemacht. Das darin geschätzte Investitionsvolumen beziffert die Kommission mit bis zu 800 Milliarden Euro. Dementsprechend sind die Budgets im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zuletzt stark gestiegen – allein dieses Jahr wird mit einer Steigerung von rund 11 Prozent gerechnet.
Dieses Umfeld bietet enorme wirtschaftliche Chancen für Österreich, ist Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer überzeugt: "Europa investiert im großen Stil in die eigene Sicherheit und österreichische Unternehmen können mit ihrem Know-How einen entscheidenden Beitrag dazu leisten. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb herzustellen. Deshalb haben wir mit dem Sicherheitsexport-Gesetz eine Reihe an Maßnahmen vorgelegt, um die Verfahren schneller und unbürokratischer zu gestalten. Damit modernisieren wir nicht nur unsere Verwaltung, sondern stärken auch unsere Industrie und halten Wertschöpfung in Österreich."
Überblick zu den Stellungnahmen
Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzespaket befindet sich noch bis Ablauf des heutigen Tages (31. März 2026) in Begutachtung. In der sich dem Ende neigenden Begutachtungsphase sind bisher 25 Stellungnahmen (Stand 31. März 2026 um 14:00 Uhr) eingegangen. Die eingelangten Rückmeldungen werden nach Ablauf der Frist im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus evaluiert und in den weiteren Prozess einbezogen.
Die laufende Sichtung vermittelt bisher die folgenden Eindrücke:
- Die Rückmeldungen griffen die Einführung vereinfachter Verfahren, etwa durch die Neugestaltung der Voranfrage, positiv auf. Die Neugestaltung sieht vor, dass eine formlose Mitteilung genügt, um einen Großteil der im Zuge der Voranfrage übermittelten Unterlagen direkt in das Genehmigungsverfahren zu übernehmen.
- Ganz im Sinne vereinfachter Verfahren wurde auch die Erleichterung bei der elektronischen Antragstellung begrüßt. Der bisherige, sehr aufwendige und nachweisreiche Prozess wird durch ein formloses Firmenschreiben in Verbindung mit der ID-Austria ersetzt.
In den Stellungnahmen fanden sich noch viele weitere Anmerkungen, die dabei helfen werden, das Gesetzespaket inhaltlich weiter zu schärfen. „Wir haben ein beachtliches Gesetzespaket vorgelegt, doch gerade in sensiblen Bereichen ist der Begutachtungsprozess äußerst wertvoll und ausdrücklich zu begrüßen. Wir werden die eingelangten Rückmeldungen zu Fristen, Begriffsbestimmungen und weiterem Bürokratieabbau genau prüfen, um das beste Ergebnis für Österreich zu erzielen“, bekräftigt Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer das Gesetzesvorhaben der Regierung.
Kerninhalte der Novelle des Sicherheitsexport-Gesetzes
Die Novelle umfasst eine Vielzahl an Änderungen, die das Ziel verfolgen, heimische Wertschöpfung zu sichern und die Position österreichischer Unternehmen zu stärken, indem Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb hergestellt wird. Die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets im Überblick:
- Entbürokratisierung durch einfachere elektronische Antragstellung
Bisher war die Benennung eines "Verantwortlichen Beauftragten" Voraussetzung für die elektronische Antragstellung. Das diesbezügliche Verfahren ist ein aufwendiger und mehrwöchiger Prozess (Unterlagen wie Strafregisterauskunft, Verwaltungsstrafen, Finanzen mussten vorgelegt werden), der nunmehr für elektronische Antragstellungen nicht mehr erforderlich ist. Nun genügen ein formloses Firmenschreiben und die ID-Austria. - Nahtlose Übernahme der Voranfrage in Genehmigungsverfahren
Antragsteller haben in Zukunft die Möglichkeit, mit formloser Mitteilung eine Voranfrage nahtlos zu einem Genehmigungsantrag überzuführen. Ein Großteil der bereits übermittelten Unterlagen kann somit direkt übernommen werden, was zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Damit entfallen doppelte Verfahren und doppelte Prüfungen – ohne Abstriche bei der inhaltlichen Kontrolle. - Entbürokratisierung durch Reduktion der Meldepflichten in der EU
Allgemeingenehmigungen ermöglichen Exporte in unkritische Länder ohne vorheriges Antragsverfahren, allerdings waren sehr detaillierte Meldepflichten vorgesehen. - Mehr Rechtssicherheit bei Weiterverarbeitung
Produzenten und Verkäufer müssen ihre Kunden künftig nachweislich informieren, wenn für einen Weiterverkauf eine Genehmigung erforderlich ist. Damit verhindern wir, dass sich jemand unwissentlich strafbar macht. - Verkürzung von Verfahren – Messen in EU
Durch eine Regelung im Gesetz wird klargestellt, dass für reine Messe- und Vorführzwecke keine Genehmigungspflicht für Verteidigungsgüter besteht. Das erleichtert die Teilnahme österreichischer Unternehmen an internationalen Fachmessen, ohne Sicherheitsrisiken zu erhöhen.
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