Bauprodukte
Hinweis
Die nachfolgenden Inhalte entsprechen noch der bis 1.4.2025 gegebenen Zuständigkeit des BMWET für die Baukoordination, um noch für eine Übergangsphase einschlägige Informationen abrufbar zu halten. Seit 1.4.2025 liegt die Zuständigkeit für die Baukoordination gemäß Bundesministeriengesetz idgF beim BMWKMS (www.bmwkms.gv.at). Die Notifizierung für die EU-Bauprodukteverordnung 2011 wird gemäß Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 (BGBl. I Nr. 113/2025) noch bis 30.06.2026 vom BMWET durchgeführt.
Für Bauwerke (Gebäude, Straßen, Kanäle, Tunnel, Brücken etc.) und diesbezügliche Vorschriften sind die Mitgliedstaaten der EU zuständig. Es gibt allerdings zwischen den einzelnen Staaten Unterschiede in den Grundanforderungen an Bauwerke, z.B. betreffend Sicherheit, Umweltschutz, Energieeinsparung. Dies kann die Vermarktung von Bauprodukten behindern. Es sind daher in der EU harmonisierte Bedingungen nötig, damit die Wirtschaftstreibenden ihre Bauprodukte möglichst ohne Hindernisse vermarkten können.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bauprodukte: bauprodukte@bmwet.gv.at