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Lehrberufe mit T

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Tierpflege Ausbildung ab 1. Juli 2026

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 204/2026

Prüfungsordnung: II 204/2026

Lehrberufslexikon des AMSTierpfleger/in

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOTierpflege

Berufsprofil

Fachliche Kompetenzbereiche

  1. Fachkräfte im Lehrberuf Tierpflege arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierheimen, Tierkliniken, Tierarztpraxen sowie in weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Betreuung, Haltung und Zucht von Tieren befassen.
  2. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit besteht in der täglichen Versorgung und Beobachtung der Tiere. Dazu gehört insbesondere die Fütterung, die auf Grundlage vorgegebener Futterpläne erfolgt. Die Fachkraft achtet dabei auf die richtige Zusammensetzung und Menge der Futtermittel. Wird kein Fertigfutter verwendet, zerkleinert sie die jeweiligen Bestandteile und mischt sie im vorgeschriebenen Verhältnis. Das vorbereitete Futter wird tier- und verhaltensgerecht entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen angeboten.
  3. Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die tierbezogene Pflege. Je nach Tierart kann dies verschiedenste Maßnahmen umfassen wie zB das Abspritzen mit warmem Wasser, Bürsten des Fells, Huf- und Klauenpflege. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Fachkraft ist die Kontrolle des Tierverhaltens sowie die Beobachtung des Gesundheitszustandes der Tiere. Sie führt Dokumentationen, in denen wichtige Daten über die in ihrer Obhut stehenden Tiere vermerkt werden. Bei auffälligem Tierverhalten, welches auf Krankheitssymptome schließen lässt, verständigt sie die zuständigen Personen.
  4. In bestimmten Fällen gehört auch das Aussondern verendeter Tiere sowie das Töten von Futtertieren zum Aufgabenbereich. Zudem ist die Fachkraft mit der Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten sowie gelegentlich mit dem Aufbau, der Einrichtung oder Reparatur von Tierunterkünften betraut.
  5. Neben der direkten Tierpflege spielen die Gestaltung und Instandhaltung der Tierunterkünfte eine wichtige Rolle. Diese müssen funktional, tier- und verhaltensgerecht sowie gut zu reinigen sein. Die Fachkraft achtet darauf, dass die Umgebung den Bedürfnissen der Tiere entspricht – beispielsweise hinsichtlich Größe, Struktur, Rückzugsmöglichkeiten, Beschäftigungsangeboten oder geeigneter Bepflanzung.
  6. Ein großer Teil der täglichen Routine besteht auch in der Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung von Unterkünften wie Gebäuden, Freigehegen, Volieren, Aquarien und Terrarien. Dabei kommen mitunter empfindliche oder technisch anspruchsvolle Geräte zum Einsatz, deren sorgfältige Pflege ebenfalls in den Aufgabenbereich fällt. Je nach Ziel der Desinfektion wählt die Fachkraft geeignete Mittel aus und führt gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durch.
  7. Weiters stellt sie mit ihren Tätigkeiten im Laborbereich, aber auch in modernen, wissenschaftlich geführten Einrichtungen wie beispielsweise Zoos, eine wichtige Schnittstelle zu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dar.
  8. Bei all ihren Tätigkeiten hält die Fachkraft die geltenden Tierschutzgesetze konsequent ein. Darüber hinaus übernimmt sie auch organisatorische Aufgaben im Betrieb und steht als Ansprechpartnerin für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.

Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

  1. Berufliches und betriebliches Umfeld: Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Tierpflege ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie rechtliche und technische Standards. Sie agiert aus Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation und hält Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein.
  2. Sozial- und Methodenkompetenz: Die Fachkraft im Lehrberuf Tierpflege agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Entrepreneurship und Teamarbeit. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
  3. Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit: Die Fachkraft im Lehrberuf Tierpflege wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in den innerbetrieblichen Verbesserungsprozess ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
  4. Digitales Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Tierpflege verwendet im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung). 

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at