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Fahrzeugtechnik - Schwerpunkt: Karosserietechnik Ausbildung ab 1. Jänner 2027
Lehrzeit in Jahren: 4
Ausbildungsvorschriften: II 195/2026
Prüfungsordnung: II 195/2026
Berufslexikon des AMS: FahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Karosserietechnik
Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Fahrzeugtechnik - Karosserietechnik
Berufsprofil
1. Grundlagen der Fahrzeugtechnik
a) Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik führt alle ihre Tätigkeiten basierend auf den Grundlagen der Fahrzeugtechnik wie Aufbau eines Fahrzeuges, Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Antriebseinheiten (Motoren wie Otto- und Dieselmotor, alternative Antriebskonzepten wie teil- und vollelektrische Antriebe, Brennstoffzellen), Antriebssträngen für unterschiedliche Antriebseinheiten, elektrischen Systemen, Komfort- und Sicherheitssystemen sowie Informationstechnik aus. Darüber hinaus weiß sie um Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise des Fahrwerks sowie um Bauformen und Bauweisen des Fahrzeugaufbaus Bescheid. Speziell beachtet die Fachkraft die Gefahren, welche von pyrotechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges sowie von Kältemitteln und sonstigen Betriebsstoffen ausgehen, bei ihren Arbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf in der Werkstatt (Kunden- und Fahrzeugdatenerfassung, Reparaturaufwand ermitteln, Auftragsannahme, Werkstattauftrag, Materialbeschaffung, Reparatur, Altteilentsorgung, Probefahrt, Rechnung) sicher zu stellen, verrichtet sie ihre Arbeiten gemäß den vorgegebenen Arbeitsabläufen und beachtet dabei Fahrzeugherstellervorgaben für eine sach- und fachgerechte Reparatur, damit die Fahrsicherheit und Werterhaltung des Fahrzeuges gewährleistet sind. Die Beschaffung und Lagerung von Ersatzteilen (OEM-Ersatzteile Original Equipment Manufacturer, Originalgerätehersteller und Nachbau-Ersatzteile) bildet dabei eine weitere Grundlage für einen planmäßigen Ablauf in der Werkstatt. Nach ausgeführten Reparaturarbeiten führt die Fachkraft Funktionskontrollen durch und leitet bei allfälligen Mängeln Korrekturmaßnahmen ein. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden dabei alle Betriebsdaten (zB Auftragsdaten, Fahrzeugdaten, Ersatzteile) erfasst und dokumentiert.
b) Die Fachkraft ist beim Umgang mit Hochvolt-Systemen berechtigt, folgende Tätigkeiten nach definierten Herstellerangaben auszuführen: Umgang mit dem Fahrzeug wie zB Reinigung, Nachfüllen und Austauschen von Betriebsmitteln, Nutzen bekannter Anschlüsse, Benutzen von Bedienelementen, nicht-elektrotechnische Arbeiten am Fahrzeug (beispielsweise Karosseriearbeiten, Öl-, Radwechsel, technische Fahrzeugprüfung wie zB Überprüfungen gemäß Kraftfahrgesetz), Arbeiten am konventionellen Bordnetz, Spannungsfreischaltung, Feststellung der Spannungsfreiheit und Arbeiten am HV-System mit vorhergehender Spannungsfreischaltung, Messungen am HV-System, bei denen ein zwangsläufiger Berührungsschutz gewährleistet bleibt.
2. Werkstatttechnik:
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik verwendet als Grundlage für auszuführende Arbeiten technische Unterlagen (zB Werkstattinformationssysteme, Zeichnungen, Normen, Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Pläne, Schaltpläne), aus denen sie benötigte Informationen entnimmt, wobei sie auch immer wieder Skizzen und einfache Zeichnungen per Hand oder computerunterstützt erstellt. Für durchzuführende Messungen zur Ermittlung berufstypischer mechanischer und elektrischer Größen wendet die Fachkraft unterschiedliche einfache oder komplexe Prüf- und Messgeräte oder Lehren an und dokumentiert die Ergebnisse. Bei vielen ihrer Arbeiten wendet sie manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren an, welche sie mit geeigneten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen ausführt. Zu ihren grundlegenden Tätigkeiten gehört auch das Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, um zB Ersatzteile oder hergestellte Neuteile zu montieren.
fachliche Kompetenzbereiche im Schwerpunkt Karosserietechnik:
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik mit dem Schwerpunkt Karosserietechnik ist mit Reparatur- sowie Um- und Nachrüstarbeiten an unterschiedlichen Fahrzeugen befasst. Dazu muss sie schadhafte Teile der Einzelbaugruppen (zB Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen) des Fahrzeugaufbaus demontieren oder austrennen. Diese schadhaften Teile werden durch die Fachkraft entweder rückverformt und ohne Lackschaden ausgebeult oder sie stellt Neuteile zB aus Blech her. Dazu wendet sie manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren (mit geeigneten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen), insbesondere Richten, Stauchen, Schweifen, Treiben, Schlichten, Bördeln, Abkanten, Absetzen, Spannen, Sicken, Runden und Einziehen, an. Die reparierten Teile, angefertigten Neuteile oder Neuteile montiert sie anschließend auch unter Einhaltung des Spaltmaßes. Zur Montage verwendet die Fachkraft lösbare (insbesondere Schraub-, Klemm- und Schnappverbindungen) und unlösbare (Nietverbindungen, Lötverbindungen, Schweißverbindungen) Verbindungen, welche sie mit den geeigneten Werkzeugen herstellt. Schadhafte Fahrzeugverglasung demontiert sie, repariert diese nach Möglichkeit und montiert anschließend die reparierte Fahrzeugverglasung oder Neuteile. Darüber hinaus repariert die Fachkraft elektrische Systeme (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren), Komfortsysteme (zB Infotainmentsysteme, Komfortsysteme, Belüftung, Heizung, Klimatisierung) sowie deren Einzelbaugruppen (Multifunktionslenkrad, Navigationssystem) und Sicherheitssysteme (zB Rückhaltesysteme, Airbagsystem, Pre-Crash-Systeme, Post-Crash-Maßnahmen, Fahrerassistenzsysteme, Diebstahlschutzsysteme) sowie deren Einzelbaugruppen (zB Gurte, Gasgeneratoren, Sensoren, Kameras, Steuergeräte, eCall, Hydrauliksysteme). Darüber hinaus führt sie auch Um- und Nachrüstarbeiten an diesen Einzelsystemen aus. Bevor die Fachkraft mit den angeführten Reparaturarbeiten beginnt, sucht sie durch Sichtprüfung und mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (zB Multimeter, Fahrzeugsystemtester, mechanische, optische oder elektronische Karosserie-Messsysteme) nach Schäden an Einzelbaugruppen (zB Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen) des Fahrzeugaufbaus oder der Fahrzeugverglasung und diagnostiziert und dokumentiert diese. Zu den weiteren Tätigkeiten der Fachkraft gehört das Behandeln von Oberflächen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen. Dazu prüft sie zuerst den Zustand und die Eigenschaften der zu beschichtenden Oberflächen, behandelt diese vor durch Reinigen und Entfetten. Mit unterschiedliche Füllmaterialien (zB Spachtelmassen, Kitte, Kunstharze), welche sie gemäß Verarbeitungsrichtlinien mischt oder zubereitet, gleicht sie Schäden an Oberflächen aus (zB durch Applizieren von Füllmaterialien und Schleifen). Die an Beschichtungsflächen angrenzenden oder zu schützenden Bereiche schützt sie durch Abdecken und Abkleben mit entsprechendem Schutzmaterial vor Verschmutzungen, stimmt Farbtöne nach Mustern und Vorgaben unter Berücksichtigung der benötigten Menge manuell ab, mischt diese und bringt Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Oberflächen zB durch Lackieren oder Spritzen auf. Auch einfache Schmuckformen, Linierungen oder Beschriftungen kann die Fachkraft auf Oberflächen durch Mal- und Spritztechniken aufbringen. Aufgetauchte Korrosionsschäden an Karosserie- und Fahrzeugbauteile repariert sie mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen.
Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
1. Berufliches und betriebliches Umfeld:
Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie rechtliche und technische Standards. Sie agiert aus Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation und hält Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein.
2. Sozial- und Methodenkompetenz:
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Entrepreneurship und Teamarbeit. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
3. Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit: Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in den innerbetrieblichen Verbesserungsprozess ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
4. Digitales Arbeiten:
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik verwendet im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung, ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1).
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmwet.gv.at