Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bundesregierung stärkt Arbeiten im Alter und betriebliche Altersvorsorge Aktivpension bringt mehr Netto für freiwilliges Weiterarbeiten – zweite Säule wird moderner, günstiger und bietet mehr Wahlfreiheit

 Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt für einen Paradigmenwechsel am Arbeitsmarkt und in der Altersvorsorge. Mit der Aktivpension wird freiwilliges Arbeiten über das gesetzliche Pensionsalter hinaus deutlich attraktiver. Gleichzeitig wird die betriebliche Altersvorsorge weiterentwickelt: mit mehr Wahlfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringeren Kosten und besseren Möglichkeiten, zusätzlich für die Pension vorzusorgen.

Aktivpension: Wer länger arbeitet, soll mehr davon haben

Mit der Aktivpension schafft die Bundesregierung ab 2027 einen klaren finanziellen Anreiz für Menschen, die nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter freiwillig weiterarbeiten.

Das zentrale Element ist ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Das sind 1.250 Euro pro Monat, die steuerfrei bleiben. Zusätzlich entfällt für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten künftig der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. Der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen. Auch Selbstständige nach GSVG, BSVG oder FSVG profitieren entsprechend.

Profitieren sollen drei Gruppen:

  • Menschen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben.
  • Menschen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterarbeiten – selbstständig oder unselbstständig, wenn sie mindestens 480 Versicherungsmonate (Männer) bzw. 408 Versicherungsmonate (Frauen) vorweisen können.
  • Personen in Teilpension, wenn sie ab dem Regelpensionsalter weiterhin erwerbstätig sind.

Die Aktivpension ist kein Zwang zur Arbeit in der Pension. Sie ist ein Bonus fürs freiwillige Weiterarbeiten. Wer länger arbeiten möchte, soll nicht gebremst werden, sondern mehr Netto vom Brutto haben.

Rechenbeispiele: So wirkt die Aktivpension konkret

Der genaue Vorteil hängt von der individuellen Steuer- und Einkommenssituation ab. Die folgenden Beispiele zeigen näherungsweise, was die Aktivpension bringen kann:

Beispiel 1: Krankenpfleger mit geringem Zuverdienst

Ein Krankenpfleger ist bereits in Pension und erhält eine Bruttopension von 1.700 Euro monatlich. Weil er weiter gebraucht wird und freiwillig unterstützen möchte, arbeitet er in geringem Ausmaß weiter – etwa rund fünf Stunden pro Woche. Dadurch verdient er zusätzlich 500 Euro pro Monat.
Durch die Aktivpension wird er jährlich um 1.630 Euro profitieren.
Würde er seinen Pensionsantritt aufschieben und stattdessen weiter voll arbeiten, etwa mit einem Bruttoeinkommen von 3.200 Euro monatlich, läge sein jährlicher Vorteil bei 6.805 Euro.

Beispiel 2: Verkäuferin in Teilzeit

Eine Verkäuferin erhält eine Bruttopension von 2.000 Euro monatlich. Sie arbeitet nach dem Regelpensionsalter freiwillig weiter – etwa in Teilzeit mit rund 20 Stunden pro Woche – und verdient dadurch zusätzlich 2.000 Euro pro Monat.
Durch die Aktivpension ergibt sich für sie ein jährlicher Vorteil von 7.668 Euro.
Würde sie den Pensionsantritt aufschieben und insgesamt 4.000 Euro brutto monatlich verdienen, beliefe sich die jährliche Entlastung auf 7.269 Euro.
 

Beispiel 3: Industriearbeiter mit moderatem Zuverdienst

Ein Industriearbeiter erhält eine Bruttopension von 2.400 Euro monatlich. Er bleibt seinem Betrieb erhalten und arbeitet in reduziertem Ausmaß weiter – etwa rund 12 Stunden pro Woche. Dadurch verdient er zusätzlich 1.250 Euro pro Monat.
Die Aktivpension bringt ihm einen jährlichen Vorteil von 6.099 Euro.
Als Aufschieber mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro monatlich würde die Entlastung 7.269 Euro pro Jahr betragen.

Beispiel 4: Büroangestellte mit höherem Zuverdienst

Eine Büroangestellte erhält eine Bruttopension von 3.000 Euro monatlich und arbeitet nach dem Regelpensionsalter weiterhin in größerem Ausmaß – etwa rund 30 Stunden pro Woche. Dadurch verdient sie zusätzlich 3.000 Euro pro Monat.
Durch die Aktivpension wird sie jährlich mit 8.296 Euro profitieren.

Älterenbeschäftigung

Die Bundesregierung setzt in der Arbeitsmarktpolitik einen klaren Schwerpunkt auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Datengrundlage dafür ist das seit Sommer 2025 quartalsweise auf der Website des Sozialministeriums veröffentlichte Älterenbeschäftigungsmonitoring, das die Entwicklung dieser Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt laufend sichtbar macht.

Ab Frühjahr 2027 sollen darüber hinaus gezielt Unternehmen in jenen Regionen und Branchen, in denen noch ungenütztes Potenzial bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht, jährlich Informationen erhalten, um das Bewusstsein für dieses Thema weiter zu stärken.

Neuer Arbeitsmarkt-Transformationsfonds

Durch die Aufhebung der Höherversicherung freiwerdende Mittel werden ab 2028 gezielt in einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds reinvestiert, der vom AMS verwaltet wird. Die Mittel in der Höhe von 26,7 Millionen 2028 und 54,6 Millionen 2029 sollen vorrangig für Qualifizierung, Beschäftigung und die Bewältigung großer Herausforderungen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Klimawandel eingesetzt werden

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Wahlfreiheit, weniger Kosten, bessere Vorsorge

Neben der Aktivpension stärkt die Bundesregierung auch die betriebliche Altersvorsorge – also die zweite Säule des Pensionssystems.

Die Abfertigung Neu wurde vor mehr als 20 Jahren eingeführt. Seitdem haben sich Arbeitswelt und Vorsorgemöglichkeiten weiterentwickelt. Deshalb wird das System nun modernisiert.

Der Grundsatz dabei: Die gesetzliche Pension bleibt das Fundament der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt dieses System.

In den Vorsorgekassen liegen rund 22 Milliarden Euro. Dieses Geld soll künftig stärker für die Menschen arbeiten: effizienter, transparenter und mit besseren Möglichkeiten für zusätzliche Altersvorsorge.

Wichtig dabei ist: Die klassische Abfertigung bleibt das Standardmodell. Die Kapitalgarantie bleibt erhalten. Bei Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlicher Auflösung kann die Abfertigung weiterhin ausbezahlt werden.

Wer seine Abfertigung langfristig stärker als Altersvorsorge nutzen möchte, erhält künftig zusätzliche Wahlmöglichkeiten:

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne bestehende Pensionskassenzusage können künftig ihre Abfertigungsanwartschaften auch in eine Pensionskassenlösung übertragen.
  2. Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Abfertigungsanwartschaft in eine Lebensversicherung zu übertragen.
  3. Zusätzlich besteht künftig die Option bereits in der Vorsorgekasse die Abfertigung langfristig zu veranlagen. In dieser neu geschaffenen Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft wird die Abfertigung risikoreicher, ohne Kapitalgarantie und bis zum Pensionsalter veranlagt. Die Entscheidung bleibt freiwillig, muss gut informiert getroffen werden und kann somit den individuellen Präferenzen entsprechen.

Wer die Abfertigung nicht für die Überbrückung von Arbeitslosigkeit benötigt und sie langfristig für die Pension nutzen möchte, kann sie somit künftig stärker als Investition einsetzen.

Zusätzlich werden bestehende beitragsfreie Vorsorgekonten automatisch schrittweise zusammengeführt. Dadurch erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Überblick über ihre Ansprüche und nur mehr eine Kontoinformation pro Jahr.

Auch die Kosten werden gesenkt: Der Deckel der Vermögensverwaltungskosten wird von 0,8 Prozent auf 0,6 Prozent gesenkt. Das bedeutet mehr Geld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann:
"Viele Menschen wollen nach dem Regelpensionsalter weiterarbeiten, weil sie gebraucht werden und ihre Erfahrung einbringen möchten. Genau dafür schaffen wir mit der Aktivpension bessere Rahmenbedingungen. Das heißt, auch die pensionierte Kellnerin die ab und an im Gasthaus noch aushilft, profitiert von der Aktivpension. Gleichzeitig setzen wir uns weiterhin konsequent für ältere Arbeitssuchende ein – mit gezielter Förderung von Älteren und aktiver Beratung von Unternehmen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge war uns wichtig: Die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt erhalten. Die Abfertigung mit Kapitalgarantie bleibt das Standardmodell, gleichzeitig schaffen wir freiwillige Wahlmöglichkeiten für jene, die ihre Abfertigung stärker für die Pension nutzen möchten. Die gesetzliche Pension bleibt dabei weiterhin das Fundament unserer Alterssicherung."
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer:
"Der demografische Wandel ist eine der größten Bewährungsproben für den Wirtschaftsstandort Österreich. Wenn immer mehr Menschen in Pension gehen und gleichzeitig Arbeitskräfte fehlen, braucht es einen klaren Kurswechsel: Wir brauchen mehr Arbeitskräfte, mehr Arbeitsstunden und bessere Anreize für Leistung. Genau dafür steht die Aktivpension. Sie ist ein Paradigmenwechsel und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu längerem Arbeiten. Wer freiwillig nach dem Regelpensionsalter weiterarbeitet, soll mehr Netto vom Brutto haben – mit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerfrei. Und wir wollen, dass das Geld der Menschen künftig besser für sie arbeitet: gebündelt, effizienter und ertragreicher. Wer das neue System konsequent nutzt, kann seine Nettopension um rund 10 Prozent erhöhen. Das ist echte Entlastung und ein klares Signal: Leistung muss sich lohnen – im Erwerbsleben und in der Pension."
Staatssekretär Sepp Schellhorn:
"Wir müssen endlich damit aufhören, längeres Arbeiten steuerlich zu bestrafen. Wer freiwillig über das Regelpensionsalter hinaus anpackt, schafft Wert für unsere Wirtschaft und gibt seine Erfahrung an die nächste Generation weiter. Leistung muss sich lohnen – im Beruf genauso wie bei der Vorsorge. Deshalb stärken wir gleichzeitig auch die zweite Säule: mehr Wahlfreiheit, weniger Kosten und mehr Ertrag für die Menschen."

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Andrea Gesierich, MA
Telefon: +43 664 9657965
E-Mail: andrea.gesierich@bmwet.gv.at

Pressesprecher Kabinett Sozialministerin Korinna Schumann
Martin Mandl
Telefon: 066488777542
E-Mail: martin.mandl@sozialministerium.gv.at

Pressesprecher des Staatssekretärs
Dr. Jakob Lundwall, MPhil MPhil
Mobil: +43(0) 676 8999 3163
Mail: jakob.lundwall@bmeia.gv.at

Presseabteilung BMWET
E-Mail: presseabteilung@wirtschaftsministerium.at
www.facebook.com/bmwet.gv.at