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Energietransformation OMV - Raffinerie Schwechat; 380 kV-Netzanbindung Geschäftszahl: 2026-0.363.022

Bewilligungsverfahren gemäß Starkstromwegegesetz 1968; OMV Downstream GmbH; Energietransformation OMV - Raffiniere Schwechat, 380 kV-Netzanbindung; Kundmachung
 

K U N D M A C H U N G

(LADUNG)

Die OMV Downstream GmbH plant die Errichtung einer als Erdkabel ausgeführten 380 kV-Stromleitung mit einer projektierten Trassenlänge von 8,7 km vom Umspannwerk Südost (Wien) zur Raffinerie Schwechat.

Vorrangiges Ziel dieses Vorhabens ist die Dekarbonisierung der Raffinerie, wodurch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele erfolgen kann. Die Erhöhung der Anschlussleistung der Raffinerie Schwechat soll dazu beitragen, aus der fossilen Eigenbedarfserzeugung von derzeit max. 105 MW über Dampf- und Gasturbinen schrittweise auszusteigen, sowie den Betrieb zusätzlicher Anlagen zum Kunststoffrecycling oder auch zur Elektrolyse und Batteriespeicher zu ermöglichen. Die geplanten Anlagen und damit die Erhöhung der Anschlussleistung sparen dabei erhebliche Mengen CO2 ein. Grundsätzlich wird von der OMV eine Bandlast benötigt, wobei beispielsweise Batteriespeicher als auch der Elektrolyseur netzdienlich betrieben werden können.

Mit Bescheid vom 5.10.2023, Zl. 2023-0.719.201, stellte die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fest, dass die – in einem Plan vom 20.3.2023 darstellten – Trassenvarianten Zwölfaxing, Pellendorf und Rannersdorf des Projektes „Energietransformation OMV Standort Schwechat – 380 kV-Netzanbindung“ unter der Bedingung, dass die im Bescheid vom 5.12.2023 enthaltenen Forderungen beachtet werden, den berührten öffentlichen Interessen im Sinne des § 7 Abs 1 StWG nicht widersprechen. Die nunmehr von der OMV Downstream GmbH geplante Trasse ist von den dem Bescheid vom 5.10.2023 zugrundeliegenden Trassenvarianten erfasst und trägt den darin wiedergegebenen Stellungnahmen Rechnung.

Mit Schreiben vom 23.6.2025 suchte die OMV Downstream GmbH um Durchführung des starkstromwegerechtlichen Bewilligungsverfahrens gemäß §§ 6, 7 Stark­stromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, sowie des elektrizitätsrechtlichen Feststellungsverfahrens nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, an und übermittelte die erforderlichen Unterlagen.

Weil sich die gegenständliche elektrische Leitungsanlage im Sinne des § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. I Nr. 70/1968, idgF, auf zwei Bundesländer erstreckt, ist gemäß § 24 StWG iVm dem Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986, idgF, der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) für die starkstromwegerechtliche Bewilligung des genannten Vorhabens zuständig.

Gemäß § 7 Abs 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ordnet über den Antrag der OMV Downstream GmbH gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, sowie im Zusammenhalt mit den Bestimmungen der §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.

Die mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:

Donnerstag, 21. Mai 2026, 10:00 Uhr,

Raffinerie Schwechat, Großer Saal,

Mannswörther Straße 28, 2320 Schwechat

Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt im Großen Saal der Raffinerie Schwechat ein.

In die von der OMV Downstream GmbH übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, im Bezirksamt des 10. Wiener Gemeindebezirkes Favoriten, im Gemeindeamt Lanzendorf, im Stadtamt Schwechat und im Gemeindeamt Zwölfaxing Einsicht genommen werden.

Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn    

  • Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
  • Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.

Falls Sie an der Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.

Gemäß § 42 AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen gegen das beantragte Projekt erhebt.

Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.

Die mündliche Verhandlung wird auch im Internet unter www.bmwet.gv.at kundgemacht.