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EU-Rechtsvorschriften

Von nachfolgenden Richtlinien (RL) sind Druckgeräte betroffen:

RL 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
(ersetzt die RL 97/23/EG verbindlich ab 19. Juli 2016)

RL 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
(ersetzt die RL 2009/105/EG verbindlich ab 20. April 2016)

RL 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte
und zur Aufhebung der RL 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG (Aufhebungen mit 1.7.2011)

RL 75/324/EWG über Aerosolpackungen

Änderung/en:

- konsolidierte Fassung

Von nachfolgenden Richtlinien (RL) sind Dampfkessel und Gasturbinen betroffen:

RL (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft

RL 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

- konsolidierte Fassung

Unmittelbar geltende EU-Rechtsakte im Zusammenhang mit der Industrieemissions-Richtlinie

Folgende Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission in Bezug auf Großfeuerungsanlagen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

Durchführungsbeschluss der Kommission 2012/249/EU zur Festlegung der Zeitabschnitte des An- und Abfahrens von Feuerungsanlagen zum Zwecke der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

- konsolidierte Fassung

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU für Großfeuerungsanlagen

Kontakt

Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: druckgeraete@bmwet.gv.at