Moderne Stromwelt: Warum der Umstieg auf die Viertelstundenmessung für Haushalte sinnvoll ist
Die Modernisierung der Stromversorgung schreitet voran. Die österreichischen Netzbetreiber haben in den vergangenen Jahren nahezu alle Kundinnen und Kunden mit intelligenten Messgeräten (Smart Metern) ausgestattet. Die Geräte sind ein zentraler Baustein für eine zeitgemäße Energieversorgung – sie bringen handfeste Vorteile für Stromverbraucherinnen und -verbraucher.
Was können Smart Meter?
Im Gegensatz zu den früher verwendeten Stromzählern sind Smart Meter in der Lage, den Stromverbrauch in Viertelstunden-Intervallen zu erfassen. Das bedeutet: Für Kundinnen und Kunden, deren Lieferanten sowie für beauftragte Dienstleister stehen detaillierte Verbrauchsdaten – so genannte Lastgänge – zur Verfügung. Diese präzisen Daten eröffnen eine Vielzahl zusätzlicher Möglichkeiten – von der Kostenoptimierung bis zur aktiven Teilnahme an der Energiewende.
Die Viertelstundenmessung ist die Grundlage für ein intelligentes Energiesystem. Sie macht sichtbar, wann Strom genutzt und erzeugt wird. Das bringt entscheidende Vorteile für Kundinnen und Kunden.
Smart Meter: Vorteile im Überblick
- Transparenz: Sie sehen nicht nur, wie viel Strom Sie verbrauchen, sondern auch zu welchen Zeiten
- Optimierung: Mit diesen Daten können Sie Lastspitzen vermeiden und Ihre Stromkosten senken.
- Moderne PV-Anlage: Viertelstundenwerte sind notwendig, um Photovoltaikanlagen optimal zu nutzen.
- Neue Angebote: Ohne Viertelstundenwerte ist eine Teilnahme am modernen Strommarkt nicht möglich: Dynamische Tarife, reduzierte Netzentgelte im Sommerhalbjahr (ab 2026), dynamische Netzentgelte, Smart-Home-Lösungen und Energiegemeinschaften basieren auf diesen Daten.
Was ändert sich mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz?
Bisher mussten Kundinnen und Kunden die Aktivierung der Viertelstundenmessung beim Netzbetreiber gesondert beantragen. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG wird nun der Rahmen geschaffen, dass die Viertelstundenmessung zum Standardfall wird. Die Daten werden künftig automatisch erfasst – selbstverständlich unter Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen. Wer diese Vorteile nicht nutzen möchte, kann weiterhin widersprechen. Bei Kleinverbraucherinnen und -verbrauchern (bis 1.500 kWh Jahresverbrauch) bleibt auch weiterhin die Übermittlung von Tageswerten Standard.
Welche zusätzlichen Möglichkeiten schafft das neue ElWG?
Lieferverträge mit dynamischen Tarifen
Größere Stromlieferanten müssen künftig dynamische Stromtarife anbieten. Damit können Sie auf kurzfristige Preisänderungen reagieren und Ihre Stromkosten optimieren. Vor Vertragsabschluss werden Sie umfassend über Chancen und Risiken informiert.
Peer-to-Peer-Verträge
Aktive Kundinnen und Kunden können künftig zusätzlich zu ihrem Liefervertrag Strom direkt mit anderen teilen oder verkaufen – etwa überschüssige Energie aus der eigenen PV-Anlage an Freunde oder Verwandte.
Teilnahme an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen
Endkundinnen und Endkunden können unabhängig vom bestehenden Liefervertrag mit Dienstleistern wie Aggregatoren zusammenarbeiten, um an Programmen zur Verbrauchsverlagerung und Effizienzsteigerung teilzu-nehmen. Voraussetzung ist die Viertelstundenmessung.
Sommerrabatt bei Netzentgelten
Ab 2026 sollen die Netznutzungsentgelte im Sommerhalbjahr zwischen 10:00 und 16:00 Uhr um 20 Prozent gesenkt werden. Mit dem ElWG kommt erstmals auch ein Recht auf die Wahl zeitvariabler Netzentgelte und Netzentgelte für regelbare Leistung. Wer den Vorteil nutzen will, braucht die Viertelstundenmessung.
Wo wird die Viertelstundenmessung schon heute genutzt?
- Bei Photovoltaikanlagen: Für die Abrechnung und Steuerung der Einspeisung ins Netz.
- Energiegemeinschaften: Die Nutzung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen sowie die Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften ist nur möglich, wenn Verbrauchs- und Erzeugungsmengen in Viertelstunden-Intervallen gemessen werden.
- Große Unternehmen: Bei Betrieben mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und über 50 kW Anschlussleistung ist diese Messung seit fast 25 Jahren Standard.