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Unternehmen und ElWG: Mehr Planungssicherheit, selbstbestimmte Energieversorgung, stabilere Preise

Diversifizierung ist alles, auch beim Stromeinkauf für Unternehmen. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz werden Betriebe zu "aktiven Kunden". Sie bekommen neue Möglichkeiten, ihren Stromverbrauch zu decken. Eine Mischung aus unterschiedlichen Instrumenten bringt mehr Planungssicherheit, mehr Kontrolle über Energiepreise und finanzielle Benefits.

Die Mischung macht's

Flexibilitäten monetarisieren
Flexibilitäten monetarisieren;  Foto: BMWET

1. Preise absichern

Das ElWG bietet Unternehmen eine Palette an Möglichkeiten, ihre Energieversorgung neu zu sortieren und sich unabhängiger von kurzfristigen Marktpreisentwicklungen zu machen. Über Eigenversorgungsanlagen (§ 65), die Beteiligung an Energiegemeinschaften (§ 66 und 67), gemeinsame Energienutzung (§ 68) oder Strombezugsverträge (§ 62) – etwa Power Purchase Agreements (PPAs) – können Unternehmen für einen Teil des Stromverbrauchs Preise absichern. Das funktioniert zum Beispiel, indem mit einem Windparkbetreiber ein fixer Preis vereinbart wird, zu dem der Strom abgenommen wird. Passiert das per Direktleitung (§ 64) spart sich das Unternehmen zusätzlich Netzkosten. Auch für Strom, der über einen vordefinierten lokalen oder regionalen Nahebereich bezogen wird, gelten reduzierte Netzentgelte und andere Vorteile.

2. Flexibilitäten monetarisieren

Während das ElWG einerseits die Grundlage dafür schafft, dass sich Unternehmen preislich absichern und von Marktentwicklungen abkoppeln, bietet das Gesetz auch Möglichkeiten, von kurzfristigen Preisschwankungen und Flexibilitätserfordernissen zu profitieren. Im Kern geht es darum, Strom dann zu verbrauchen, wenn er günstiger ist – etwa mit dynamischen Tarifen. Oder den Verbrauch zu reduzieren, wenn der Preis dafür gerade hoch ist. Flexibilitätsdienstleistungen – also die Änderung von Einspeise- oder Verbrauchsverhalten durch Signale von Netzbetreibern oder des Markts – werden zu einem handelbaren Gut. Sie bekommen einen Wert, mit dem Unternehmen ihre Kosten reduzieren können. Ein Beispiel dafür sind Netzentgelte für regelbare Leistung, die günstiger sein werden als herkömmliche Netzentgelte. Mit ihnen geht die Bereitschaft einher, dass der Netzbetreiber die Leistung einer Anlage – innerhalb vorab festgelegter Grenzen – reduzieren darf. Unternehmen können profitieren, wenn sie ihre eigenen Flexibilitätspotenziale kennen und nutzen. Positiver Nebeneffekt: Gezielte Flexibilität senkt den Druck auf den Ausbau der Stromnetze.

Beispiel: Ein metallverarbeitender Betrieb profitiert von Eigenversorgung und der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft

Die METL GmbH ist ein mittelständisches niederösterreichisches Unternehmen. Im Zwei-Schicht-Betrieb arbeitet das Unternehmen sieben Tage die Woche und hat einen relativ konstanten Stromverbrauch über das gesamte Jahr hinweg. Insgesamt sind es jährlich etwa 1.600 MWh Bedarf. Der Betrieb ist mit einer Anschlussleistung von 500 kW auf Netzebene 5 mit dem Stromnetz verbunden. Die METL GmbH hat zur Eigenversorgung eine Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung von 220 kWp installiert. Die so produzierten 240 MWh pro Jahr werden restlos im Betrieb verbraucht – aus dem Netz bezieht das Unternehmen 1.360 MWh zu aktuell 7 Cent/kWh (Energiepreis), die mittlere Lastspitze beträgt 400 kW. 167.000 Euro gibt die METL GmbH inklusive Netzkosten und Abgaben für Strom aus, wie die letzte Jahresabrechnung zeigt.

Schon gewusst?

Große Unternehmen können dank ElWG erstmals in lokalen oder regionalen Bürgerenergiegemeinschaften oder über P2P-Verträge Energie teilen. 

Mehr Infos auf energiegemeinschaften.gv.at 

Das Unternehmen beschließt, einer regionalen Energiegemeinschaft (rEG) beizutreten, die über das nächstgelegene Umspannwerk verbunden ist. In der rEG gilt ein Energiepreis von 9 Cent/kWh. Der Preis ist somit um 2 Cent/kWh teurer als der Energiebezugspreis des Energielieferanten. Ob das ein guter Deal ist? Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat drei unterschiedliche (fiktive) Energiegemeinschaften für die METL GmbH analysiert – sie unterscheiden sich nur durch die angeschlossenen Stromerzeugungsanlagen. Ergebnis: Die Ersparnis kann sich – dank reduzierter Netzkosten und Befreiung von Elektrizitätsabgabe sowie Erneuerbaren-Förderbeiträgen – trotz höherem Energiepreis sehen lassen:

METL GmbH und die regionale Energiegemeinschaft - Die Bilanz
METL GmbH und die regionale Energiegemeinschaft - Die Bilanz;  Foto: BMWET

Download

Download Factsheet Unternehmen und ElWG (PDF, 471 KB)

Logo Klimafonds

Mit Unterstützung von:

Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften;