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Bürgerenergie: Neue Chancen für Betriebe und Unternehmen mit dem ElWG

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sieht mehr Möglichkeiten für "aktive" Kundinnen und Kunden zur flexibleren Erzeugung und Nutzung von Energie vor. So bringt das Gesetz unter dem Titel "Bürgerenergie" und im Rahmen der gemeinsamen Energienutzung nicht nur für Haushalte, sondern auch für Unternehmen und Betriebe, die sich aktiv an der Energiewende beteiligen wollen, neue Vorteile.

Vereinfachtes Energieteilen 

ohne Gründung einer Rechtsform

  • Das Teilen von Energie ist durch das ElWG fortan auch über Peer-to-Peer-Verträge (P2P) möglich. Die Gründung einer Rechtsform wie bei Energiegemeinschaften ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Unternehmen können den aus einer Eigenversorgungsanlage erzeugten Strom an  mehreren eigenen Standorten verbrauchen.
  • Erweiterter Nahebereich für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
  • Energie lokal und regional teilen – über mehrere Netzbetreiber-Konzessionsgebiete hinweg

Teilnahme vereinfacht und für große Unternehmen ermöglicht

  • (Große) Unternehmen können erstmals in lokalen oder regionalen Bürgerenergiegemeinschaften oder über P2P-Verträge Energie (auch lokal/regional möglich) teilen.
  • Das Einbringen und somit die Nutzung von Erzeugungsanlagen im Rahmen der gemeinsamen Energienutzung wird in rechtlicher Hinsicht vereinfacht. 
  • Große Unternehmen können die Energie ihrer Anlagen teilen, sofern die Leistung ihrer Erzeugungsanlagen je Zählpunkt 6 MW nicht überschreitet. KMU sind von jener 6 MW-Regelung nicht betroffen.
  • Bei größeren Anlagen kann über den bereits etablierten Teilnahmefaktor ein Anteil von bis zu 6 MW geteilt werden.
  • Energiegemeinschaften suchen aktiv Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen. Auch ohne eigener Erzeugungsanlage können Unternehmen von der Teilnahme profitieren.

Tipp

Nähere Informationen gibt es auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften 

Neue Marktakteure (wie Organisatoren, Aggregatoren, etc.) können bei der Umsetzung zusätzlich unterstützen.

Wirtschaftliche Vorteile durch die gemeinsame Energienutzung

  • Reduzierte Netzentgelte bei lokaler und regionaler Energienutzung auch für große Unternehmen (bisher nur für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften möglich).
  • Energiepreise können innerhalb der Energiegemeinschaft oder im Peer-to-Peer-Vertrag individuell vereinbart werden (auch Nulltarif möglich).
  • Neue Vermarktungsmöglichkeiten für Energieüberschüsse
  • Langfristig stabile Energiepreise
  • Robuster gegenüber Preisschwankungen vom Stromlieferanten, da weniger Strom bezogen werden muss.
  • Für KMU in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften: Wegfall bestimmter Abgaben unterstützt zusätzlich.

Regionale Strukturen, regionale Wertschöpfung

  • Durch Energieverbrauch generierte Wertschöpfung bleibt in der Region.
  • Durch die Kombination unterschiedlicher Lastprofile in die Energiegemeinschaft bzw. der P2P-Verträge können Unternehmen den erzeugten Strom effizienter nutzen. So kann die regionale Wertschöpfung gestärkt werden.
  • Unternehmen können Energie gemeinsam mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder der Nachbarschaft teilen. Dies kann als Instrument der Kundenbindung oder als Incentive im Markt genutzt werden.
  • Erzielte wirtschaftliche Vorteile können zudem in weitere nachhaltige Maßnahmen fließen, beispielsweise in die Einbindung von Elektromobilität, Speicherlösungen oder Flexibilitäten.

Download

Download Factsheet "ElWG - Bürgerenergie" (PDF, 493 KB)

Logo Klimafonds

Mit Unterstützung von:

Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften