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Milliardenmarkt Sicherheit: Bundesregierung schafft schnellere Verfahren und erleichtert Exportgarantien Neue Exportkontroll-Statistik 2025: 3,944 Milliarden Euro, +11 Prozent an Verteidi-gungsausgaben

Medieninformation

Europa investiert massiv in Sicherheit und Verteidigung: Mit "Readiness 2030" stehen bis zu 800 Milliarden Euro im Raum, die Verteidigungsbudgets steigen europaweit dieses Jahr um ca. 11 Prozent. Österreichische Unternehmen sind Teil dieser europäischen Wertschöpfungsketten – allein 2025 wurden laut der aktuellsten Statistik des BMWET Sicherheits-Exporte im Umfang von 3,944 Milliarden Euro genehmigt. Dieses Umfeld bietet enorme Chancen für Innovation, industrielle Kooperation und Beschäftigung im Inland. Vor diesem Hintergrund bringt die Bundesregierung die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes (vormals Außenwirtschaftsgesetz) in Begutachtung und hebt das sogenannte Deckungsverbot bei Exportgarantien weitgehend auf. Mit diesen beiden Maßnahmen werden Wettbewerbsnachteile für österreichische Unternehmen beseitigt, Verfahren modernisiert und Wertschöpfung im Inland gestärkt – bei unverändert strengen Sicherheitsstandards.

"Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie birgt ein enormes wirtschaftliches Potenzial für Österreich, das bislang nicht vollständig genutzt wurde – das ändern wir jetzt. Deshalb passen wir das Deckungsverbot für Exportgarantien gezielt an, machen die Verfahren schneller und unbürokratischer und setzen klare Fristen für Behörden. Das ist ein Paradigmenwechsel im Verwaltungsverfahren: Wenn die ganze Welt investiert, muss Österreich auch in der Lage sein liefern zu können. Es geht um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb, industrielle Stärke und Wertschöpfung im eigenen Land."

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer
"Österreichs Unternehmen erwirtschaften sechs von zehn Euro über den Export. Um unsere Exportunternehmen in diesem zunehmend wichtigen Wirtschaftsbereich zu unterstützen, sorgen wir bei Exporthaftungen für gleiche Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Die Modernisierung der Verfahren im Außenwirtschaftsrecht bringt zudem weniger Bürokratie, mehr Effizienz und hohe Rechtssicherheit mit sich – ohne Abstriche bei Kontrolle und Sicherheit."

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl

Deshalb werden gleich zwei zentrale Maßnahmen der Industriestrategie umgesetzt:

  1. Die Novelle des Sicherheitsexportgesetz wird heute in Begutachtung geschickt.
  2. Das sogenannte Deckungsverbot im Bereich der Exporthaftungen wird weiter aufgehoben.

Letztes Jahr wurden rund 4 Mrd. Euro an Exporten in Drittstaaten genehmigt.

Exportgenehmigungsstatistik 2025
Anträge u. genehmigte Werte für Ausfuhr von Anzahl Wert in Euro
Verteidigungsgütern 1134 3,2 Mrd
Dual-Use-Gütern 728 744 Mio

TOP-Exportdestinationen

Verteidigungsgüter:

Rang Verteidigungsgüter Dual-Use-Güter
1 USA (1,4 Mrd) Taiwan (190 Mio)
2 Schweiz (95 Mio) Südkorea (114 Mio)
3 Singapur (60 Mio) China (87 Mio)

Anpassung des Deckungsverbots erhöht Wettbewerbschancen

Bisher galt neben der verpflichtenden staatlichen Genehmigung für die Ausfuhr von klassischem Kriegsmaterial – etwa Waffen, Munition, militärische Systeme oder gepanzerte Fahrzeuge – ein zusätzliches Finanzierungsverbot: Für diese Geschäfte durften keine staatlichen Garantien und Förderungen übernommen werden.

Gerade bei großvolumigen internationalen Projekten – häufig im dreistelligen Millionenbereich – sind staatliche Garantien jedoch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Banken vergeben Finanzierungen in dieser Größenordnung regelmäßig nur dann, wenn ein Teil des Risikos staatlich abgesichert ist. Wenn andere Staaten genehmigte Geschäfte also absichern, Österreich aber pauschal jede Haftungsübernahme ausschließt, entsteht ein Wettbewerbsnachteil.

Wichtig

Künftig ist die Absicherung von Zulieferungen und Komponenten (Bsp: Spezialstahlteile, Steuerungselektronik, Wärmebildtechnik, Nachtsichtmodule) möglich. Dadurch erhalten Betriebe gleiche Chancen im internationalen Wettbewerb.

Das Deckungsverbot wird weitgehend aufgehoben, auf unmittelbar letale Waffen und Waffensysteme (Panzer, Gewehre, Pistolen oder militärische Munition) gilt es weiterhin.

Wesentlich ist dabei die klare Trennung:

  • Die Genehmigungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz bleibt unverändert.
  • Die umfassende Exportkontrolle bleibt aufrecht.
  • Die österreichische Neutralität bleibt gewahrt.

Novelle des Sicherheitsexportgesetzes: Weniger Bürokratie, klare Fristen, mehr Wachstum

Im BMWET wurden 2025 Exporte im Umfang von rund 4 Mrd. Euro genehmigt.
Das zeigt: Es geht hier nicht um einen Nischenbereich, sondern um einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor mit großem Wachstumspotenzial für den Standort Österreich.

Die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes bringt insbesondere:

1. Entbürokratisierung durch einfachere elektronische Antragstellung

Bisher war die Benennung eines "Verantwortlichen Beauftragten" Voraussetzung für die elektronische Antragstellung. Das diesbezügliche Verfahren ist ein aufwendiger und mehrwöchiger Prozess (Unterlagen wie Strafregisterauskunft, Verwaltungsstrafen, Finanzen mussten vorgelegt werden), der nunmehr für elektronische Antragstellungen nicht mehr erforderlich ist. Nun genügt ein formloses Firmenschreiben und die ID-Austria.

2. Nahtlose Übernahme der Voranfrage in Genehmigungsverfahren

Antragsteller haben in Zukunft die Möglichkeit mit formloser Mitteilung eine Voranfrage nahtlos zu einem Genehmigungsantrag überzuführen. Ein Großteil der bereits übermittelten Unterlagen kann somit direkt übernommen werden, was zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Damit entfallen doppelte Verfahren und doppelte Prüfungen – ohne Abstriche bei der inhaltlichen Kontrolle.

3. Entbürokratisierung durch Reduktion der Meldepflichten in der EU

Allgemeingenehmigungen ermöglichen Exporte in unkritische Länder ohne vorheriges Antragsverfahren, allerdings waren sehr detaillierte Meldepflichten vorgesehen.

4. Mehr Rechtssicherheit bei Weiterverarbeitung

Produzenten und Verkäufer müssen ihre Kunden künftig nachweislich informieren, wenn für einen Weiterverkauf eine Genehmigung erforderlich ist. Damit verhindern wir, dass sich jemand unwissentlich strafbar macht.

5. Fristsetzung bei Verwaltungsverfahren

Künftig gibt es klare und realistische Entscheidungsfristen von zwei Monaten und wenn die Behörde nicht rechtzeitig reagiert, darf exportiert werden, was die Verfahren schneller und berechenbarer macht.

6. Verkürzung von Verfahren – Messen in EU

Durch eine Regelung im Gesetz wird klargestellt, dass für reine Messe- und Vorführzwecke keine Genehmigungspflicht für Militärgüter besteht. Das erleichtert die Teilnahme österreichischer Unternehmen an internationalen Fachmessen, ohne Sicherheitsrisiken zu erhöhen.

Ein nächster Schritt wird die Weiterentwicklung des Kriegsmaterialgesetzes sein, wie es in der Industriestrategie vorgesehen ist und derzeit mit den Koalitionspartnern abgestimmt wird.

Die Kombination aus moderner Regulierung und fairen Finanzierungsbedingungen schafft Planungssicherheit für Unternehmen und stärkt den Industriestandort Österreich in einem zunehmend herausfordernden internationalen Umfeld.

Die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie in Österreich und Europa

  • 150 österreichische High-Tech-Unternehmen
  • Beschäftigte: (direkt) rund 11.000 Personen / weitere 20.000 in Zulieferunternehmen
  • Forschungsanteil: 7,5 Prozent
  • Branchenumsatz: rund 3,3 Milliarden Euro jährlich

Wertschöpfung durch heimische Beschaffung:

  • 90 Prozent der Aufträge im Rahmen der Kasernenmodernisierung in die regionale Bauwirtschaft
  • Beispiel Pandur-Radpanzern: Anteil österreichische Wertschöpfung bei über 70 Prozent, mit mehr als 200 Unternehmen profitieren.

Entwicklung der Verteidigungsausgaben EU:

  • 2024: (343 Mrd.) +17 Prozent ggü. Vorjahr / 1,9 Prozent des BIPs der EU-Mitgliedsstaaten
  • 2025 (geschätzt): 381 Mrd. +11 Prozent / 2,1 Prozent  des BIPs
Verteidigungsausgaben 2005-2025
Verteidigungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten 2005-2025;  Foto: European Defence Agency

Weltweit Milliardeninvestitionen in Sicherheit – Österreich muss Teil dieser Wertschöpfung sein

  • EU: Ausgaben 2024 auf 693 Mrd. (+ 17 Prozent 2023 / + 83 Prozent 2015)
  • NATO-Länder (Selbstverpflichtung von 5 Prozent des BIPs bis 2035)
  • Asien/Ozeanien: 2024 629 Mrd. + 46 Prozent seit 2015

Weiterführende Informationen